Beiträge
Für die erstmalige Anlegung von Straßen, die der Erschließung von Baugebieten dienen, muss die Stadt den jeweiligen Herstellungsaufwand nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu 90% von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke erheben.
Bei bereits vorhandenen Straßen, die nach Ablauf der üblichen Nutzungsdauer verschlissen sind, kann die Stadt diese Straßen erneuern und/oder nach den neuen straßenbautechnischen Regeln verbessern. Der Gesetzgeber hat daher in § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) die Städte und Gemeinden ermächtigt und zugleich verpflichtet, hierfür Straßenbaubeiträge zu erheben. Die Höhe der Beiträge für die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke ist gestaffelt nach der Funktion der Straße und der jeweiligen Teileinrichtungen (Fahrbahn, Gehwege, Beleuchtung, Straßenentwässerung) Die Anteile sind in der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Hagen festgelegt.
Die Stadt erteilt auf Antrag Bescheinigungen über gezahlte bzw. nicht gezahlte Beiträge. Der Antrag ist formlos mit einem Katasterplan, in dem das Grundstück gekennzeichnet ist, einzureichen. Die Verwaltungsgebühr beträgt mind. 20,00 €.
Im Auftrag des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH) erhebt die Stadt für den Anschluss bzw. die Anschlussmöglichkeit an den öffentlichen Kanal einen einmaligen Kanalanschlussbeitrag ebenfalls nach § 8 KAG in Verbindung mit der Anschlussbeitragssatzung der Stadt Hagen.
Ansprechpartner/in:
- Herr Hartlieb, Tel.: 02331 207-3790
- Frau Hollenbach, Tel.: 02331 207-3773
- Frau Echterling, Tel.: 02331 207-2918
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beiträge, städtebaul. Verträge, Straßenrecht
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |