Klima- und Umweltstandards in der verbindlichen Bauleitplanung

Der Rat der Stadt Hagen hat am 31.03.2022 "Klima- und Umweltstandards in der verbindlichen Bauleitplanung" beschlossen, die dazu dienen sollen die Klima- sowie Umweltqualität in der Bauleitplanung zu erhöhen und damit auch für einen qualitativ höherwertigen Städtebau zu sorgen. Für die Berücksichtigung ökologischer Belange sowie der rechtsverbindlichen Umsetzung der vereinbarten Ziele stehen in der Bauleitplanung unterschiedliche instrumentelle Möglichkeiten zur Verfügung. Prioritär sind die Ziele in Bebauungsplänen zu regeln. Lässt der Bebauungsplan keine Regelung zu, ist die Umsetzung der Ziele durch andere Vertragsarten (städtebauliche Verträge, Kaufverträge) zu substituieren respektive zu ergänzen.


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Bei Fragen steht der zuständige Sachbearbeiter des Fachbereichs Stadtentwicklung,
-planung und Bauordnung unter den folgenden Kontaktdaten ebenfalls beratend zur Seite.

Ansprechpartner

  • Marc Höhner
    Tel. 02331 207-3098, E-Mail

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Abteilung Bauleitplanung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-4614

Telefax: 02331 207-2461

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Freitagnur nach Vereinbarung
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