S T A D T P L A N U N G

Die städtebauliche Planung steht jeden Tag vor neuen Herausforderungen - „Wir werden immer weniger, älter und bunter“ - und muss dementsprechend auf Änderungsprozesse mit Planungen reagieren. Das Nebeneinander von Wachstum, Stagnation und Schrumpfung bei der Bevölkerungsentwicklung und die Anforderungen der immer älter und bunter werdenden Gesellschaft erfordern neue Planungskonzepte und Umsetzungsstrategien.


Das Fachgebiet Stadtplanung erarbeitet strategische Entwicklungskonzepte und städtebauliche Rahmenplanungen. Und setzt einen ersten Grundstein für Planungen auf der Ebene der Stadterneuerung, indem Bedarfe für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln in den Stadtteilen identifiziert werden.


Die Stadtplanung wirkt bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit, führt stadtteilbezogene Standortuntersuchungen durch und bereitet Bebauungsplanentwürfe aus Sicht der Stadtentwicklung und Stadtplanung vor.


Gesamtstädtische Handlungskonzepte wie z.B. das ISEK und das Handlungskonzept Wohnen werden auf die Maßstabsebene der Stadtteile heruntergebrochen.

Rahmenplanung / Entwicklungsplan

Städtebauliche Rahmenpläne und Entwicklungspläne stellen die Entwicklungspotenziale und zukünftigen Nutzungsperspektiven für einen Stadtteil / ein Stadtquartier dar. Planungsinhalte und Darstellungen sind nicht vorgegeben, so dass inhaltliche Freiräume dazu genutzt werden können, um unterschiedliche Ziele und Problemdarstellungen prägnant zu formulieren. Die städtebaulichen Rahmenpläne und Entwicklungspläne sind in ihren Aussagen zwischen dem Flächennutzungs- und Bebauungsplan einzuordnen. Rahmen- und Entwicklungspläne dienen vor allem zur Diskussion der Entwicklungsziele und der Meinungsbildung in der Öffentlichkeit. Neben der Vorbereitung der Bebauungspläne werden Rahmenpläne/Entwicklungspläne auch für die Vorbereitung der Sanierung nach dem besonderem Städtebaurecht eingesetzt.


Die Rahmenplanung erarbeitet auf Stadtteilebene die Planungsziele und Planinhalte für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen,


  • konkretisiert wiederum die im Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Entwicklungsziele der Stadt Hagen auf der Stadtteilebene,

  • vermittelt zwischen vorbereitender Bauleitplanung (FNP) und verbindlicher Bauleitplanung (Bebauungsplan).

  • berücksichtigt gesamtstädtische, fachliche und bezirksbezogene Aspekte sowie die besonderen Probleme des Stadtteils

  • ist sowohl eine analytische als auch eine konzeptionelle Planung, die auf Bestandserhebungen beruhend ein oder mehrere Entwicklungsszenarien entwirft,

  • enthält in der Regel mindestens ein Nutzungskonzept und kann Erschließungskonzepte, Verkehrskonzepte, Gestaltungskonzepte u.v.m. enthalten,

  • ist eine informelle Planung, die nicht an Rechtsnormen gebunden ist,

  • enthält keine für den Bürger rechtsverbindlichen Festsetzungen,

  • legt den Rahmen für das künftige Handeln der Verwaltung fest, ohne die bindende Wirkung des Flächennutzungsplanes,

  • kann begleitend in Partizipationsprozessen eingesetzt werden, wo es um räumliche bzw. städtebauliche Entwicklungen auf Stadtteilebene geht und eine Identifikation seitens des Bürgers mit dem Wohnquartier als Potenzial genutzt und gefördert werden kann.

Rahmenpläne bzw. Entwicklungspläne müssen vom Rat der Stadt Hagen und/oder vom Ausschuss für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung beschlossen werden, um eine Wirkung zu erlangen.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Fachgruppe Stadtplanung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-3166

Telefax: 02331 207-2461

Öffnungszeiten

Termine nach Absprache mit den zuständigen Sachbearbeiter*in

Ansprechpartnerin

Anna Terletzki

Historisches Rathaus

Raum D 304

Tel.: 02331 207-4630