
Beschuldigte
Beschuldigte erhalten die Gelegenheit, Einsicht in begangenes Unrecht durch Wiedergutmachungsleistungen und Entschuldigung zum Ausdruck zu bringen. Die Erfahrung zeigt, dass viele tatverantwortliche Personen bereit sind, sich mit ihrer Tat in der persönlichen Begegnung mit Geschädigten auseinanderzusetzen.
Tatbeteiligte Personen erhalten die Gelegenheit, sich den Konsequenzen zu stellen und soweit möglich zu ihrer Bereinigung beizutragen. Auch wenn die persönliche Begegnung mit geschädigten Personen ihnen zunächst Angst macht, so muss die tatbeteiligte Person aber Abwehr nicht gegenüber Bestrafung mobilisieren, sondern kann im Verlauf der persönlichen Begegnung mit Geschädigten seinen Teil anschauen, Verantwortung übernehmen und lernen.

Täter-Opfer-Ausgleich in Jugendstrafverfahren & Konfliktschlichtung
Standort & Erreichbarkeit
Märkischer Ring 101
58097 Hagen
Ansprechpartner*in
Telefon: 02331 207-2891
Bei Außenterminen und Gesprächen ist der Anrufbeantworter eingeschaltet.
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