Bebauungsplan Nr. 4/63 (90) Bathey Süd - Teilaufhebungsverfahren


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und

frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB


vom 30.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023



Ziel und Zweck der Planung


Für den Sonderstandort im Hagener Norden wird nördlich der Kabeler Straße ein Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB aufgestellt. Dieser dient der Steuerung des Einzelhandels zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche.


Das Plangebiet liegt teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/63 Bathey Süd. Der Bebauungsplan setzt für die vom B-Plan erfassten Flächen unmittelbar an der Kabeler Straße Gewerbegebiet fest. In einem Teilaufhebungsverfahren wird der rechtsverbindliche Bebauungsplan für die betroffenen Flächen aufgehoben, da die Planung nach § 9 Abs. 2a BauGB nur innerhalb eines Bereiches nach § 34 BauGB zulässig ist.


Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes nach § 9 Abs. 2a BauGB wird für den Bereich des Verbrauchermarktes südlich der Kabeler Straße ein Bebauungsplan aufgestellt, um auch dort die Einzelhandelsentwicklung planungsrechtlich zu steuern.


Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg (Teilabschnitt Oberbereich Bochum Hagen) sowie der Entwurf des Regionalplans Ruhr stellen die Fläche als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) dar.


Im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist das Bebauungsplangebiet als gewerbliche Baufläche dargestellt.


Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes.



Die Lage des Plangebietes ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:




Die Planungsinhalte können Sie den folgenden PDF-Dateien entnehmen:



Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf


  • Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 21.09.2023 die Einleitung des Verfahrens beschlossen.


  • Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet vom 30.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 20.10.2023 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 37/2023.

  • Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB findet parallel statt.


Hinweise zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit


Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus (Bauteil D), Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).


Termine können unter der Telefonnummer: 02331 207-3897 oder E-Mail-Adresse: franziska.fiedler@stadt-hagen.de vereinbart werden.


Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden.


Ansprechpartnerin


Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an die folgende Ansprechpartnerin wenden:

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Fachgruppe Bebauungsplanung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-4614

Telefax: 02331 207-2461

Öffnungszeiten

Montag15:00 - 17:00 Uhr
Dienstagnur nach Vereinbarung
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstagnur nach Vereinbarung
Freitagnur nach Vereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

(hier zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern)

Öffentliche Auslegungen

Montag08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 17:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstagkeine Auslegungszeiten
Sonntagkeine Auslegungszeiten