Geschädigte


Geschädigte von Straftaten wollen hinsichtlich des Verfahrens auf dem Laufenden gehalten werden. Aber sie wollen nicht nur informiert werden. Geschädigte von Straftaten wollen auch reden, fragen, ihren Ärger kundtun sowie ihren Interessen an Wiedergutmachung und Schadenersatz Ausdruck verleihen.


Die Erfahrung, geschädigte Person einer Straftat zu werden ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Lebensgefühls, die allerdings unterschiedlich zum Ausdruck kommt. Verstärkt wird eine solche Beeinträchtigung, wenn die betroffene Person den Ereignissen ohnmächtig gegenübersteht, wenn sie nichts tun kann. Im Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) erhält eine geschädigte Person die Gelegenheit, Angst und Ärger hinter sich zu lassen und seine ganz persönlichen Interessen an Ausgleich und Wiedergutmachung zum Ausdruck zu bringen.


Bestenfalls erhält eine geschädigte Person schnell und unbürokratisch Schadenersatz.

Täter-Opfer-Ausgleich in Jugendstrafverfahren & Konfliktschlichtung

Standort & Erreichbarkeit

Märkischer Ring 101

58097 Hagen


Ansprechpartner*in

Telefon: 02331 207-2891



Bei Außenterminen und Gesprächen ist der Anrufbeantworter eingeschaltet.

Scheuen Sie sich bitte nicht, eine Nachricht zu hinterlassen. Wir rufen zurück.