Hebammen und Entbindungspfleger


Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Akademisierung des Hebammenberufs in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Regelungen vom 01.02.2022 (GV. NRW Ausgabe 2022 Nr. 9 vom 28.02.2022, Seite 159 bis 228) sind weitreichende Änderungen für den Hebammenberuf in Kraft getreten. Es sind u.a. Änderungen im Landeshebammengesetz (LHebG NRW) und in der Berufsordnung für Hebammen (HebBO NRW) vorgenommen worden.


Folgende Verpflichtungen bestehen:


1. Hebammen und Entbindungspfleger haben grundsätzlich dem Gesundheitsamt ihres Wohnortes die Aufnahme, Veränderung, Ummeldung oder Beendigung/Aussetzung ihrer Tätigkeit anzuzeigen.


2. Zusätzlich ist eine jährliche Mitteilung über die wahrgenommene Tätigkeit bis zum 31.01. des Folgejahres dem Gesundheitsamt zu übermitteln.


3. Außerdem besteht die gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen beruflichen Fortbildung. Danach ist jede Hebamme/jeder Entbindungspfleger verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren Fortbildungsmaßnahmen in einem Umfang von mindestens 60 Unterrichtsstunden nachzuweisen, davon mindestens 20 Stunden auf dem Gebiet des Notfallmanagements. Die nächste Fortbildungsperiode endet am 31.05.2026.


Um der Verpflichtung zu 1. und 2. nachzukommen, bietet das Gesundheitsamt Hagen die Möglichkeit der Online-Meldung mit diesem Formular. Über diesen Weg können datenschutzkonform alle notwendigen Angaben gemacht und die eventuell erforderlichen Unterlagen angehängt werden.


Es besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit auf dem üblichen Postweg die erforderlichen Angaben zu übermitteln.


Standort und Erreichbarkeit:

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Medizinalaufsicht

Rathaus II

Berliner Platz 22

58089 Hagen

4. Etage, Zimmer A.422


Telefon: 02331 207-3469

Telefax: 02331 207-2453

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Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz

Berliner Platz 22, 58089 Hagen


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