Wenn schönes Wetter ist, machen die Kinder einen Ausflug. (Foto: Michael Kaub/Stadt Hagen) Wenn schönes Wetter ist, machen die Kinder einen Ausflug. (Foto: Michael Kaub/Stadt Hagen)

Informationen zum Alltag in der Kindertagespflege für Eltern und Interessierte


Beispiel einer Tagesstruktur in der Kindertagespflege


  • Die Kinder werden in der morgentlichen „Bringphase“ gebracht (in dem von der Tagespflegeperson festgelegten Zeitrahmen sind an die Familien angepasste Zeiten möglich)
  • Die Kinder nehmen ein gemeinsames Frühstück ein
  • Die Kinder haben Zeit für gemeinsames Spielen, gemeinsame Rituale, (individuelle) Förderung, Spaziergänge und weitere Aktivitäten
  • Die Kindergruppe erhält auf sie ausgelegte Ruhe- und Schlafphasen
  • Die Kinder nehmen ein gemeinsames Mittagessen ein
  • Die Kinder haben im Nachmittagsbereich ebenfalls Zeit für gemeinsames Spielen, gemeinsame Rituale, (individuelle) Förderung, Spaziergänge und weitere Aktivitäten
  • Die Kinder werden in der „Abholphase“ abgeholt (in dem von der Tagespflegeperson festgelegten Zeitrahmen, sind an die Familien angepasste Zeiten möglich)

Unterschiede in den Betreuungsarten „Großtagespflege“ und „Kindertagespflege“

  Kindertagespflege Großtagespflege
selbstständig Findet im privaten häuslichen Umfeld der Kindertagespflegeperson, in von der Tagespflegeperson angemieteten Räumlichkeiten, oder im Haushalt der Eltern statt. Eine Betreuung von bis zu fünf Kindern ist möglich. Schließen sich zu zweit oder maximal zu dritt, in angemieteten Räumlichkeiten, zusammen. Eine Betreuung von bis zu neun Kindern (zur selben Zeit) ist möglich. Wobei jede Kindertagespflegeperson für ihre eigenen Tagespflegekinder zuständig ist.
angestellt Betreuung im Haushalt der Eltern. Betreuen im Rahmen der institutionalisierten Großtagespflege, die in Trägerschaft steht (z.B. der Stadt Hagen, des Sozialdienstes katholischer Frauen oder der Caritas).

Bildungsarbeit in der Kindertagespflege

Die Bildungsarbeit in der Kindertagespflege ist, wie selbige im Rahmen einer KiTa, durch den § 22 im SGB VIII geregelt. Demnach umfasst der Förderauftrag Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf seine soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung. Die Tagespflegepersonen verstehen sich als Bildungsbegleiter ihrer anvertrauten Kinder und kooperieren in einer engen Erziehungspartnerschaft mit den Eltern.


Die Bildungsarbeit orientiert sich in der Kindertagespflege deshalb ebenfalls an den Bildungsgrundsätzen des Landes NRW:

Der Beruf einer Tagesmutter ist sehr vielfältig. (Foto: Aaron Schlütter/Stadt Hagen) Der Beruf einer Tagesmutter ist sehr vielfältig. (Foto: Aaron Schlütter/Stadt Hagen)

1. Bewegung

2. Körper, Gesundheit und Ernährung

3. Sprache und Kommunikation

4. Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung

5. Musisch – ästhetische Bildung

6. Religion und Ethik

7. Mathematische Bildung

8. Naturwissenschaftlich-technische Bildung

9. Ökologische Bildung

10. Medien


Anforderungen an die Kindertagespflegepersonen


  • Die Kindertagespflegeperson ist mindestens 25 Jahre alt
  • Sie wurde durch den Fachbereich Jugend und Soziales auf ihre Eignung überprüft (persönlich, formell und bezüglich der Betreuungsräumlichkeiten)
  • Sie hat eine Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) abgeschlossen
  • Sie verfügt über den Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses am Kind
  • Sie hält eine pädagogische Konzeption bereit, die für Eltern einsehbar ist und Auskunft über die pädagogischen Ziele sowie deren Umsetzung gibt
  • Sie besucht in regelmäßigen Abständen Fortbildungen

Auf dieser Basis erhält eine Kindertagespflegeperson vom Fachbereich Jugend und Soziales eine Pflegerlaubnis und kann die Betreuung von Kindern, im Rahmen der Kindertagespflege, ausüben. Eine Pflegeerlaubnis muss alle fünf Jahre neu beantragt werden, um zu gewährleisten, dass alle Anforderungen aktuell sind.

Anforderungen an die Räumlichkeiten der Betreuung


  • Alle Räume und Außenflächen in und auf denen die Betreuung stattfindet, entsprechen weitestgehend den Empfehlungen der Unfallkasse NRW
  • Für jedes Tagespflegekind steht ein geeigneter Spielbereich und ein separierter Schlafbereich zur Verfügung, der sich ebenfalls an den Empfehlungen der Unfallkasse NRW orientiert

Die Empfehlungen der Unfallkasse NRW sind hier zu finden.


Räumlichkeiten in einer Kindertagespflege in Hagen. (Foto: Dennis Noklies/Stadt Hagen) Räumlichkeiten in einer Kindertagespflege in Hagen. (Foto: Dennis Noklies/Stadt Hagen)

Der Vermittlungsvorgang von Tagespflegekindern an eine Tagespflegeperson


Selbständige Kindertagespflege


In Hagen findet die Vermittlung und Begleitung von Tagespflegeverhältnissen durch die folgenden freien Träger statt:



Bei Vermittlungsinteresse können Sie über die jeweilige Homepage des Trägers Ihre Ansprechpartner*in ermitteln.


Die Kindertagespflegepersonen lassen sich bei den Trägern registrieren und geben dort an, wie viele freie Plätze zu vergeben sind. Die Eltern, die eine Betreuung benötigen, nehmen Kontakt zu den Trägern auf und fragen eine Kindertagespflegeperson an. Es folgt nun eine passgenaue Vermittlung von Kindern zu den Kindertagespflegepersonen. Der Träger gibt potentiell interessierten Eltern nach Rücksprache mit der Kindertagespflegeperson die Kontaktdaten der Kindertagespflegestelle heraus. Es findet ein erstes Kennenlernen statt. Dann entscheiden sich die Eltern mit dem Kind und die Kindertagespflegeperson, ob eine Betreuung starten soll. Wenn sich alle Parteien dafür entscheiden, schließen sie einen privatrechtlichen Vertrag ab. Der Vertrag regelt die genauen Bedingungen der Betreuung.


Falls es während des Betreuungsverhältnisses Schwierigkeiten zwischen Eltern und Kindertagespflegepersonen geben sollte, ist der Träger als unterstützender Ansprechpartner zur Stelle.

Die Träger kümmern sich zudem um die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen, Austauschtreffen sowie Erste-Hilfe-Kurse am Kind für die Kindertagespflegepersonen.


Institutionalisierte Kindertagespflege

Die Vermittlung von Kindern in die Großtagespflegestellen in Trägerschaft läuft zuerst über den Fachbereich Jugend und Soziales. Bei noch offenen Plätzen belegen die jeweiligen Träger die noch freien Plätze.


Die Satzung der Stadt Hagen über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Kindertagespflege ist hier zu finden.

Standort & Erreichbarkeit

Frau Nicole Schröder

Fachbereich Jugend und Soziales

Berliner Platz 22, 58089 Hagen

Ansprechpartnerin


Fachbereich Jugend und Soziales

Bildungskoordination Kindertagespflege

Nicole Schröder

02331/207-2175

Direktkontakt