Sachkundenachweis zum Umgang mit großen oder gefährlichen Hunden


Nach dem Landeshundegesetz muss für die Haltung von gefährlichen Hunden (§ 3 LHundG NRW), Hunden bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) und großen Hunden (§ 11 LHundG NRW; >20 kg Körpergewicht oder >40cm Stockmaß) ein Sachkundenachweis erworben werden.


Den Sachkundenachweis nach § 6 Abs. 2 LHundG NRW können Sie beim Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz - Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt - nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Tel. 02331 207-3111) jeweils am


  • 1. Dienstag im Monat um 10:00 Uhr
    im Rathaus II, Berliner Platz 22, 58089 Hagen,

ablegen.


Am Tag der Prüfung melden Sie sich bitte um 9:45 Uhr im Zimmer D.431 an.


Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit. Die Gebühr beträgt 40,00 € (in Fällen einer Vermittlung eines Hundes aus dem städtischen Tierheim 20,00 €) und ist vor der Prüfung per EC-Karte oder in bar zu entrichten. Die Sachkundeprüfung wird ca. 1 Stunde in Anspruch nehmen.


Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die amtliche Tierärztin:


  • Frau Dr. Spindeldreier, Tel. 02331 207-2814

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich für Gesundheit und Verbraucherschutz

Berliner Platz 22, 58089 Hagen


Bei Fragen rund um die Themen

Gesundheit und Verbraucherschutz

wenden Sie sich bitte an folgende

Rufnummer:

02331 207-3934

(montags bis donnerstags 8:00 bis 16:00 Uhr; freitags 8:00 bis 13:30 Uhr)


Terminvereinbarung für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für die Arbeit mit Lebensmitteln:

02331 207-3706

(evtl. Anrufbeantworter)

Alle Informationen zur Belehrung

finden Sie hier

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:30 - 11:30 Uhr
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Sonntaggeschlossen