V E R G N Ü G U N G S S T Ä T T E N

Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Hagen

Seit über 20 Jahren wird in der Stadt Hagen eine planerische Steuerung von Vergnügungsstätten betrieben. Das erste Konzept wurde 1989 für die Innenstadt aufgestellt und 1991 ergänzt. Allerdings haben sich die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren erheblich verändert. Eine zunehmende Antragsflut zum Bau von vor allem Spielhallen und Wettbüros sowohl in den Zentren als auch in Gewerbegebieten erfordert eine Steuerung, die dem aktuellen Anforderungsprofil gerecht wird.


Mit Unterstützung des Büros „Planersocietät“ aus Dortmund hat der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung ein Vergnügungsstättenkonzept erarbeitet. Mit diesem Konzept wurden sowohl geeignete Standorte für Spielhallen in Hagen identifiziert als auch städtebaulich sensible Gebiete definiert. Dieses Konzept wurde vom Rat der Stadt Hagen am 28.06.2012 beschlossen und ist somit Leitlinie für die zukünftige Stadtentwicklung und Bauleitplanung.


Zu den Grundelementen dieses Konzeptes gehört eine Bestandsanalyse, die Beschreibung und Bewertung von zukünftigen Entwicklungstrends im Freizeit- und Entertainmentsektor und die rechtlichen Rahmenbedingungen aufzeigt. Im Ergebnis liegt ein gesamtstädtisches Entwicklungskonzept vor, in dem Leitlinien und Instrumente für einen qualifizierten, fundierten, abgestimmten und rechtssicheren Genehmigungsprozess von Vergnügungsstätten dokumentiert werden und Vorschläge zur planungsrechtlichen Umsetzbarkeit aufgezeigt werden.


Das Konzept steht als pdf-Dokument zur Verfügung:

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Fachgruppe Stadtentwicklung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-5921

Telefax: 02331 207-2461

Öffnungszeiten

Termine nach Absprache mit den zuständigen Sachbearbeitern