Der rechtswirksame FNP der Stadt Hagen stammt aus dem Jahr 1984. Auch wenn der FNP zwischenzeitlich immer wieder aktualisiert und damit an geänderte Entwicklungsziele angepasst wurde, entspricht dieser in seinen Grundzügen nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine nachhaltige Stadtentwicklung. Die Notwendigkeit zur Neuaufstellung ergibt sich insbesondere aus
Beschluss des Rats der Stadt Hagen
Die Aufgaben und Inhalte des FNP werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der FNP stellt die Nutzung aller Flächen im Stadtgebiet dar. Er zeigt auf, wie sich das gesamte Stadtgebiet in den nächsten 10 bis 15 Jahren entwickeln soll.
Im FNP werden u. a. folgende vorhandene und geplante Nutzungen dargestellt:
Der FNP setzt sich zusammen aus einer Planzeichnung und einer textlichen Begründung, mit der die Plandarstellungen und die hiermit verbundenen Ziele der Planung erläutert werden. Ein weiterer Bestandteil der Begründung ist der Umweltbericht, der die maßgeblichen Umweltauswirkungen darlegt.
Sowohl der FNP als auch der Bebauungsplan sind Planungsinstrumente der Bauleitplanung, unterscheiden sich jedoch in ihrer Verbindlichkeit, dem Detailierungsgrad und ihrem Zweck.
Flächennutzungsplan
Bebauungsplan
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Öffnungszeiten: Mo-Do: 8.30 - 15.45 Uhr und Fr 8.30 bis 12.30 Uhr