Carl Friedrich Gerstein. (Foto: Stadtarchiv Hagen) Carl Friedrich Gerstein. (Foto: Stadtarchiv Hagen)

Carl Friedrich Gerstein - Landrat mit Fingerspitzengefühl

Nur ein kurzes Straßenstück an der Kirche von Dahl erinnert heute noch daran, dass eine Reihe von Angehörigen der weit verzweigten Familie Gerstein im vorigen Jahrhundert Besitzer des dortigen Rittergutes gewesen ist. Fast alle waren als Juristen in Hagen tätig. Wenn Friedrich Carl Heinrich Gerstein nicht im Jahre 1820 das Rittergut Dahl von seinem Onkel hätte erwerben können, hätte er nach den Gepflogenheiten des preußischen Staates nicht Landrat des Kreises Hagen werden können. Denn dieser Verwaltungsposten wurde in jenen Tagen vorzugsweise mit so genannten "Ritterbürtigen" besetzt.

Friedrich C. H. Gerstein erblickte am 7. Dezember 1780 in Dortmund das Licht der Welt. Nach dem Besuch des Gymnasiums in Dortmund und dem Studium der Rechtswissenschaft in Halle und Erlangen trat er 1802, wie übrigens zuvor schon sein Vater, in die Dienste der Grafen zu Bentheim-Tecklenburg in Rheda. 1811 verlor die Grafschaft ihre Selbständigkeit und wurde von Napoleon dem Großherzogtum Berg eingegliedert, so dass Gerstein nunmehr als "Bergischer Kanton-Notar" in französischen Diensten stand.

Nach Beendigung der Fremdherrschaft wurde die ehemalige Grafschaft dann 1815 durch die Wiener Kongressakte dem preußischen Staat zugewiesen und Gerstein Justizkommissar beim Land- und Stadtgericht in Rheda. Als dann im Zuge des Aufbaus der preußischen Verwaltung in deren neuen Provinz Westfalen der Landkreis Wiedenbrück geschaffen wurde, erfolgte 1817 die Ernennung von Friedrich C. H. Gerstein zu dessen Landrat. Fünf Jahre später wechselte er in gleicher Funktion zum Kreis Hagen, der mit seinen elf Bürgermeistereien und vier kleinen Städten ein typischer Landkreis war, der aber dadurch bestach, dass sich hier die industrielle Entwicklung in vollem Gange befand.

Friedrich C. H. Gerstein, der am 27. April 1822 sein Amt an der Volme angetreten hatte, erfreute sich aufgrund seiner angenehmen Art im Umgang mit der Bevölkerung und den Bürgermeistern, die jeweils mehrere Gemeinden zu verwalten hatten, großer Beliebtheit. Im dienstlichen Verkehr mit ihnen verbat er sich schon damals, die sonst erst in unserem Jahrhundert nicht mehr gebräuchliche Anredefloskeln wie "Hochwohlgeboren". Kritische Loyalität gegenüber der monarchischen Regierung verband Gerstein mit den führenden Fortschrittlichen im Hagener Kreis. Friedrich Harkort dankte es ihm im Jahre 1833 auf besondere Art und Weise, als er seine Publikation "Die Eisenbahn von Minden nach Köln" dem hoch geschätzten Landrat widmete.

Friedrich C. H. Gerstein, der in Dahl auf den Fundamenten des alten Rittersitzes ein neues Gutshaus erbauen ließ, lebte dort mit seiner Gattin Phillipine und seinen drei Söhnen. 1836 verstarb Friedrich C. H. Gerstein in Folge eine Verengung der Speiseröhre. Auf dem von seinem ältesten Sohn geschaffenen Waldfriedhof in Dahl fand er seine letzte Ruhestätte. Als 1869 auf dem Kaisberg ein Turm zu Ehren von Freiherr vom Stein errichtet wurde, hat man in der dortigen "Ruhmeshalle" auch den Hagener Landrat Friedrich C. H. Gerstein durch eine Gedenktafel geehrt.