I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße – 1. Änderung nach § 13 BauGB


Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB


vom 18.07.2022 bis einschließlich 31.08.2022



Ziel und Zweck der Planung


Anlass zur Einleitung des Änderungsverfahrens war ein vorgelegter Antrag zur Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes mit einer Verkaufsfläche von 1.400 qm oder hilfsweise 1.000 qm im Geltungsbereich des Bebauungsplans I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße.


Dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan liegt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1962 zugrunde. Die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe wäre daher im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans mit dieser Fassung der BauNVO zulässig, entspricht aber nicht den Zielen der Stadt Hagen zur Entwicklung des Einzelhandels im Stadtgebiet. Zur Sicherung der städtebaulichen Planungen im Hinblick auf das Einzelhandelskonzept ist eine Änderung auf die aktuelle BauNVO und somit der Ausschluss von großflächigem Einzelhandel notwendig.


Die dynamische Entwicklung im Einzelhandel führt zu teilweise nicht unerheblichen Konfliktpotenzialen in Bezug auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Ausgewogene Versorgungsstrukturen bedürfen einer planerischen Steuerung. Ein solches Steuerungs- und Entwicklungsinstrument ist das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Hagen, sowie dessen Fortschreibung. Zielsetzung dieses Änderungsverfahrens ist es, die Empfehlungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes planungsrechtlich zu sichern. Für den Stadtteil Hagen-Boele sind die Entwicklungsziele, der Erhalt sowie die Sicherung des Nahversorgungsangebotes in den zentralen Versorgungsbereichen Boele und Helfe. Die Ansiedlung von Einzelhandel mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten sollte nur in den zentralen Versorgungsbereichen erfolgen, sodass im Geltungsbereich des Änderungsverfahrens Einzelhandelsbetriebe mit diesen Sortimenten ausgeschlossen werden. Neben der Umsetzung der Ziele des Einzelhandel- und Zentrenkonzeptes, geht es in diesem Planverfahren darum, die bestehenden Gewerbeflächen zu sichern.


Die Lage des Plangebietes kann dem folgenden Übersichtsplan entnommen werden:




Die Planungsinhalte können Sie den folgenden PDF-Dateien entnehmen:



Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf


  • Mit Beschluss des Rates vom 14.12.2017 wurde das Änderungsverfahren zur I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB eingeleitet. Der Beschluss wurde am 05.01.2018 öffentlich bekanntgemacht.

  • Am 24.04.2019 erfolgte die Umstellung des Verfahrens auf das Normalverfahren. Der Beschluss wurde am 29.05.2019 öffentlich bekanntgemacht.

  • Am 29.08.2019 wurde durch den Rat der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte am 06.09.2019. Die Veränderungssperre ist am 07.09.2019 in Kraft getreten. Die erstmalige Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr wurde am 24.06.2021 durch den Rat beschlossen und am 12.07.2021 öffentlich bekanntgemacht.

  • Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 wurden am 22.01.2021 öffentlich bekanntgemacht und liefen vom 01.02.2021 bis einschließlich 12.02.2021.

  • Der Rat der Stadt Hagen hat am 23.06.2022 die Umstellung des Bebauungsplanverfahrens auf das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.


  • Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange findet parallel statt. Die Anschreiben an die TÖBs sind in der 28. KW versandt worden.


Hinweise zur Öffentlichen Auslegung


Die öffentliche Auslegung erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, Rathaus I, Bauteil D (Historisches Rathaus), Flurbereich 1. Obergeschoss, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).


Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist zurzeit nur nach vorheriger terminlicher Absprache möglich. Melden Sie sich bitte im Vorfeld bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter folgender Telefonnummer: 02331 207-3783 oder E-Mail-Adresse: Jan.denBrave@stadt-hagen.de an. Die Einsichtnahme darf aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge der Bürger*innen nicht in Gruppen erfolgen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang des Rathauses I. Die aktuellen Zugangsbeschränkungen können Sie hier einsehen.


Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ansprechpartner

Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an folgenden Ansprechpartner wenden:

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Fachgruppe Bebauungsplanung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-4614

Telefax: 02331 207-2461

Öffnungszeiten

Montag15:00 - 17:00 Uhr
Dienstagnur nach Vereinbarung
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstagnur nach Vereinbarung
Freitagnur nach Vereinbarung
Samstaggeschlossen
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Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

(hier zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern)

Öffentliche Auslegungen

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Sonntagkeine Auslegungszeiten