Struktur der Personalratsarbeit / Ebenen der Personalvertretungen


Der Örtliche Personalrat (ÖPR) vertritt die Anliegen der Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen beim Schulamt für die Stadt Hagen.


Die Personalratssitzungen finden in der Regel vierzehntägig (montags) im Rathaus an der Volme statt. Im Rahmen unserer Aufgaben beraten wir Anfragen/Anliegen der Beschäftigten, wobei der Personalrat grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Wir sind telefonisch und per E-Mail erreichbar. Es ist wichtig zu wissen, dass über Personalangelegenheiten, die uns das Schulamt in Form von Vorlagen einreicht, nur in offiziellen Sitzungen entschieden wird. Eine kurze Abstimmung unter den Personalratsmitgliedern (z.B. telefonisch) etwa mit dem Ziel, Verfahren zu beschleunigen, ist nicht statthaft.


Zweimal im Schuljahr (wenn notwendig auch dreimal) finden „Gemeinsame Besprechung“ statt, zu denen die Dienststelle (Vertreter des Fachbereiches Bildung sowie der Schulaufsicht) eingeladen wird.


Einmal im Jahr findet eine große Personalversammlung aller Beschäftigten statt. Hier verliest der Vorsitzende den Geschäftsbericht bezogen auf das abgelaufene Jahr. Aus der Versammlung heraus können Anträge gestellt werden, in denen der Personalrat beauftragt wird, sich für bestimmte Belange einzusetzen. Vertreter aus BPR und/oder HPR (s.u.) geben aktuelle Informationen weiter.


Sollten wir Anfragen, die uns erreichen nicht beantworten können, so geben wir diese weiter an den Bezirkspersonalrat (BPR), der in Arnsberg tagt. Gleiches gilt für Anfragen, bei denen von vornherein der BPR, mit dem wir in ständigem Kontakt stehen, zuständig ist.


Wenn die Dinge auch dort nicht zu klären sind, wird der Hauptpersonalrat (HPR) in Düsseldorf informiert.