
Zielgruppe
Wir beraten Fachkräfte der Kinder und Jugendhilfe sowie Berufsgeheimnisträger*innen und Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen.
Bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung müssen (§ 8a SGB VIII) oder können Sie fachliche Beratung (§ 8b SGB VIII und § 4 KKG) in Anspruch nehmen. Ablauf der Beratung
Die gesetzliche Grundlage dafür ist das "Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen" (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG), § 8a SGB VIII und § 8b SGB VIII, in Verbindung mit dem § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz).
Die Stadt Hagen setzt diesen Anspruch um, indem im Beratungszentrum Rat am Ring die Stelle Fachberatung Kindeswohl eingerichtet worden ist.
Näheres zur Gesetzgebung finden Sie im Menüpunkt Bundeskinderschutzgesetz.
Fachberatung Kindeswohl
Standort & Erreichbarkeit
Märkischer Ring 101
58097 Hagen
Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung.
Telefon :
02331 207- 4500
Unsere Sprechzeiten sind:
Mo, Mi, Do: 08:30 - 16:00 Uhr
Di: 08:30-11:00; 15-16 Uhr
Fr: 08:30-14:00 Uhr
Fax : 02331 207 - 2066
Mail : fachberatung-kindeswohl@stadt-hagen.de