... AKTUELLES ... AKTUELLES ... AKTUELLES ...
INFOVERANSTALTUNG
Um mit allen Interessierten in die Diskussion zum Einzelhandelskonzept und möglicher Entwicklungsperspektiven vor allem für die Innenstadt zu kommen, bietet der Fachbereich Stadtentwicklung, planung und Bauordnung in Kooperation mit der SIHK eine Informationsveranstaltung an.
Diese findet statt am
30. Mai 2023 von 16.00h – 18.30h,
SIHK zu Hagen, Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen.
Weitere Informationen und Anmeldung unter: https://www.sihk.de/hagenhandelt
Direkt zur Anmeldung: https://events.sihk.de/r/hagenhandelt23
Das neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept
für die Stadt Hagen - Entwurf
Bürger und Bürgerinnen können sich einbringen (siehe weiter unten)

- Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2023
- (pdf-download 6,1 MB)
Die Attraktivität des Einzelhandelsangebotes erhöhen, eine wohnortnahe Grundversorgung sichern und großflächige Sonderstandorte in das Stadtgebiet integrieren: um diese Ziele fachgerecht umzusetzen, hat die Stadt Hagen die BBE Handelsberatung Köln mit der Erarbeitung eines neuen Einzelhandelskonzeptes beauftragt. Der Entwurf des Konzeptes wurde in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung und einem begleitenden Arbeitskreis mit unterschiedlichen externen Vertretern und Vertreterinnen erarbeitet und liegt nun vor.
Ausgangslage
Der Einzelhandel steht in einem grundlegenden Umbruch. Die Zunahme des Online-Handels setzt den stationären Einzelhandel maßgeblich unter Druck setzt und inhabergeführte Betriebe werden weiter zurückdrängt. Nach dem Lockdown waren in Hagen auch noch die Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe zu bewältigen. Darüber hinaus ist die Schließung der Galeria Kaufhof nach wie vor im Gespräch. Aber nicht nur die Einkaufsstraßen der Innenstädte stehen vor großen Herausforderungen. Klassische Konzepte zu Entwicklungsperspektiven müssen grundlegend überdacht werden. Nach Aussagen des Gutachtens verfügt Hagen vergleichsweise aber dennoch über gute Strukturen, die es weiterzuentwickeln gilt.
Ziele des Einzelhandelskonzeptes:
- Erhaltung und Stärkung des Oberzentrums Hagen als Einzelhandelsstandort sowie der Funktionsvielfalt und Attraktivität des innerstädtischen Hauptgeschäftszentrums
- Stärkung der Stadtteilzentren als Treff- und Einkaufsmittelpunkte
- Flächendeckende fußläufige Erreichbarkeit von Läden mit Waren des täglichen Bedarfs
- Zentrenverträgliche Steuerung der Fachmarktstandorte
Zum Hintergrund:
Wesentliche Aufgabe eines kommunalen Einzelhandelskonzeptes ist die räumlich-funktionale Festlegung der Zentren, die Schaffung städtebaulicher und bauleitplanerischer Grundlagen sowie das Aufzeigen zukünftiger Ent¬wicklungsperspektiven. Aufbauend auf einer umfassenden Analyse der aktuellen Einzelhandelssituation wurden Empfehlungen zur weiteren Einzelhandelsentwicklung erarbeitet. Notwendige Basis für die Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes sind neben einer detaillierten Untersuchung der örtlichen Angebots- und Nachfragestrukturen die städtebaulichen Zielvorstellungen der planenden Kommune. Insoweit ist das neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept ein für die Planung und Einzelhandelsentwicklung der Stadt unabdingbares Instrument. Es gilt als Entscheidungsgrundlage für die Politik bei Ansiedlungsvorhaben und ist erforderliche Grundlage für die Bauleitplanung. Darüber hinaus bietet es für potentielle Investoren, aber auch den vorhandenen Betrieben Investitionssicherheit und der Stadt Steuerungsmöglichkeiten.
Öffentliche Beteiligung / Infoveranstaltung
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 11.5.2023 die Offenlage beschlossen.
Somit haben Sie die Gelegenheit sich mit ihren Anregungen daran zu beteiligen. Das Konzept kann digital als pdf-Dokument (6,1 MB) oder vor Ort eingesehen werden im
Fachbereich Stadtentwicklung,-planung und Bauordnung
Rathaustraße 11, 58095 Hagen
Bauteil D, Flurbereich 4. Obergeschoss
in der Zeit
vom 05.06.2023 bis einschließlich 05.07.2023
während der Dienststunden:
montags bis donnerstags von 08:30h bis 17:00h und
freitags von 8:30h bis 12:00
Für die Einsichtnahme vor Ort bitten wir um eine terminliche Absprache .
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Bei Fragen können Sie sich an folgende Ansprechpartnerin wenden:
Fachbereich Stadtentwicklung, – planung und Bauordnung
Frau Dorothee Jacobs
Tel.: 02331/207-3157
E-mail: Direktkontakt
Einzelhandelskonzept 2015
Seit dem Jahre 2009 verfügt die Stadt Hagen mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept über eine umfassende Grundlage für die strategische Beurteilung und Steuerung des Einzelhandels im Stadtgebiet. Seit 2015 liegt die erste Fortschreibung vor. Das Konzept aus 2015 steht als pdf-Dokument zur Verfügung (siehe auch unten).
Wie anfangs erwähnt haben sich seitdem zahlreiche Änderungen bei den planungsrechtlichen und marktseitigen Rahmenbedingungen ergeben, sodass eine erneute Erarbeitung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes erforderlich wurde. Seit Januar 2021 hat das Büro der BBE Köln mit der Erarbeitung eines neuen Einzelhandelskonzeptes begonnen. Neben einer gesamtstädtischen Bestandsaufnahme aller Einzelhandelsbetriebe der Stadt und einer Überprüfung der zentralen Versorgungsbereiche wird ein Abgleich mit der neuen Gesetzgebung und eine Anpassung der damit verbundenen Konzeptaussagen vorgenommen. Die grundsätzlichen Ziele einer Stärkung des Oberzentrums Hagens und zukunftsfähiger Versorgungsstrukturen sind nach wie vor ebenso maßgeblich, wie die Berücksichtigung einer möglichst flächendeckenden Nahversorgung und funktionierender Fachmarktstandorte. Weiterhin werden Aussagen zur perspektivischen Entwicklung der Zentren unter den aktuellen Rahmenbedingungen schwerpunktmäßig diskutiert.
Konzept 2015
(pdf-download 8,5 MB)
Regionale Abstimmung zur Einzelhandelsentwicklung
REGIONALES EINZELHANDELSKONZEPT für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche - REHK
Kommunen erneuern Schulterschluss und stärken die interkommunale Zusammenarbeit. Ein bewährtes Konzept wurde zum 3. Mal fortgeschrieben.
Gemeinsam für starke Innenstädte: die Stadt Hagen und weitere Städte und Gemeinden im östlichen Ruhrgebiet haben ihre interkommunale Zusammenarbeit rund um eine abgestimmte Strategie für den Einzelhandel bekräftigt. Mit der Fortschreibung des regionalen Einzelhandelskonzeptes bekräftigen die Kommunen eine Selbstverpflichtung, Ansiedlungen von großen Einzelhandelsprojekten mit einander abzustimmen und so zu steuern, dass sie die Entwicklung in den Innenstädten und Stadtteilzentren nicht gefährden. Beteiligt sind die Kommunen Dortmund, Hagen, Gelsenkirchen, Hamm, Bochum, Herne, alle Kommunen im Kreis Unna sowie Teile des Kreises Recklinghausen und des Ennepe- Ruhr-Kreises.
Seit nunmehr 23 Jahren arbeitet die Region im östlichen Ruhrgebiet zusammen, wenn es um die Steuerung des großflächigen Einzelhandels geht.
Da aber sowohl die demografischen, die ökonomischen wie auch die rechtlichen Rahmenbedingungen Veränderungen unterliegen, ist eine Fortschreibung in regelmäßigen Abständen erforderlich. Diese erfolgten zuletzt in den Jahren 2007 und 2013.
Das Regionale Einzelhandelskonzept, kurz REHK, hat dabei Vorzeigecharakter in Nordrhein-Westfalen. Das Konzept, das durch Ratsbeschlüsse in den teilnehmenden Städten und Gemeinden erneut bekräftigt wurde, legt die „Spielregeln“ fest, auf die sich die Mitgliedskommunen verständigt haben. Konkret wurde u.a. vereinbart, sich gegenseitig über größere Projekte zu informieren und möglichst einen regionalen Konsens über Ansiedlungen im östlichen Ruhrgebiet herzustellen. Die Vereinbarung gilt, sobald Einzelhandelsprojekte eine überörtliche Bedeutung entwickeln, d.h. Auswirkungen auf die Entwicklung in mindestens einer Nachbarkommune zu erwarten sind. Ziel ist es damit, unter dem Motto „miteinander statt gegeneinander“ im Schulterschluss der Kommunen ein abgestimmtes Konzept bei Ansiedlungsvorhaben für das östliche Ruhrgebiet zu erreichen.
Unterstützt und beraten werden die Städte durch die Kreise, die Bezirksregierung Arnsberg, den Regionalverband Ruhr sowie die Einzelhandelsverbände und die Industrie- und Handelskammern.
Das Konzept kann auch auf der Homepage des REHK (www.rehk-ruhrost.de) eingesehen und heruntergeladen werden, wo Sie auch die Ansprechpartner der beteiligten Städte und weitere Informationen finden.

- Regionales Einzelhandelskonzept Östliches Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 2020
(pdf-download 3,4 MB)
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Fachgruppe Stadtentwicklung
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Telefon: 02331 207-3166
Telefax: 02331 207-2461
Öffnungszeiten
Termine nach Absprache mit den zuständigen Sachbearbeitern.
Ansprechpartner
Dorothee Jacobs
FB Stadtentwicklung und Stadtplanung
Historisches Rathaus, Rathausstr. 11, Raum D415
Tel.: 02331 207-3157
Kontakt per e-mail