Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist eine amtliche Aufgabe und wird durchgeführt von Mitarbeitern des Fachbereiches Gesundheit und Verbraucherschutz
Ansprechpartnerinnen:
- Frau Boettcher, Tel. 02331 207-3113
- Frau Römer, Tel. 02331 207-3841
- Frau Sieper, Tel. 02331 207-3117
Jedes einzelne Tier wird vor und nach der Schlachtung untersucht.
Ziele dieser Untersuchung ist der Schutz des Verbrauchers
- vor Fleisch, das geeignet ist, die Gesundheit des Menschen zu gefährden (z.B.: Salmonellen, Eitererreger, Trichinen, Finnen, BSE),
- vor Belastungen des Fleisches mit Rückständen von Arzneimitteln und Schadstoffen. Jedes 200. Schwein bzw. Rind und jedes 50. Kalb müssen entsprechend einem nationalen Rückstandskontrollplan stichprobenweise untersucht werden (z. B. auf Antibiotika, Hormone, sonstige Arzneimittel sowie aus dem Futter bzw. der Umwelt stammende Schadstoffe),
- vor wirtschaftlicher Übervorteilung durch Fleisch mit herabgesetztem Nähr- und Genusswert (Abweichungen hinsichtlich Konsistenz, Farbe, Geruch, Geschmack, Haltbarkeit usw.);
- Schutz des beim Umgang mit Schlachttieren und Fleisch beschäftigten Personals vor vom Tier auf Menschen übertragbaren Infektionskrankheiten (z. B. Tollwut, Milzbrand);
- Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere vor gefährlichen Seuchen durch frühzeitiges Erkennen von Krankheitsmerkmalen am lebenden oder geschlachteten Tier.
Zusätzlich erfolgt die Überwachung der Hygiene auf allen Stufen des Verkehrs mit Fleisch vom Stall über den Schlachthof bis zur Abgabe der Fleischerzeugnisse an den Verbraucher. Auch dies dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz, damit Kontaminationen des Fleisches mit Schmutz-, Verderbnis- oder Krankheitskeimen bei Schlachtung, Kühlung, Lagerung, Transport, Zerlegung sowie Be- und Verarbeitung vermieden werden.
Fleisch gesunder Tiere wird als tauglich beurteilt und gekennzeichnet. Der Genusstauglichkeitsstempel gibt Auskunft über das Land und den Schlachtbetrieb, in dem das Tier geschlachtet wurde.
Das Inverkehrbringen von Fleisch (auch jedes unentgeltliche Abgeben an andere) ohne die vorgeschriebenen Untersuchungen (z.B. fehlende Schlachttieruntersuchung, fehlende Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild) ist eine Straftat und wird von der Staatsanwaltschaft geahndet.
Ambulante Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen
Hausschlachtungen dürfen in Hagen nur in landwirtschaftlichen Betrieben ausschließlich für den eigenen Haushalt vorgenommenen werden.
Folgende amtlichen Untersuchungen werden ambulant durchgeführt:
- Schlachttieruntersuchung (auch bei Gehegewild)
- Fleischuntersuchung (auch bei Wildtieren)
- Trichinenuntersuchung (auch bei Wildschweinen)
Vor der Schlachtung ist eine Anmeldung erforderlich, Tel: 02331 207-3111
Für die Untersuchungen werden Gebühren (siehe unten) erhoben.
Wichtig: Schlachtungen für die Direktvermarktung sind keine Hausschlachtungen und müssen in einem Schlachthof erfolgen.
Untersuchungen von Gehegewild und erlegtem Wild
Gehegewild ist den Haustieren gleichgestellt und unterliegt vor und nach der Schlachtung der amtlichen Untersuchung.
Bei im Rahmen der Jagdausübung erlegtem Wild ist die amtliche Fleischuntersuchung dann erforderlich, wenn
- der Erleger Abweichungen von der Norm festgestellt hat oder
- das Wildbret über den Wildgroßhandel vermarktet werden soll.
In jedem Fall ist die Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen vorgeschrieben, auch bei Verzehr im eigenen Haushalt.
Trichinellose ("Trichinenerkrankung")
Die Infektion mit der Wurmlarve Trichinella spiralis ist bei Tieren weit verbreitet. Außer Fische sind fast alle Wirbeltiere empfänglich. Unter den Säugern sind der Mensch, Affen, Schweine, Fleischfresser und Nagetiere häufig befallen.
Die Übertragung erfolgt durch den Verzehr von rohem oder nicht vollständig durcherhitztem Fleisch, das Trichinellen enthält.
Trichinenuntersuchung
Die Trichinenuntersuchung ist im Fleischhygienerecht vorgeschrieben und wird im Rahmen der Fleischuntersuchung nach der Schlachtung durchgeführt. Eine Untersuchungspflicht besteht bei:
- Schwein, Wildschwein, Pferd
und falls das Fleisch zum Verzehr bestimmt ist bei:
- Bär, Fuchs, Dachs, Sumpfbiber.
Anmeldung zur Trichinenuntersuchung
- Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Tel. 02331 207-3111
Probenannahme zur Trichinenuntersuchung
- Montags bis Freitags von 10.00 - 12.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Gebühren
Zurzeit gelten für die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung folgende Gebühren (Auszug aus der Gebührensatzung, gültig ab 01.03.2004):
- für Schweine, einschl. Ferkel (einschl. Trichinenuntersuchung)
Grundgebühr: 5,30 €
Rückstandsunters. (St.Vet.U.Amt): 0,13 €
Sa: 5,43 €
- für Schafe, Ziegen, Lämmer
Grundgebühr: 5,30 €
Rückstandsunters. (St.Vet.U.Amt): 0,31 €
Sa: 5,61 €
- für Pferde und sonst. Einhufer
Grundgebühr: 13,30 €
Rückstandsunters. (St.Vet.U.Amt): 1,50 €
Sa: 14,80 €
- für Rinder, einschl. Kälber ohne BSE-Test
Grundgebühr: 13,30 €
Rückstandsunters. (St.Vet.U.Amt): 0,74 €
Sa: 14,04 €
- für Rinder bis 30 Monate mit BSE-Test
Grundgebühr: 13,30 €
Rückstandsunters. (St.Vet.U.Amt): 0,74 €
BSE-Untersuchungsgebühr: 19,12 €
Transportkosten: 8,-- €
Sa: 41,16 €
- für Rinder über 30 Monate mit BSE-Test
Grundgebühr: 13,30 €
Rückstandsunters. (St.Vet.U.Amt): 0,74 €
BSE-Untersuchungsgebühr: 11,37 €
Transportkosten: 8,-- €
Sa: 33,41 €
Die Gebühr bei der ambulanten Schlachttier- und Fleischuntersuchung beträgt:
- je 22,70 € für Rinder, einschl. Kälber
- je 27,60 € für Pferde und sonst. Einhufer
- je 15,20 € für Schweine, einschl. Ferkel
- je 13,90 € für Schafe, Ziegen, Lämmer
- je 1,80 € für Hauskaninchen
- mindestens jedoch 5,30 €
Die Fleischuntersuchungsgebühr bei Wild beträgt:
- je 9.-- € für Schwarzwild
- je 8,70 € für großes Haarwild (Rot-, Dam-, Reh-, Muffelwild u.ä.)
- je 1,80 € für kleines Haarwild (Hase, Kanin u.ä.)
- mindestens jedoch 5,30 €
Die Gebühr für die Trichinenuntersuchung beträgt:
- je 8,50 € für Schweine
- je 9,80 € für Schwarzwild und andere der Trichinenuntersuchung unterworfene Tiere, außer Sumpfbibern
- je 8,50 € für Sumpfbiber
- je 2,50 € für Teilstücke eines Tierkörpers
- mindestens jedoch 9,80 €
Die Gebühren nach dem Absatz 1 sind in voller Höhe auch dann zu zahlen, wenn nur die Schlachttieruntersuchung ohne nachfolgende Fleischuntersuchung bzw. wenn nur die Fleischuntersuchung ohne vorausgehende Schlachttieruntersuchung stattgefunden hat.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Bei Fragen rund um die Themen
Gesundheit und Verbraucherschutz
wenden Sie sich bitte an folgende
Rufnummer:
02331 207-3934
Sie erreichen die Hotline
montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr, freitags von 8:00 bis 13:30 Uhr.
Terminvereinbarung für die Belehrung Infektionsschutz / Gesundheitszeugnis
02331 207-3706
(evtl. Anrufbeantworter)
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 11:30 Uhr |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Broschüren
- Auffällig im Verhalten - Wer hilft?
- Essstörungen - Angebotsliste für Hagen
- Flyer Radon
- Hagener Tipps gegen Lärm und für Lärmschutz, Broschüre "Bitte nicht so laut"
- Patienten-Notfall-Brief für medizinische Notfälle
- Patienten-Notfall-Brief Begleittext
- Raum und Zeit für Hilfe: Der Sozialpsychiatrische Dienst
- Schimmel in Gebäuden
externe Links
- Centrum für Reisemedizin Düsseldorf
- Homepage der "AG Sucht" Hagen
- Das Landesgesundheitsportal
- Erläuterung des deutschen Gesundheitssystems in zehn Sprachen
- Krebs-Selbsthilfegruppen in Hagen
- Landeszentrum für Gesundheit NRW (LZG)
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Robert Koch Institut
- Unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen in Hagen