Zugang


In der Regel erfolgt eine Zuweisung zur möglichen Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs durch die Jugendgerichtshilfe, die Staatsanwaltschaft und das Gericht.


Geschädigte und tatverantwortliche Beschuldigte können sich auch selbst hier in der TOA-Fachstelle, zum Beispiel auch vor der Einleitung rechtlicher Schritte, melden.

Täter-Opfer-Ausgleich in Jugendstrafverfahren & Konfliktschlichtung

Standort & Erreichbarkeit

Märkischer Ring 101

58097 Hagen


Ansprechpartner*in

Telefon: 02331 207-2891



Bei Außenterminen und Gesprächen ist der Anrufbeantworter eingeschaltet.

Scheuen Sie sich bitte nicht, eine Nachricht zu hinterlassen. Wir rufen zurück.