Bebauungsplan Nr. 2/23 (713) Fachmarktzeile Bathey


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und

frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB


vom 30.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023



Ziel und Zweck der Planung


Das bestehende Fachmarktzentrum innerhalb des Plangebietes stellt sich nach dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Hagen mit den angrenzenden Nutzungen als sogenannter Sonderstandort im nördlichen Hagener Stadtgebiet dar.


Unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele für den gesamtstädtischen Einzelhandel soll von der Möglichkeit des § 9 Abs. 2a BauGB Gebrauch gemacht werden.


Der Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB dient dem Schutz der zentralen Versorgungsbereiche in der Stadt Hagen.


Gemäß den Zielen der Raumordnung sollen Gemeinden das Entstehen/ die Verfestigung von Einzelhandelsagglomerationen außerhalb von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) sowie außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen (ZVB) entgegenwirken. Eine solche Einzelhandelsagglomeration liegt nördlich der Kabeler Straße vor.


Im Bebauungsplan erfolgen ausschließlich Festsetzungen zur Zulässigkeit des Einzelhandels. Sonstige Gebietsfestsetzungen erfolgen nicht.


Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll für den Bereich des Verbrauchermarktes südlich der Kabeler Straße ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um auch dort die Einzelhandelsentwicklung planungsrechtlich zu steuern.


Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg (Teilabschnitt Oberbereich Bochum Hagen) sowie der Entwurf des Regionalplans Ruhr stellen die Fläche als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) dar.


Im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist das Bebauungsplangebiet als gewerbliche Baufläche dargestellt.


Das Plangebiet liegt teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/63 Bathey Süd. Der Bebauungsplan setzt für die vom B-Plan erfassten Flächen unmittelbar an der Kabeler Straße Gewerbegebiet fest. Im Parallelverfahren wird der rechtsverbindliche Bebauungsplan für die betroffenen Teilflächen aufgehoben, da die Planung nach § 9 Abs. 2a BauGB nur innerhalb eines Bereiches nach § 34 BauGB zulässig ist.


Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Landschaftsplanes.



Die Lage des Plangebietes ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:




Die Planungsinhalte können Sie den folgenden PDF-Dateien entnehmen:




Gutachten:



Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf


  • Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 21.09.2023 die Einleitung des Verfahrens beschlossen.


  • Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet vom 30.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 20.10.2023 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 37/2023.

  • Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB findet parallel statt.


Hinweise zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit


Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus (Bauteil D), Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).


Termine können unter der Telefonnummer: 02331 207-3897 oder E-Mail-Adresse: franziska.fiedler@stadt-hagen.de vereinbart werden.


Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden.


Ansprechpartnerin


Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an die folgende Ansprechpartnerin wenden:

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Fachgruppe Bebauungsplanung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-4614

Telefax: 02331 207-2461

Öffnungszeiten

Montag15:00 - 17:00 Uhr
Dienstagnur nach Vereinbarung
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstagnur nach Vereinbarung
Freitagnur nach Vereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

(hier zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern)

Öffentliche Auslegungen

Montag08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 17:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstagkeine Auslegungszeiten
Sonntagkeine Auslegungszeiten