Das neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2023

für die Stadt Hagen


Die Attraktivität des Einzelhandelsangebotes erhöhen, eine wohnortnahe Grundversorgung sichern und großflächige Sonderstandorte in das Stadtgebiet integrieren: um diese Ziele fachgerecht umzusetzen, hat die Stadt Hagen die BBE Handelsberatung Köln mit der Erarbeitung eines neuen Einzelhandelskonzeptes beauftragt. Der Entwurf des Konzeptes wurde in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung und einem begleitenden Arbeitskreis mit unterschiedlichen externen Vertretern und Vertreterinnen erarbeitet und liegt nun vor.


Ausgangslage

Der Einzelhandel steht in einem grundlegenden Umbruch. Die Zunahme des Online-Handels setzt den stationären Einzelhandel maßgeblich unter Druck setzt und inhabergeführte Betriebe werden weiter zurückdrängt. Nach dem Lockdown waren in Hagen auch noch die Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe zu bewältigen. Darüber hinaus ist die Schließung der Galeria Kaufhof nach wie vor im Gespräch. Aber nicht nur die Einkaufsstraßen der Innenstädte stehen vor großen Herausforderungen. Klassische Konzepte zu Entwicklungsperspektiven müssen grundlegend überdacht werden. Nach Aussagen des Gutachtens verfügt Hagen vergleichsweise aber dennoch über gute Strukturen, die es weiterzuentwickeln gilt.


Ziele des Einzelhandelskonzeptes:

  • Erhaltung und Stärkung des Oberzentrums Hagen als Einzelhandelsstandort sowie der Funktionsvielfalt und Attraktivität des innerstädtischen Hauptgeschäftszentrums
  • Stärkung der Stadtteilzentren als Treff- und Einkaufsmittelpunkte
  • Flächendeckende fußläufige Erreichbarkeit von Läden mit Waren des täglichen Bedarfs
  • Zentrenverträgliche Steuerung der Fachmarktstandorte

Zum Hintergrund:

Wesentliche Aufgabe eines kommunalen Einzelhandelskonzeptes ist die räumlich-funktionale Festlegung der Zentren, die Schaffung städtebaulicher und bauleitplanerischer Grundlagen sowie das Aufzeigen zukünftiger Ent¬wicklungsperspektiven. Aufbauend auf einer umfassenden Analyse der aktuellen Einzelhandelssituation wurden Empfehlungen zur weiteren Einzelhandelsentwicklung erarbeitet. Notwendige Basis für die Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes sind neben einer detaillierten Untersuchung der örtlichen Angebots- und Nachfragestrukturen die städtebaulichen Zielvorstellungen der planenden Kommune. Insoweit ist das neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept ein für die Planung und Einzelhandelsentwicklung der Stadt unabdingbares Instrument. Es gilt als Entscheidungsgrundlage für die Politik bei Ansiedlungsvorhaben und ist erforderliche Grundlage für die Bauleitplanung. Darüber hinaus bietet es für potentielle Investoren, aber auch den vorhandenen Betrieben Investitionssicherheit und der Stadt Steuerungsmöglichkeiten.


Das Konzept wurde vom Rat der Stadt Hagen am 21.09.2023 beschlossen.


Gestaltungsleitfaden Lebensmittel-Einzelhandel


Supermärkte und Discounter haben wie kaum eine andere Betriebsform des Einzelhandels die Stadtlandschaften in den letzten Jahrzehnten geprägt. Durch die Erweiterung des Sortiments, insbesondere durch den attraktiven Anteil der sogenannten Aktionswaren und aktuell auch der zunehmenden Erweiterung der Verkaufsflächen, funktionieren sie heute als eigenständige Frequenzbringer. Eine sinnvolle Steuerung, also die Konzentration der Lebensmittelanbieter auf die zentralen Versorgungsbereiche in Kombination mit einer flächendeckenden Nahversorgung ist grundlegender Bestandteil des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hagen.

Weniger diskutiert wurden bisher die Auswirkungen auf das Stadtbild sowie die städtebauliche und architektonische Gestalt. Es entstehen meist „in-sich-gekehrte“ Standardbauten mit vorgelagerten, großzügigen Parkplatzbrachen ohne Ortsbezug. Städtebaulich-gestalterische Anforderungen wurden meist nicht berücksichtigt.

Nun sollen auch die architektonische Standortqualifizierung und vor allem klimagerechte Anforderungen bei der Planung ins Visier genommen werden. Dabei stellt sich die Frage, welchen Beitrag Lebensmitteleinzelhandelsstandorte zu einer nachhaltigen und resilienten Stadtgestaltung leisten können.

Im Rahmen des Kooperationsraumes des „AK Regionales Einzelhandelskonzept östliches Ruhrgebiet“ haben sich die teilnehmenden Kommunen mit dieser Thematik befasst und einen Leitfaden für die Gestaltung von Einzelhandelsstandorten erarbeiten lassen.

Der Ausschuss für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung hat in seiner Sitzung am 26.10.2023 die Verwaltung beauftragt, den „Gestaltungsleitfaden Lebensmitteleinzelhandel“ als Handreichung und Beratungsgrundlage bei Gesprächen mit Projektentwicklern, Investoren oder Betreibern zu nutzen und im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung für Einzelhandelsstandorte zielgerichtet umzusetzen.



Regionale Abstimmung zur Einzelhandelsentwicklung



Kommunen erneuern Schulterschluss und stärken die interkommunale Zusammenarbeit. Ein bewährtes Konzept wurde zum 3. Mal fortgeschrieben.


Gemeinsam für starke Innenstädte: die Stadt Hagen und weitere Städte und Gemeinden im östlichen Ruhrgebiet haben ihre interkommunale Zusammenarbeit rund um eine abgestimmte Strategie für den Einzelhandel bekräftigt. Mit der Fortschreibung des regionalen Einzelhandelskonzeptes bekräftigen die Kommunen eine Selbstverpflichtung, Ansiedlungen von großen Einzelhandelsprojekten mit einander abzustimmen und so zu steuern, dass sie die Entwicklung in den Innenstädten und Stadtteilzentren nicht gefährden. Beteiligt sind die Kommunen Dortmund, Hagen, Gelsenkirchen, Hamm, Bochum, Herne, alle Kommunen im Kreis Unna sowie Teile des Kreises Recklinghausen und des Ennepe- Ruhr-Kreises.


Seit nunmehr 23 Jahren arbeitet die Region im östlichen Ruhrgebiet zusammen, wenn es um die Steuerung des großflächigen Einzelhandels geht.


Da aber sowohl die demografischen, die ökonomischen wie auch die rechtlichen Rahmenbedingungen Veränderungen unterliegen, ist eine Fortschreibung in regelmäßigen Abständen erforderlich. Diese erfolgten zuletzt in den Jahren 2007 und 2013.


Das Regionale Einzelhandelskonzept, kurz REHK, hat dabei Vorzeigecharakter in Nordrhein-Westfalen. Das Konzept, das durch Ratsbeschlüsse in den teilnehmenden Städten und Gemeinden erneut bekräftigt wurde, legt die „Spielregeln“ fest, auf die sich die Mitgliedskommunen verständigt haben. Konkret wurde u.a. vereinbart, sich gegenseitig über größere Projekte zu informieren und möglichst einen regionalen Konsens über Ansiedlungen im östlichen Ruhrgebiet herzustellen. Die Vereinbarung gilt, sobald Einzelhandelsprojekte eine überörtliche Bedeutung entwickeln, d.h. Auswirkungen auf die Entwicklung in mindestens einer Nachbarkommune zu erwarten sind. Ziel ist es damit, unter dem Motto „miteinander statt gegeneinander“ im Schulterschluss der Kommunen ein abgestimmtes Konzept bei Ansiedlungsvorhaben für das östliche Ruhrgebiet zu erreichen.


Unterstützt und beraten werden die Städte durch die Kreise, die Bezirksregierung Arnsberg, den Regionalverband Ruhr sowie die Einzelhandelsverbände und die Industrie- und Handelskammern.


Das Konzept kann auch auf der Homepage des REHK (www.rehk-ruhrost.de) eingesehen und heruntergeladen werden, wo Sie auch die Ansprechpartner der beteiligten Städte und weitere Informationen finden.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Fachgruppe Stadtentwicklung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-5921

Telefax: 02331 207-2461

Öffnungszeiten

Termine nach Absprache mit den zuständigen Sachbearbeitern.

Ansprechpartner

Lina Kluge
FB Stadtentwicklung und Stadtplanung
Historisches Rathaus, Rathausstr. 11

Raum D402
Tel.: 02331 207-5921