Der Oberbürgermeister beruft regelmäßig den Verwaltungsvorstand zur gemeinsamen Beratung im Rathaus ein. (Foto: Stadt Hagen) Der Oberbürgermeister beruft regelmäßig den Verwaltungsvorstand zur gemeinsamen Beratung im Rathaus ein. (Foto: Stadt Hagen)

Die Beigeordneten

Die Beigeordneten der Stadt Hagen bilden zusammen mit dem Oberbürgermeister den Verwaltungsvorstand. Der Verwaltungsvorstand wirkt unter anderem mit bei der Planung von Verwaltungsaufgaben, der Aufstellung des Haushaltsplans und der Personalverwaltung.


Der Oberbürgermeister ist verpflichtet, zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung regelmäßig den Verwaltungsvorstand zur gemeinsamen Beratung einzuberufen. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet der Oberbürgermeister. Die Beigeordneten sind berechtigt, ihre abweichenden Meinungen in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereichs dem Hauptausschuss vorzutragen.


Die Beigeordneten werden vom Rat der Stadt Hagen auf die Dauer von acht Jahren gewählt.

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