Bebauungsplan Nr. 7/20 (702)

Wohnbebauung Buschstraße

Verfahren nach § 13a BauGB


Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB


vom 11.01.2021 bis einschließlich 22.01.2021



Ziel und Zweck der Planung


Ziel der Planaufstellung ist die Innenbereichsentwicklung eines vorhandenen Wohnsiedlungsbereichs.


Im Planbereich soll eine attraktive, aufgelockerte Bebauung mit 11 - 12 Einfamilienhäusern in einer integrierten Lage entstehen. Die Erschließung der Wohnbebauung soll voraussichtlich über die Buschstraße erfolgen und als Stichstraße mit Wendemöglichkeit ausgeführt werden. Darüber hinaus ist angedacht, im nördlichen Bereich, an der Pappelstraße, Stellplätze bzw. Garagen zu errichten. Die Planung trägt dem Ziel der Nachverdichtung der Bodenschutzklausel gemäß § 1a Abs. 2 BauGB Rechnung. Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiraum sollen demnach die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung haben. Darüber hinaus entspricht die Planung den Empfehlungen der Hagener Wohnungsmarktstudie und des 2019 vom Rat der Stadt Hagen beschlossenen Handlungskonzeptes Wohnen. Im aktuellen Handlungskonzept wurde nochmals betont, dass der Hagener Wohnungsmarkt weiterhin einer zukunftsfähigen Neubautätigkeit bedarf und Neubau in integrierten Lagen eine wichtige Rolle in der zielgruppengerechten Deckung der Nachfrage einnimmt.


Weitere Informationen können den folgenden PDF-Dateien entnommen werden:



Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf


  • In der Ratssitzung am 10.12.2020 wurden die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/20 und der Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.



Hinweise zur Unterrichtung der Öffentlichkeit


Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus, Bauteil D, Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).


Seit Dienstag, 17. März 2020 ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache möglich ist. Zur Einsichtnahme melden Sie sich bitte im Vorfeld bei der zuständigen Sachbearbeiterin unter folgender Telefonnummer: 02331 207-3498 oder E-Mail-Adresse: alexandra.schweda@stadt-hagen.de an. Aufgrund der aktuellen Beschränkung des Publikumsverkehrs im Rathaus ist eine vorherige Anmeldung zur Einsicht der Unterlagen notwendig. Die Einsichtnahme darf aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge der Bürger*innen nicht in Gruppen erfolgen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang des Rathauses I. Fragen können darüber hinaus zeitnah telefonisch oder per E-Mail gestellt und beantwortet werden.

Ansprechpartnerin

Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an die folgende Ansprechpartnerin wenden:

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Abteilung Bauleitplanung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-4614

Telefax: 02331 207-2461

Öffnungszeiten

Montag15:00 - 17:00 Uhr
Dienstagnur nach Vereinbarung
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstagnur nach Vereinbarung
Freitagnur nach Vereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

(hier zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern)

Öffentliche Auslegungen

Montag08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 17:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstagkeine Auslegungszeiten
Sonntagkeine Auslegungszeiten