Auslandsreisen mit Hunden, Katzen und Frettchen


Reisen innerhalb der EU:


Grundsätzlich

  • muss ein EU-Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden, der von praktizierenden Tierärzten ausgestellt wird.
  • muss das entsprechende Tier mittels Mikrochip eindeutig identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer in dem EU-Heimtierausweis eingetragen sein.
  • dürfen maximal fünf Heimtiere mitgeführt werden. Die Anzahl darf nur überschritten werden, wenn die Tiere zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen und Sportveranstaltungen bzw. zum Training für solche Veranstaltungen verbracht werden (kein Besitzerwechsel).

Impfschutz gegen Tollwut

  • Jedes mitgeführte Tier muss über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügen, welcher im EU-Heimtierausweis dokumentiert ist.
  • Es ist unbedingt zu beachten, dass die Impfung nach Kennzeichnung durch den Microchip erfolgen muss.
  • Im Falle einer Erstimpfung muss diese mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgen.
  • Eine Wiederholungsimpfung, welche nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der vorherigen Impfung verabreicht wurde, entspricht einer Erstimpfung (Gültigkeitsdauer der Impfung ist im Pass vermerkt).

Einreise aus Nicht-EU-Ländern


1. Andorra, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt:


Für die Einreise von Heimtieren aus diesen Ländern gelten dieselben Bestimmungen wie für Reisen innerhalb der EU (s.o.).


2. Gelistete Drittländer


Erfolgt die Einreise aus Drittländern, die im Anhang II Teil 2 der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 577/2013 gelistet sind, so gilt:


  • Jedes Tier muss durch einen Mikrochip eindeutig gekennzeichnet sein.
  • Das Tier muss von einer Tiergesundheitsbescheinigung begleitet werden, aus der der gültige Impfschutz gegen die Tollwut hervorgeht. Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass die Impfung nicht vor der Anbringung des Mikrochips erfolgen darf. Eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein.
  • Voraussetzung für die Einreise ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. Die begleitende Person muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf oder Besitzerwechsel dient.
  • Die Einfuhr darf nur auf direktem Wege erfolgen. Sollten beim Transport nicht gelistete Drittländer passiert werden, so hat der Halter oder der Bevollmächtigte in einer Selbsterklärung zu bestätigen, dass das Tier bei der Durchreise keinen Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren hatte und dass es das Beförderungsmittel oder den Flughafen nicht verlassen hat.

3. Nicht gelistete Drittländer (alle weiteren Länder)


Für die Einreise aus nicht gelisteten Drittländern gilt zusätzlich Folgendes:


  • Vor der Einreise muss eine Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut erfolgen. Die Blutentnahme muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise erfolgen.
  • Die Blutuntersuchung selbst muss in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor erfolgen.
  • Die 3-Monats-Frist vor der Einreise gilt nicht für die Wiedereinreise von Heimtieren aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU, aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hzat und dass bei der Blutanalyse genügent Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.

Einzelheiten können Sie unter folgender Internetadresse ersehen (externer Link):

Ausreise


Über die Einreisebestimmungen einzelner Nicht-EU Länder informieren Sie sich bitte bei Reisediensten, den jeweiligen Konsulaten oder den vor Ort zuständigen Veterinärämtern.


Einige Länder verlangen für die Einreise eine Amtstierärztliche Untersuchung. Diese ist hier nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.


Amtstierärztliche Untersuchung

  • Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz
    Berliner Platz 22, 58089 Hagen
    Telefon: 02331 207-3117, Fax: 02331 207-2453
    Mail: vetamt@stadt-hagen.de

Mitzubringen sind:

  • Das zu untersuchende Tier
  • Gültiger Impfausweis

Gebühren für die amtstierärztliche Untersuchung:

  • mindestens 35,00 € (bei bis zu zwei Tieren, bei erhöhtem Aufwand ggf. mehr)
  • für jedes weitere Tier 10,00 €

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz

Berliner Platz 22, 58089 Hagen


Bei Fragen rund um die Themen

Gesundheit und Verbraucherschutz

wenden Sie sich bitte an folgende

Rufnummer:

02331 207-3934

(montags bis donnerstags 8:00 bis 16:00 Uhr; freitags 8:00 bis 13:30 Uhr)


Terminvereinbarung für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für die Arbeit mit Lebensmitteln:

02331 207-3706

(evtl. Anrufbeantworter)

Alle Informationen zur Belehrung

finden Sie hier

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:30 - 11:30 Uhr
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Sonntaggeschlossen