
Zugang
In der Regel erfolgt eine Zuweisung zur möglichen Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs durch die Jugendgerichtshilfe, die Staatsanwaltschaft und das Gericht.
Geschädigte und tatverantwortliche Beschuldigte können sich auch selbst hier in der TOA-Fachstelle, zum Beispiel auch vor der Einleitung rechtlicher Schritte, melden.

Täter-Opfer-Ausgleich in Jugendstrafverfahren & Konfliktschlichtung
Standort & Erreichbarkeit
Märkischer Ring 101
58097 Hagen
Ansprechpartner*in
Telefon: 02331 207-2891
Bei Außenterminen und Gesprächen ist der Anrufbeantworter eingeschaltet.
Scheuen Sie sich bitte nicht, eine Nachricht zu hinterlassen. Wir rufen zurück.