Bebauungsplan Nr. 1/23 (712) SO Einkaufszentrum Bathey
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
vom 30.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023
Ziel und Zweck der Planung
Der ursprüngliche Verbrauchermarkt wurde durch einen neuen Betreiber übernommen. Nach der Übernahme des Betriebes sind bauliche Veränderungen innerhalb des Marktes geplant. Ziel ist es, den eingeführten Standort in seinem Bestand zu sichern und ihm perspektivische Nutzungsspielräume im Rahmen des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept zu ermöglichen. Da das bisherige Planungsrecht (Festsetzung eines Gewerbegebietes) entgegensteht, soll der Bebauungsplan neu aufgestellt werden.
Ziel der Planung ist, die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bestandssicherung und Weiterentwicklung der Einzelhandelsnutzungen im bestehenden Objekt.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll für den Bereich des Fachmarkzentrums nördlich der Kabeler Straße ein Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2a BauGB aufgestellt werden, um auch dort die Einzelhandelsentwicklung planungsrechtlich zu steuern.
Folgende Nutzungen sollen im Bebauungsplan festgesetzt werden:
- ein Lebensmittelvollversorger mit gem. „Hagener Liste“ nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment sowie einer Apotheke, einem Bäcker und Dienstleistungsbetrieben mit einer maximalen Verkaufsfläche von ca. 5.380 m².
- ein Getränkemarkt mit gem. „Hagener Liste“ nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment mit einer Verkaufsfläche von ca. 810 m².
- ein Drogeriefachmarkt mit gem. „Hagener Liste” nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten mit einer Verkaufsfläche von ca. 650 m²
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg (Teilabschnitt Oberbereich Bochum Hagen) sowie der Entwurf des Regionalplans Ruhr stellen die Fläche als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) dar.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist das Bebauungsplangebiet als Sonderbaufläche Zweckbestimmung Großflächige Einzelhandelsbetriebe dargestellt.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/63 Bathey Süd.
Der Bebauungsplan setzt für das Plangebiet Gewerbegebiet fest. Da die beabsichtigten Nutzungen mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan nicht umsetzbar sind, soll der Bebauungsplan neu aufgestellt werden.
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes.
Die Lage des Plangebietes ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:
Die Planungsinhalte können Sie den folgenden PDF-Dateien entnehmen:
- Verwaltungsvorlage zum Einleitungsbeschluss B-Plan Nr 1/23
- Einleitungsplan B-Plan Nr. 1/23
- Städtebauliches Konzept
- Kurzbegründung zum Bebauungsplan
Gutachten:
Geplante Gutachten:
- Artenschutzprüfung
- Schallgutachten
Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf
- Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 21.09.2023 die Einleitung des Verfahrens beschlossen.
- Die Bekanntmachung der Einleitungsbeschlüsse erfolgte am 13.10.2023 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 36/2023.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet vom 30.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 20.10.2023 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 37/2023.
- Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB findet parallel statt.
Hinweise zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus (Bauteil D), Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).
Termine können unter der Telefonnummer: 02331 207-3897 oder E-Mail-Adresse: franziska.fiedler@stadt-hagen.de vereinbart werden.
Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden.
Ansprechpartnerin
Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an die folgende Ansprechpartnerin wenden:
- Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Frau Fiedler
Telefon: (02331) 207-3897
E-Mail: franziska.fiedler@stadt-hagen.de
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Abteilung Bauleitplanung
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Telefon: 02331 207-4614
Telefax: 02331 207-2461
Öffnungszeiten
Montag | 15:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | nur nach Vereinbarung |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | nur nach Vereinbarung |
Freitag | nur nach Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Öffentliche Auslegungen
Montag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 17:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | keine Auslegungszeiten |
Sonntag | keine Auslegungszeiten |