FAQ für Bürgerinnen und Bürger
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht häufig gestellter Fragen.
Wer kommt zu uns nach Hagen?
► Warum ist interkulturelle Kompetenz für den Dialog zur Unterbringung von Geflüchteten wichtig?
Interkulturelle Kompetenz ist für den Dialog wichtig, da sie ein Schlüssel gegen die Sorgen und Ängste vor dem Unbekannten sein kann. Interkulturelle Kompetenz bedeutet Respekt, Offenheit und Neugier im Umgang miteinander. Die Bürgerinformationsveranstaltung zur Unterbringung von Geflüchteten informiert die Bürgerinnen und Bürger darüber, wie die Stadt Hagen handeln kann und muss. Durch die interkulturelle Kompetenz aller Beteiligten wird dieser Einblick vorurteilsfrei und sachlich.
EU-Zugewanderte vs. Geflüchtete
► Aus welchen Gründen fliehen die Menschen aus ihren Heimatländern?
Alle Geflüchteten müssen ein Asylverfahren durchlaufen. Im Asylverfahren wird die Motivation der Geflüchteten ermittelt. Vor dem Asylverfahren können deshalb keine feststehenden Aussagen über die Motivation der Geflüchteten getroffen werden.
► Was sind die Unterschiede im Umgang mit EU-Zugewanderten und Geflüchteten?
Das Land NRW entscheidet, welche Kommune Geflüchtete aufnimmt. Danach ist die Kommune für die Unterbringung verantwortlich. Nach ihrer Ankunft müssen alle Geflüchteten ein Asylverfahren durchlaufen, sie sind also Asylbewerberinnen und -bewerber. In Deutschland gibt es ein Asylbewerberleistungsgesetz. Durch dieses Gesetz erhalten Asylbewerber Leistungen vom deutschen Staat.
EU-Zugewanderte haben als EU-Mitglieder das sogenannte Recht der Freizügigkeit. Sie müssen kein Asyl beantragen, sondern dürfen in jeden Mitgliedsstaat der EU einreisen und dort leben. Die Kommune ist nicht für die Unterbringung von EU-Zugewanderten verantwortlich, außer es droht Obdachlosigkeit. Als EU-Mitglieder können die EU-Zugewanderten in Deutschland unter der Bedingung von Erfüllung gewisser Voraussetzungen Leistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen. Das können Asylbewerberinnen und -bewerber nicht
► Das Förderprogramm „Zuwanderung aus Südosteuropa“ läuft ersatzlos aus. Hat das irgendetwas mit der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten zu tun?
Nein, das Ende des Förderprogramms hat keinen Einfluss auf den Umgang mit Geflüchteten in Hagen. Bei der Zuwanderung aus Südosteuropa handelt es sich um EU-Zugewanderte, die kein Asyl beantragen müssen. Die Stadt Hagen und das Land NRW sprechen aktuell aber noch darüber, ob eine weitere Förderung durch das Land erfolgt und wie diese aussehen kann.
Aufnahme von Geflüchteten – wie funktioniert das eigentlich?
► Wer beschließt, in welcher Kommune Geflüchtete aufgenommen werden?
Der erste Paragraf (§) des Flüchtlingsaufnahmegesetzes verpflichtet alle 396 Städte und Gemeinden in NRW dazu, ausländische Geflüchtete aufzunehmen und unterzubringen.
Die Bezirksregierung Arnsberg entscheidet über die Zuweisung der Geflüchteten. Hierzu wendet die Bezirksregierung einen Verteilungsschlüssel an, der alle Städte und Gemeinden gleichsam berücksichtigt.
Der Verteilschlüssel stammt aus dem dritten Paragrafen (§) des Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Er setzt sich aus dem Einwohnerschlüssel und dem Flächenschlüssel zusammen. Der Einwohnerschlüssel berücksichtigt den Einwohneranteil der Gemeinden an der Gesamtbevölkerung des Landes. Der Flächenschlüssel berücksichtigt den Flächenanteil der Gemeinde an der Gesamtfläche des Landes. Die Verteilung von Geflüchteten erfolgt also mit Berücksichtigung der Einwohnerzahl und des Flächenanteils der Gemeinden.
Weitere Infos rund um die Zuweisung finden sich auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg unter Zuweisung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz | Bezirksregierung Arnsberg (www.bra.nrw.de).
► Wie viele Geflüchtete hat Hagen bis jetzt aufgenommen?
Hagen nimmt wie alle Kommunen und Gemeinden laufend neue Geflüchtete auf. Insgesamt leben in Hagen rund 2.800 Geflüchtete. Davon sind rund 1.900 Menschen in städtischen Unterkünften untergebracht. Im gesamten Jahr 2023 sind rund 600 zugewiesene Geflüchtete nach Hagen gekommen. Bis August 2024 hat die Stadt Hagen insgesamt 330 neue Asylantragsstellende angekündigt oder zugewiesen bekommen. Diese Menschen befinden sich aktuell in ihrem laufenden Asylverfahren. Das Asylverfahren entscheidet, ob die Menschen dauerhaft in Deutschland bleiben dürfen.
► Kann die Stadt Hagen sich weigern, Geflüchtete aufzunehmen?
Nein, die Stadt Hagen muss Geflüchtete aufnehmen. Das ist durch gesetzliche Regelungen für alle Kommunen in Deutschland so festgelegt.
► Was passiert, wenn man dem Gesetz nicht folgt?
Die Kommunen können nicht entscheiden, ob und wie viele Geflüchtete ihnen zugewiesen werden. Alle Kommunen in Deutschland sind zur Unterbringung von Geflüchteten gesetzlich verpflichtet.
Der Verteilungsschlüssel entscheidet, welche Kommunen wie viele Geflüchtete aufnehmen. Vom Land erhalten die Asylantragsstellenden einen Zuweisungsbescheid. Dieser Zuweisungsbescheid informiert die Asylantragsstellenden darüber, in welche Kommune sie zugewiesen werden. Wenn die Asylantragsstellenden sich dann bei der zugewiesenen Kommune melden, muss die Kommune für Unterbringung sorgen.
► Was passiert, wenn alle Städte die Erfüllungsquote von 100 Prozent erreicht haben?
Der Verteilschlüssel ist dynamisch. Die Erfüllungsquote orientiert sich immer an der Gesamtzahl der ankommenden Geflüchteten. Daraus resultiert eine Verteilung an Städte und Kommunen durch den Verteilungsschlüssel.
► Kann man alle abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerber ausweisen?
Wenn der Asylantrag eines Menschen abgelehnt wird, ist er ausreisepflichtig und muss Deutschland verlassen. Wenn die Person Deutschland nicht freiwillig verlassen will, wird eine Abschiebung geprüft und eingeleitet.
Finanzierung
►Wie viel des Hagener Haushalts wird für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten aufgewendet?
Im Haushaltsplan sind für 2024 Aufwendungen in Höhe von 14,5 Mio. Euro (etwa 1,58 % der Gesamtaufwendungen im Haushalt) im Bereich der Asylbewerberinnen und Asylbewerber vorgesehen. Ein großer Teil hiervon wird durch Bundes- und Landesmittel erstattet. Hinzu kommen sekundäre Kosten für z.B. die Verwaltungskräfte und städtische Gebäude.
► Warum muss auch eine verschuldete und arme Stadt Geflüchtete aufnehmen?
Alle Städte in Deutschland müssen Geflüchtete aufnehmen, auch wenn sie verschuldet sind. Das ist durch gesetzliche Regelungen festgelegt, die alle Städte erfüllen müssen.
► Wieviel Geld bekommen Geflüchtete jeden Monat? Wer finanziert das?
Das Asylbewerberleistungsgesetz legt fest, wie viel Geld Geflüchtete jeden Monat bekommen. Alleinstehende Menschen erhalten monatlich einen Regelsatz von 460 Euro. Paare erhalten pro Person 413 Euro monatlich. Das wird ebenfalls vom Asylbewerberleistungsgesetz bestimmt. Die Dauer der Auszahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese Voraussetzungen können in § 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz nachgelesen werden. Zum Vergleich: Der monatliche Regelsatz von Bürgergeld beträgt 563 Euro.
Die Stadt Hagen erhält vom Land als kreisfreie Stadt zunächst eine Pauschale in Höhe von 1.125 Euro pro Geflüchteten und Monat. Diese dient sowohl der Refinanzierung der Regelsätze als auch für weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Geflüchteten entstehen.
► Bekommen Geflüchtete Bürgergeld?
Nein, Asylbewerberinnen und -bewerber haben keinen Anspruch auf das Bürgergeld. Sie bekommen Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die niedriger ausfällt als das Bürgergeld.
Unterkünfte im Stadtgebiet
► Wie viele Unterkünfte gibt es insgesamt im Stadtgebiet?
Für die Unterbringung aller Zielgruppen (Geflüchtete und Wohnungslose) stehen insgesamt rund 518 Wohnungen unterschiedlicher Größe zur Verfügung. Darüber hinaus werden 18 Wohnungen über die Hagener Gemeinnützige Wohnungs GmbH (ha.ge.we) angemietet und ein Wohncontainer am Kirchenberg in Hohenlimburg mit 88 Plätzen als Sammelunterkunft eingerichtet. Insgesamt gibt es in Hagen mit den Unterkünften in der Hochstraße, in der ehemaligen evangelischen Jugendbildungsstätte Berchum und im Haus Busch vier Sammelunterkünfte.
► Wie viele Turnhallen sind noch belegt?
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Sporthalle Boelerheide in der Kapellenstraße belegt. Durch den Umzug der Geflüchteten in das Hostel an der Hochstraße wurde die Karl-Adam-Halle wieder frei.
► Wer finanziert die Anmietung und Mietkosten, die Kommune oder das Land?
Die Anmietung und Mietkosten werden zum Teil von der Kommune finanziert. Die Landespauschale nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 1.125 Euro wird unter anderem für die Refinanzierung der Kosten verwendet.
► Können die Geflüchteten nicht in freie Wohnungen ziehen?
Rund 66 Prozent der von der Stadt untergebrachten geflüchteten Menschen leben in Wohnungen. Die zur Verfügung stehenden Wohnungen sind nahezu vollständig belegt. Die Anmietung weiterer Wohnungen ist schwierig, da diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen.
► Können Sie die Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen? Welche Herausforderungen bringen die vermehrten Unterbringungen im Stadtgebiet?
Die Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger nimmt die Stadt Hagen sehr ernst. In Hagen leben aktuell ungefähr 2800 Geflüchtete. Davon sind rund 1.900 Personen durch die Stadt untergebracht. Gemessen an der Gesamtbevölkerung liegt der Anteil von Geflüchteten in Hagen bei circa 1,4 Prozent.
Trotzdem bleibt die Lage in Hagen und deutschlandweit angespannt. Die aktuellen Zahlen der Erstanträge haben die Zahlen aus den Jahren 2015/2016 überholt. In Deutschland wurden rund 1,3 Millionen Menschen aus der Ukraine aufgenommen und registriert. Dazu kommen weiter Erstanträge von Menschen aus Syrien, Afghanistan und Irak.
Die Tendenz ist weiter steigend. Das ist durch den Zuwachs der Vertriebenen aus der Ukraine, der Opfer des Erdbebens in der Türkei und Syrien und die Zahl der Asylbewerberinnen und -bewerber aus anderen Ländern bedingt. Es gibt weiterhin viele Gründe, warum Menschen auf der Welt flüchten und nach Deutschland kommen.
Das zeigt sich natürlich auch in Hagen. Die Stadt ist an ihrer Leistungsgrenze angelangt. Es fehlen Wohnungen und Kitaplätze und das Bildungssystem ist ausgelastet. Obwohl es viele verschiedene Formen der Unterbringung in Hagen gibt, ist die Mehrzahl der kommunalen Unterkünfte belegt. Auch Privatunterkünfte, insbesondere für Menschen aus der Ukraine, sind kaum noch verfügbar. Darüber hinaus fehlt es an haupt- und ehrenamtlichem Personal, um Unterkünfte zu vermitteln, zu bauen und zu betreiben.
Rund um das Hostel in der Hochstraße
► Wie lange ist die Anmietung für das Hostel zugesagt und wie hoch sind die Mietkosten?
Das Hostel ist vorerst für fünf Jahre angemietet. Die Stadtverwaltung kann nach fünf Jahren entscheiden, ob die Anmietung verlängert wird.
Die monatliche Miete inklusive Nebenkosten liegt unterhalb der Schwelle der geltenden Regeln für Unterbringungskosten. Diese Regeln schreiben vor, dass der Wert von 218 Euro pro Person im Monat oder die Kosten von 7,79 Euro pro Quadratmeter nicht überschritten werden dürfen.
► Wie viele Geflüchtete können in dem angemieteten Gebäude wohnen?
Es können bis zu 94 Menschen in dem Hostel wohnen.
► Wurde der Umzug so früh wie möglich von der Stadt Hagen kommuniziert?
Ja. Noch bevor der Mietvertrag unterzeichnet wurde, hat die Stadt über die Verhandlungen mit dem Vermieter in der Presse und im Rat der Stadt Hagen informiert.
► Kamen durch die Anmietung des Hostels mehr Geflüchtete nach Hagen?
Geflüchtete, die vorher in der Karl-Adam-Halle und in der Sporthalle Boelerheide an der Kapellenstraße lebten, sind in das Hostel gezogen. So wurde die Karl-Adam-Halle wieder frei und ist wieder regulär nutzbar.
► Leben Familien oder allein reisende Personen in dem Hostel?
In dem Hostel leben sowohl Familien als auch allein reisende Männer. Dabei ist der Anteil allein reisender Männer etwas höher.
► Welche Vorteile hat die Unterbringung im Hostel im Vergleich zu der Unterbringung in Turnhallen für Geflüchtete und die Allgemeinheit?
Die Verlegung in das Hostel an der Hochstraße hat Vorteile für Bevölkerung und Geflüchtete. Die Karl-Adam-Halle kann wieder normal genutzt werden.
Für die Geflüchteten bedeutet die Unterbringung in dem Hostel mehr Privatsphäre. In den Turnhallen waren die Menschen alle zusammen in einem „Raum“ untergebracht. Das birgt mehr Konfliktpotential, da so gut wie keine Privatsphäre vorhanden ist. In dem Hostel werden die Menschen in kleinen Mehrbetteinheiten untergebracht. Die Zimmer können mit bis zu vier Personen belegt werden.
► Wie kommt die Auswahl der Immobilien zustande?
Die Verwaltung überprüft alle Gebäude und Flächen im Bestand der Stadt als auch auf dem freien Markt. Diese werden nach bestimmten Machbarkeitskriterien untersucht. Dazu gehören zum Beispiel eine ausreichende Kapazität, eine passende Infrastruktur und ein sicheres Brandschutzkonzept. Momentan sind keine weiteren Gebäude mehr im Bestand vorhanden. Deshalb müssen beispielsweise in Hohenlimburg die Container aufgebaut und belegt werden.
► Werden noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Hostel gesucht?
Für die Versorgung rund um das Hostel werden keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht. Es gibt einen Hausmeister im Gebäude. Die Reinigung der Räume, die von allen Menschen genutzt werden, übernimmt die städtische Tochter GIS mbH.
Es wird in dem Hostel auch einen Sicherheitsdienst geben. Es handelt sich dabei um die gleiche Firma, die auch für die Sicherheit in der Karl-Adam-Halle verantwortlich war.
Unabhängig davon werden für die Arbeit als Hausmeisterin oder Hausmeister in der Gebäudewirtschaft und beim Reinigungsdienst der GIS aber immer neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesucht.
Fragen rund um das Containerdorf am Kirchenberg in Hohenlimburg
►Warum wurde Hohenlimburg und kein anderer Stadtteil ausgewählt?
Die Flächenvoraussetzungen in Hohenlimburg sind optimal und ließen sich mit dem geringsten finanziellen Aufwand herstellen. Zudem existieren im gesamten Stadtgebiet Unterkünfte für Geflüchtete, so dass es eine ausgeglichene Verteilung gibt.
►Ab wann soll die Einrichtung bezogen werden und für wie lange?
Ab dem 23.09.2024 sind die Umzüge vorgesehen. Die Baugenehmigung besteht für drei Jahre und kann auf bis zu sechs Jahre verlängert werden. Die Verweildauer hängt individuell von den Familien ab. Die Menschen die dort einziehen, verbleiben in der Unterkunft, so lange das Asylverfahren läuft und sie in einer Gemeinschaftsunterkunft unterzubringen sind.
►Wie viele Geflüchtete können in dem Containerdorf untergebracht werden?
Es können maximal 88 Personen im Wohncontainer-Dorf untergebracht werden.
►Leben Familien oder allein reisende Personen in dem Containerdorf?
Im Containerdorf Kirchenberg werden ausschließlich Familien untergebracht, die bis jetzt in der Turnhalle Kapellenstraße untergebracht waren. Bei der Erstbelegung ist geplant, die Familien, die am längsten in der Turnhalle untergebracht waren, zuerst umziehen zu lassen.
►Wie leben die Geflüchteten in den Containern? Gibt es einzelne Zimmer?
Im Containerdorf Kirchenberg wurden zentrale Einheiten zur Gemeinschaftsnutzung (Sanitär, Küche etc.) erstellt. Darüber hinaus existieren 44 Containereinheiten für jeweils 2 Personen. Familien werden ggf. in mehreren Einheiten untergebracht.
Folgende Räumlichkeiten sind dort auf zwei Etagen gebaut worden:
44 x Bewohnerzimmer 16m²
1x Büro Security 16m²
1x Büro FB56 16m²
2x Waschmaschinenraum 16m²
2x Lagerraum 16m²
8x WC/Dusche 16m²
2x Gemeinschaftsküche 34m²
2x Gemeinschaftsraum 34m²
►Wie wird die Unterkunft betreut?
Für die Unterkunft wird es einen Sicherheitsdienst geben. Zwei Sicherheitskräfte werden an sieben Tagen die Woche und für 24 Stunden am Tag anwesend sein. Darüber hinaus betreuen zwei Sozialarbeiterinnen die Unterkunft, die zum Teil den Familien bereits aus der Kapellenstraße bekannt sind. Die Sozialarbeiterinnen werden, wie auch in der Hochstraße, Sprechzeiten haben.
►An wen können sich Bürgerinnen und Bürger wenden, wenn sie Hilfsangebote unterbreiten wollen oder wenn es Fragen oder Beschwerden gibt?
Die Sprechzeiten der Sozialarbeiterinnen, welche die Unterkunft betreuen werden bekanntgegeben, sobald diese feststehen.
Siehe auch: „Unterstützungsmöglichkeiten für Geflüchtete“
►Werden die in der Einrichtung lebenden Kinder und Jugendlichen in Hohenlimburger Schulen und Kindertageseinrichtungen untergebracht und ergeben sich dadurch Belegungsengpässe?
Die Kinder, die bereits einen Schulplatz haben, werden diesen auch behalten. Umschulungen sind nicht vorgesehen und müssten bei Notwendigkeit im Einzelfall entschieden werden. Aktuell ist davon auszugehen, dass alle Kinder, die zukünftig einen Schulplatz benötigen und in Hohenlimburg wohnen, auch mit einem Schulplatz in Wohnortnähe versorgt werden können. Die benötigten Kapazitäten werden bei der Schulraumerweiterung berücksichtigt.
Unabhängig von der Zuwanderung steigt die Zahl der Kinder im Kitaalter in Hagen seit Jahren. Die Stadt hat bereits viele neue Kitaplätze geschaffen und wird dies auch weiterhin tun, da in Zukunft die Zahl von Kindern in Hagen im Kitaalter weiter steigen soll. Der Kitaausbau in Hohenlimburg mit den Kitas in der Langenkampstraße und der Jahnstraße wird allerdings voraussichtlich nicht vor dem Kitajahr 25/26 erfolgt sein.
Da die Familien, die von der Turnhalle in der Kapellenstraße in die Wohncontainer in Hohenlimburg umziehen, sich bereits längere Zeit in Hagen aufhalten, stehen möglicherweise bereits Kita-Plätze für diese Familien im Stadtgebiet zur Verfügung oder sind angemeldet. Eine generelle Versorgung der Kinder aus den dort zugewiesenen Familien kann nicht erfolgen. Eine Entscheidung erfolgt somit jeweils im Einzelfall.
Gleiches gilt auch für die zusätzliche Sprachförderung für Kinder, die sich nicht in einer Kita befinden. Auch hier wurden die Kinder mit den entsprechenden Bedarfen über das Schulamt den Kitas zugeordnet, somit sind auch diese Plätze aktuell belegt und weitere Kapazitäten in den Kitas nicht vorhanden.
►Sind die Asylanträge der Geflüchteten, die in die Container einziehen, bereits entschieden?
Hierüber entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Momentan befindet sich noch der überwiegende Teil der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner im laufenden Asylverfahren.
Versorgung und Integration
► Wie ausgelastet ist der Sozialsektor und wie beeinflusst die Ankunft von Geflüchteten die Gesundheits- und Sozialversorgung?
In die Sozialversorgung fallen Vorgänge wie Wohngeld, Grundsicherung und Unterhaltsvorschuss. Die Aufnahme von Geflüchteten ergibt keine besonderen Anforderungen bei der Menge der bearbeiteten Vorgänge. Es können weiter alle Anträge bearbeitet werden.
Die Gesundheitsversorgung in Arztpraxen und Krankenhäusern ist von der Ankunft von Geflüchteten in Hagen ebenfalls nicht beeinträchtigt. Das Gesundheitsamt kümmert sich um die Gesundheit der Betroffenen.
► Können weiter für alle Kinder in Hagen Kita-Plätze angeboten werden?
Die Zahl der Kinder im Kitaalter in Hagen steigt seit Jahren. Das liegt aber nicht nur an Zuwanderung. Die Stadt hat bereits viele neue Kitaplätze geschaffen. In der Zukunft soll die Zahl von Kindern in Hagen im Kitaalter weiter steigen. Deswegen schafft die Stadt Hagen auch weiter neue Kitaplätze.
Auch wenn die Lage der Kitaplätze in Hagen angespannt bleibt, können Eltern bei der Stadt Hagen einen Kitaplatz für ihr Kind anfordern. Bis jetzt haben alle Kinder einen Kitaplatz bekommen. Grundsätzlich haben alle Kinder in Deutschland ein Recht auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder.
► Wie gut ist der Zugang zu Deutsch- und Integrationskursen in Hagen?
Die Regionalkoordination des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bewertet den Zugang zu den Deutsch- und Integrationskursen in Hagen gut. Die Wartezeit zwischen der Verpflichtung zu einem Deutschkurs und dem tatsächlichen Kursbeginn liegt im Normbereich. Das gilt auch für die Abdeckung mit Kursangeboten im Stadtgebiet. Mit Stand vom 14. Februar 2024 betrug die Zahl aller laufenden und geplanten Integrationskurse in Hagen insgesamt 80.
Sicherheit
► Gibt es Statistiken über rassistisch motivierte Straftaten, die gegenüber Geflüchteten oder Unterkünften in Hagen verübt wurden?
Die Hagener Polizei kann entsprechende Zahlen erheben. In aktuellen Auswertungen zeigen sich aber in Hagen keine Auffälligkeiten.
► Wie werden die Sicherheit und Ordnung rund um die Einrichtung zur Unterbringung von Geflüchteten gewährleistet?
Die Sicherheit von allen Unterbringungseinrichtungen in Hagen wird von der Hagener Polizei beständig kontrolliert. Mehrmals in der Woche besuchen die zuständigen Polizistinnen und Polizisten alle Einrichtungen. Sie sprechen mit dem Sicherheitspersonal und auch mit den dort untergebrachten Menschen. Auch Menschen aus der Nachbarschaft der Einrichtungen können mit den Polizistinnen und Polizisten sprechen, wenn es Bedarf gibt. Außerdem steht die Hagener Polizei regelmäßig im Austausch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Hagen, die sich um die Geflüchteten kümmern.
► Wird es ähnlich wie für die Containeranlage in Hohenlimburg einen Sicherheitsdienst geben?
Für die Unterkunft im Hostel an der Hochstraße wird es genau wie für die Containeranlage einen Sicherheitsdienst geben. Zwei Sicherheitskräfte werden an sieben Tagen die Woche und für 24 Stunden am Tag anwesend sein.
Unterstützungsmöglichkeiten für Geflüchtete
► Ich möchte den Geflüchteten helfen, was kann ich tun?
Alle Unterstützungsangebote können dem Fachbereich Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung der Stadt Hagen gemeldet werden. Ansprechpartner ist Thomas Peter, Koordination Sozialdienst für Flucht und Asyl, Telefon 02331/207-4394 oder E-Mail Thomas.Peter@stadt-hagen.de.
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