Zwischen der Badstraße und dem Bergischen Ring wird die Mittelstraße ganztägig für den Radverkehr freigegeben. Das Konzept zur Öffnung der Innenstadt inkludiert auch die Marienstraße, Dahlenkampstraße, Rathausstraße und einen Teil der Kampstraße. Der Fußverkehr hat weiterhin Vorrang.

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Das Verkehrszeichen 242.1 zeigt den Beginn der Fußgängerzone an. Durch das Zusatzzeichen 1022-10 ist auch der Radverkehr zugelassen.

Die Planung im Überblick

Die Mittelstraße in Hagen ist als Fußgängerzone gewidmet. Radverkehr ist dort bisher werktags zwischen 19.00 und 09.00 Uhr und Sonn- und Feiertags ganztägig zugelassen. Die zeitliche Begrenzung wird für Teile der Innenstadt nun aufgehoben. Diese Regelung gilt nicht für E-Scooter.


Für den Radverkehr freigegeben werden:

  • Mittelstraße
  • ein Teil der Kampstraße (entlang der Taxistände zwischen Badstraße und Friedrich-Ebert-Platz)
  • Rathausstraße
  • Dahlenkampstraße
  • Marienstraße


Weitere Straßen im Fußgängerbereich bleiben für den Radverkehr weiterhin nur zwischen 19.00 und 09.00 Uhr befahrbar. An Sonn- und Feiertagen gelten die zeitlichen Beschränkungen nicht.

Jene Bereiche, die nicht im Öffnungskonzept inkludiert sind, weisen eine zu schmale Straßenbreite oder zu hohe Verkehrsströme auf.

Die Maßnahme wird nach 12 Monaten evaluiert.

Sternfahrten zur Freigabe von Teilen der Fußgängerzone

Im Stadtgebiet sind für den 29.04. verschiedene Radtouren geplant, die allesamt zur Springe führen. Ab dem Sammelpunkt geht es dann gemeinsam durch die Fußgängerzone bis zum Friedrich-Ebert-Platz, wo die Veranstaltung HagenUpdate anschließt. Die Sternfahrten sind aus dem Norden, Osten, Süden und Westen geplant. Folgende Touren werden von Privatpersonen in enger Absprache mit der Radverkehrsplanung der Stadt Hagen angeboten:

Nordtour. Für eine größere Ansicht auf das Bild klicken. Änderungen vorbehalten.

Tour Nord

Boele Markt - Helfe - Garenfeld - Fley - Halden – Springe

18,0 km - Grundkonditionen erforderlich

Start Boele Markt um 09.30 Uhr

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Osttour. Für eine größere Ansicht auf das Bild klicken. Änderungen vorbehalten.

Tour Ost

Hohenlimburg Bahnhof - Elsey - Fley - Halden – Springe

15,0 km - Für alle Fitnesslevel

Start Hohenlimburg Bahnhof um 09.30 Uhr

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Südtour. Für eine größere Ansicht auf das Bild klicken. Änderungen vorbehalten.

Tour Süd

Dahl - Delstern - Eilpe – Springe

8,00 km - Für alle Fitnesslevel

Start Dahl um 10.00 Uhr

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Westtour. Für eine größere Ansicht auf das Bild klicken. Änderungen vorbehalten.

Tour West

Westerbauer - Haspe - Heubing - Hestert - Wilhelmsplatz - Bahnhof - Eilpe – Springe

14,00 km - Für alle Fitnesslevel

Start Westerbauer Brandt Quartier um 09.30 Uhr

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Die Touren sind privat organisiert und werden vom VCD und der Verkehrswende Hagen unterstützt. Es besteht kein Versicherungsschutz durch die Stadt Hagen.

Die Sternfahrten sind für alle Fitnesslevel geeignet und erfordern kein besonderes Können. Eine Anmeldung zu den Touren ist nicht erforderlich.


Gegen 10.45 Uhr enden die Sternfahrten an der Springe. Von dort aus startet eine kurze Tour bis zum Friedrich-Ebert-Platz. Sollten Sie bei keiner Sternfahrt mitfahren und trotzdem an der Veranstaltung teilnehmen wollen, finden Sie sich gerne bis 10.45 Uhr an der Springe ein.


Das Fahrrad im Mittelpunkt

Gemeinsam mit der Volme Galerie Hagen konnten Angebote geschaffen werden, welche über das Fahrrad informieren. Die Polizei Hagen wird einen Stand in der Galerie aufbauen und über Verkehrssicherheit in Bezug auf den Radverkehr informieren. Darüber hinaus informiert der ADFC über Radverkehrsthemen. Die Radverkehrsplanung der Stadt Hagen stellt aktuelle Planungen und Maßnahmen vor und steht für Fragen zur Verfügung. Der BikeStore Hagen wird über Fahrräder informieren und kann Kleinreparaturen durchführen.


Informationen zur Veranstaltung HagenUpdate sind unter hagenentdecken.de/hagenupdate/ aufgeführt.


Weitere Informationen

Die nachfolgenden Felder lassen sich mit einem Klick ausklappen.

► Was gilt in der Fußgängerzone für den Radverkehr?

In der Fußgängerzone gilt das Rücksichtnahmegebot. Der Fußverkehr hat Vorrang. Der Radverkehr hat die Geschwindigkeit an den Fußverkehr anzupassen und darf diesen weder einschränken noch behindern. Wo nötig, muss das Fahrrad geschoben werden.

► Was gilt in der Fußgängerzone für den Fußverkehr?

In der Fußgängerzone gilt das Rücksichtnahmegebot. Der Radverkehr ist zwar zugelassen, doch hat der Fußverkehr Vorrang. Gemeinsam geht (und fährt) besser!

► Wann ist die Fußgängerzone für den Radverkehr geöffnet?

Das Öffnungskonzept der Fußgängerzone für den Radverkehr sieht die ganztätige Öffnung von Teilen der Fußgängerzone vor. Die Mittelstraße, ein Teil der Kampstraße, die Rathausstraße, Dahlenkampstraße und Marienstraße werden für den Radverkehr ganztägig geöffnet. Für die übrigen Straßen gelten die bisherigen Beschränkungen auf werktags 19.00 - 09.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gelten keine zeitlichen Beschränkungen.

► Ist der Radverkehr auch bei Großveranstaltungen zugelassen?

Bei Großveranstaltungen, wie während der Kirmes oder des Weihnachtsmarkts, gilt es individuell zu entscheiden und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Aufgrund räumlich beengter Verhältnisse kann die Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr für diese Zeit aufgehoben werden.

► Sind auch E-Scooter in der Fußgängerzone zugelassen?

Nein, E-Scooter sind in der Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr nicht inkludiert. Bei E-Scootern handelt es sich um Leichtfahrzeuge, die separat zuzulassen wären. Aktuell gilt die Freigabe ausschließlich für den Radverkehr.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen

Fachgruppe Verkehrsplanung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Ansprechperson:

  • Leon Riemer

‎ ‎ ‎ Telefon: 02331 207-3159

‎ ‎ ‎ Telefax: 02331 207-2460


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