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Zielgruppe


Wir beraten Fachkräfte der Kinder und Jugendhilfe sowie Berufsgeheimnisträger*innen und Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen.

Bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung müssen (§ 8a SGB VIII) oder können Sie fachliche Beratung (§ 8b SGB VIII und § 4 KKG) in Anspruch nehmen. Ablauf der Beratung

Die gesetzliche Grundlage dafür ist das "Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen" (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG), § 8a SGB VIII und § 8b SGB VIII, in Verbindung mit dem § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz).

Die Stadt Hagen setzt diesen Anspruch um, indem im Beratungszentrum Rat am Ring die Stelle Fachberatung Kindeswohl eingerichtet worden ist.


Näheres zur Gesetzgebung finden Sie im Menüpunkt Bundeskinderschutzgesetz.

Fachberatung Kindeswohl

Standort & Erreichbarkeit

Märkischer Ring 101

58097 Hagen


Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung.


Telefon :

02331 207- 4500


Unsere Sprechzeiten sind:

Mo, Mi, Do: 08:30 - 16:00 Uhr

Di: 08:30-11:00; 15-16 Uhr

Fr: 08:30-14:00 Uhr



Fax : 02331 207 - 2066

Mail : fachberatung-kindeswohl@stadt-hagen.de