Tierseuchenbekämpfung


Anzeigepflichtige Tierseuchen sind Erkrankungen bei Tieren, die zur allgemeinen Gefahrenabwehr staatlich bekämpft werden. Gründe für eine staatliche Bekämpfung sind:


  • Gefahr für die Gesundheit des Menschen,
  • hoher volkswirtschaftlicher Schaden bei Auftreten der Seuche,
  • Gemeingefährlichkeit, d. h. der Einzelne kann seine Tiere nicht durch Eigenmaßnahmen schützen.


Grundlage der Seuchenbekämpfung

Das Tiergesundheitsgesetz und das europäische Tiergesundheitsrecht (z. B. die EU-Verordnung 2016/429) sind in der Bundesrepublik Deutschland die Grundlagen für die staatliche Bekämpfung von Seuchen, die bei Haustieren, Süßwasserfischen oder bei anderen Tieren auftreten und auf Haustiere oder Süßwasserfische übertragen werden können. Haustiere im Sinne des Tiergesundheitsgesetzes sind von Menschen gehaltene Tiere einschließlich Bienen.



Die Maßnahmen der Seuchenbekämpfung

Die Maßnahmen dienen sowohl der Vorbeuge gegen eine Seucheneinschleppung als auch der Tilgung entstandener Seuchenherde. Das Tiergesundheitsrecht enthält Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen und Rohstoffen zur Abwehr der Einschleppung von Tierseuchen aus dem Ausland sowie Regelungen für die Bekämpfung der Tierseuchen im Inland. Beide Maßnahmen ergänzen sich. Für den Erfolg der Bekämpfungsmaßnahmen ist die Mitarbeit der Tierbesitzer:innen, der Landwirt:innen und Züchter:innen und ihrer Organisationen Voraussetzung.



Anzeigepflicht

Eine der wichtigsten Vorschriften im Tiergesundheitsgesetz ist die Anzeigepflicht. Im europäischen Tiergesundheitsrecht (EU-Verordnung 2016/429) erfolgt die Kategorisierung der Tierseuchen in Abhängigkeit von ihrer Gefährlichkeit und wirtschaftlichen Bedeutung (Kategorie A-D).



Welche Seuchen sind anzeigepflichtig?

Die Aufzählung der anzeigepflichtigen Tierseuchen ist der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen zu entnehmen (externer Link):


http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierseuchanzv/gesamt.pdf



Warum sind nicht alle Tierseuchen anzeigepflichtig?

Die staatlichen Maßnahmen zum Schutz der Tierbestände setzen dort ein, wo einzelne Besitzer:innen allein ihre Bestände nicht vor Verlusten schützen können. Staatliche Maßnahmen sind jedoch nur dann notwendig, wenn die Seuche eine volkswirtschaftliche Bedeutung hat oder die menschliche Gesundheit gefährdet wird. Die Anzeigepflicht für die genannten Seuchen soll bewirken, dass Seuchenausbrüche frühzeitig erkannt und getilgt werden können, bevor die Seuche weiterverbreitet wird.



Einige wichtige Tierseuchen:


Tollwut


Die Tollwut ist eine akute, tödlich verlaufende, virusbedingte Infektionskrankheit, die vorwiegend Säugetiere und den Menschen befällt. Die Tollwut ist nahezu weltweit verbreitet.


Deutschland gehört zu den Ländern Europas, in denen durch systematische Bekämpfungsmaßnahmen, vor allem durch die orale Immunisierung der Füchse, die Tollwut bei Wild- und Haustieren getilgt werden konnte. Der letzte identifizierte Tollwutfall bei einem Wildtier (außer Fledermäusen) trat in Deutschland im Februar 2006 bei einem Fuchs auf.


Es besteht jedoch jederzeit eine große Gefahr der Einschleppung der Tollwut z.B. durch die illegale Einfuhr ungeimpfter Hunde aus Drittländern, in denen Tollwut verbreitet ist.


Ein Tollwutverdacht ist sofort dem Amtstierarzt (Tel.: 02331 207-3111) anzuzeigen.


Neben Deutschland haben in Europa auch die Schweiz, Finnland, die Niederlande, Italien, Luxemburg, Frankreich, Belgien, sowie die Tschechische Republik durch die orale Immunisierung der Füchse offiziell den Status „tollwutfrei“ (frei von terrestrischer Tollwut) erlangt.


Der Erreger der Tollwut ist ein Rhabdovirus. Er verursacht bei Mensch und Tier verschiedenartige Krankheitserscheinungen, hervorgerufen vor allem durch entzündliche Veränderungen im Gehirn. Empfänglich für Tollwut sind neben dem Menschen alle Haustiere, z. B. Hund, Katze, Rind, Schaf, Ziege, Pferd, Schwein, sowie viele Wildtierarten, vor allem der Fuchs, aber z. B. auch Dachs, Marder oder Reh sowie Fledermäuse.

Erkrankte Tiere verlieren ihre natürliche Scheu vor Menschen, Hunden und menschlichen Behausungen.


Das Tollwutvirus wird grundsätzlich mit dem Speichel infizierter Tiere ausgeschieden. Die Ansteckung erfolgt in der Regel durch den Biss tollwutkranker Tiere, aber auch eine Übertragung durch Belecken (Speichel) und Kratzen (anhaftender Speichel an den Pfoten/Krallen) ist möglich. Auch mit schmutzigen Fingern kann der Erreger z. B. in die Augenschleimhaut eingerieben werden. Äußerlich gesund erscheinende Tiere können bereits Träger des Tollwutvirus sein und so andere Tiere und Menschen infizieren. So kann z. B. beim Hund bereits 5 Tage vor Ausbruch der klinischen Erscheinungen der Speichel virushaltig sein.


Die Inkubationszeit variiert stark. Sie kann bis zu 200 Tage betragen und schwankt in der Regel zwischen 14 und 60 Tagen. Sie hängt davon ab, welche Virusmenge aufgenommen wurde und wo am Körper die Eintrittspforte liegt.


In Deutschland besteht derzeit keine gesetzliche Verpflichtung Tiere gegen Tollwut impfen zu lassen. Den Besitzer:innen von Hunden und Freigängerkatzen wird aber dringend geraten, ungeimpfte Tiere gegen Tollwut impfen zu lassen bzw. die Tollwutschutzimpfung auffrischen zu lassen.

Geflügelpest (Vogelgrippe)


Geflügelpest ist eine mit schweren klinischen Symptomen verbundene Verlaufsform der aviären Influenza („Vogelgrippe“), die durch hochvirulente Stämme des Influenza-A-Virus verursacht wird.


Die Krankheit wird durch engen Tierkontakt übertragen. Besonders in Intensivhaltungen breitet sich der Erreger rasch aus und führt zu zahlreichen Todesfällen. Der Erreger wird mit Sekreten aus Nasen und Rachen sowie über den Kot ausgeschieden.


Meist zeigen sich Blutungen im Kehlkopfbereich, in der Luftröhre, Speiseröhre und im Drüsenmagen der erkrankten Vögel.


Bei unklaren und gehäuften Todesfällen in Ihrer Geflügelhaltung sollten Sie unbedingt Ihren zuständigen Amtstierarzt informieren!


Auch der Mensch kann sich anstecken. Erkrankungen und Todesfälle sind aus mehreren Ländern der Erde gemeldet worden. Bislang bestand aber immer enger Personenkontakt zu erkrankten Vögeln.


Eine aktuelle Einschätzung der Gefährdungslage ist folgender Website des FLI zu entnehmen:


https://www.fli.de/de/aktuelles/kurznachrichten/neues-einzelansicht/gefluegelpest-aktuelle-risikoeinschaetzung-des-fli/


Aufgrund der derzeitigen Seuchenlage sollten Geflügelhalter:innen sich strikt an die Hygienevorgaben des LANUV halten:


Handout des LANUV (externer Link)


Flyer Geflügelpest (Hagen)

Afrikanische Schweinepest (ASP)


Die Afrikanische Schweinepest ist eine für Menschen ungefährliche aber für Wildschweine und Hausschweine hochansteckende und zumeist tödlich verlaufende Virusinfektion.

Eine Ansteckung erfolgt über Kontakt mit Blut von infizierten Schweinen, aber auch über andere Körperflüssigkeiten, infizierte Gegenstände (Schuhwerk, Kleidung, Autoreifen, etc.) oder über Lebensmittel von infizierten Schweinen.


Nachdem sich die Tierseuche in den vergangenen Jahren in Osteuropa ausgebreitet hatte, wurde sie im September 2018 erstmals bei Wildschweinen in Belgien festgestellt, die rund 120 Kilometer von der nordrhein-westfälischen Grenze tot aufgefunden worden waren.


Seit September 2020 ist die Erkrankung durch Nachweise des Virus im Wildschweinbestand in Brandenburg und Sachsen in Deutschland angekommen. Seitdem hat sich die Afrikanische Schweinepest im Schwarzwildbestand beider Bundesländer mit großer Dynamik ausgebreitet. Im Juli 2021 wurde die ASP erstmals bei Hausschweinen in Brandenburg amtlich festgestellt.


Wie verhalte ich mich richtig?

Als Hauptübertragungsquelle der ASP gilt neben den Wildschweinen vor allem das Verhalten von Menschen. Der Erreger kann auf Gegenständen oder in Lebensmitteln außerordentlich lange überleben.


  • Keine Jagdreisen in aktuelle Ausbruchsgebiete.
  • Lebensmittelreste nicht in der Natur oder offenen Mülleimern entsorgen.
  • Es ist verboten, Wild- und Hausschweine mit Lebensmitteln aus dem Haushalt zu füttern.

Das Fütterungsverbot schließt auch die Wildschweine im Hagener Wildgehege Wehringhauser Bachtal mit ein!


Tote Wildschweine melden

Spaziergänger:innen, die ein totes Wildschwein auffinden, sollten sich dem Kadaver keinesfalls nähern, sondern umgehen das Veterinäramt informieren.


Der Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis)


Der Fuchsbandwurm kommt als geschlechtsreifer Bandwurm vorwiegend im Fuchs, selten auch in Katze und Hund vor. Befallene Tiere scheiden mit dem Kot Bandwurmglieder aus, in denen einige 100 Bandwurmeier enthalten sind. Diese Eier werden von den Zwischenwirten (insbesondere Feldmäuse) aufgenommen. Der Mensch kann als "Fehlzwischenwirt" von einer Infektion betroffen sein. Nach Aufnahme der Fuchsbandwurmeier schlüpfen im Darm Larven, welche sich durch die Darmwand bohren und dann mit dem Blutstrom zur Leber (selten auch andere Organe) gelangen können. In diesem lebenswichtigen Organ setzen sich die Larven fest und entwickeln sich zu kleinblasigen, zeitlebens weiterwachsenden Finnen. Durch das langsame, praktisch keinerlei Beschwerden verursachende Wachstum der Finnen machen sich diese teils raumfordernden, teils zerstörerischen Prozesse erst nach Jahren bemerkbar. Deshalb kommen therapeutische Maßnahmen (Operation und Chemotherapie) meist zu spät und die Heilungschancen sind entsprechend schlecht. Die Angaben über einen tödlichen Ausgang der Erkrankung schwanken zwischen 52 % und 94 %.


Gefahrenquellen für eine Infektion:

  • Verzehr von mit Fuchskot bzw. Bandwurmeiern verunreinigten Lebensmitteln. Hier kommen vor allem niedrighängende Waldfrüchte wie Erdbeeren und Heidelbeeren sowie Pilze in Betracht.
  • Direkter Kontakt mit infizierten Tieren. Betroffen davon sind Jäger:innen und Förster:innen beispielsweise beim Abbalgen von Füchsen, aber auch Tierpräparator:innen.
  • Infektionsgefahr besteht ebenso für die Besitzer:innen von Katzen und Hunden, die sich durch Fressen befallener Mäuse (Zwischenwirte), auch von ein bis zwei Tage alten Kadavern, infiziert haben.

Auch in Hagen und dem Umland werden immer wieder Echinokokken bei Füchsen nachgewiesen.


Wie verhalte ich mich richtig?

  • Keine rohen Waldfrüchte verzehren; Waldbeeren und Pilze sollten nur nach Erhitzen über 60°C (Kochen, Backen) genossen werden; ein Einfrieren bei -20°C führt nicht zur Abtötung der Echinococcus-Eier.
  • Katzen und Hunde sollten mit einem spezifischen Mittel prophylaktisch entwurmt werden. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Haustierarzt beraten.
  • Im Umgang mit Füchsen sind Vorsichtsmaßnahmen (z. B. Tragen von Handschuhen und Mundschutz) in jedem Falle, auch außerhalb der Risikogebiete, angezeigt.

Maul- und Klauenseuche (MKS)


Die Maul- und Klauenseuche ist eine schnell verlaufende, fieberhafte und sehr leicht übertragbare Viruserkrankung der Wiederkäuer und Schweine. Die Erkrankungsrate ist meistens hoch (fast 100%), die Sterblichkeitsrate gering (2-5%). Bei bösartigen Verlaufsformen können 50-70% der Jungrinder sterben.


Die MKS verursacht große wirtschaftliche Verluste, die vor allem durch Wertminderung, Produktionsausfall und Kälberverluste sowie durch die veterinärbehördlichen Maßnahmen bei Seuchenausbruch bedingt sind. Seit 1967 wurden in der Bundesrepublik Deutschland die über 4 Monate alten Rinder gegen MKS schutzgeimpft, so dass nur noch ganz vereinzelt die Seuche festgestellt wurde. Ab 01.01.1992 darf in der Europäischen Gemeinschaft - von "Notimpfungen" abgesehen - nicht mehr gegen MKS geimpft werden.


Der Erreger der MKS kann durch Mensch und Tier über Milch und Milchfahrzeuge, Futtermittelsäcke und Viehtransporte, durch Personen und Gegenstände, die mit Ausscheidungen kranker Tiere in Berührung kamen, weitergetragen werden. Auch durch Fleisch MKS-kranker Tiere kann die Seuche verschleppt werden.


Wichtig: Der Speichel und die Milch enthalten das Virus schon Tage vor Ausbruch der Krankheit, wenn noch niemand an Vorsichtsmaßnahmen denkt.



Krankheitsbild beim Rind:

Das erste Krankheitszeichen ist Fieber (1-2 Tage), die Tiere beginnen zu speicheln. An der Innenfläche der Lippen, am Zahnfleisch, am zahnlosen Rand des Oberkiefers sowie am Rücken und an den Rändern der Zunge erscheinen Blasen (Schmatzgeräusche sind zu hören). Gleichzeitig entwickeln sich Blasen an den Klauen und Zitzen.


Krankheitsbild beim Schwein:

Beim Schwein sind vorwiegend die Klauen, seltener die Rüsselscheibe oder die Maulschleimhaut befallen. Saugferkel verenden plötzlich, ohne Krankeitserscheinungen. Am Gesäuge der Sau treten Balsen oder geplatzte Blasen mit blutigem Grund auf. Größere Schweine stehen nicht auf oder zeigen Schmerzen beim Aufstehen, gehen lahm. Bei genauer Untersuchung sind Blasen am Kronrand der Klauen und im Zwischenklauenspalt sichtbar.


Krankheitsbild bei Schaf und Ziege:

Ähnliche Erscheinungen wie beim Rind, aber weniger ausgeprägt.


Übertragbarkeit auf den Menschen:

Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich. Erkrankungen sind sehr selten - und dann nur mit örtlichen Veränderungen im Mund und an den Händen.


Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz

Berliner Platz 22, 58089 Hagen


Bei Fragen rund um die Themen

Gesundheit und Verbraucherschutz

wenden Sie sich bitte an folgende

Rufnummer:

02331 207-3934

(montags bis donnerstags 8:00 bis 16:00 Uhr; freitags 8:00 bis 13:30 Uhr)


Terminvereinbarung für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für die Arbeit mit Lebensmitteln:

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(evtl. Anrufbeantworter)

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