Bebauungsplan Nr. 7/20 (702)
Wohnbebauung Buschstraße
Verfahren nach § 13a BauGB
Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
vom 11.01.2021 bis einschließlich 22.01.2021
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planaufstellung ist die Innenbereichsentwicklung eines vorhandenen Wohnsiedlungsbereichs.
Im Planbereich soll eine attraktive, aufgelockerte Bebauung mit 11 - 12 Einfamilienhäusern in einer integrierten Lage entstehen. Die Erschließung der Wohnbebauung soll voraussichtlich über die Buschstraße erfolgen und als Stichstraße mit Wendemöglichkeit ausgeführt werden. Darüber hinaus ist angedacht, im nördlichen Bereich, an der Pappelstraße, Stellplätze bzw. Garagen zu errichten. Die Planung trägt dem Ziel der Nachverdichtung der Bodenschutzklausel gemäß § 1a Abs. 2 BauGB Rechnung. Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiraum sollen demnach die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung haben. Darüber hinaus entspricht die Planung den Empfehlungen der Hagener Wohnungsmarktstudie und des 2019 vom Rat der Stadt Hagen beschlossenen Handlungskonzeptes Wohnen. Im aktuellen Handlungskonzept wurde nochmals betont, dass der Hagener Wohnungsmarkt weiterhin einer zukunftsfähigen Neubautätigkeit bedarf und Neubau in integrierten Lagen eine wichtige Rolle in der zielgruppengerechten Deckung der Nachfrage einnimmt.
Weitere Informationen können den folgenden PDF-Dateien entnommen werden:
Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf
- In der Ratssitzung am 10.12.2020 wurden die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/20 und der Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.
- Die Beschlüsse wurden im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 58/2020 am 18.12.2020 öffentlich bekannt gemacht.
Hinweise zur Unterrichtung der Öffentlichkeit
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus, Bauteil D, Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).
Seit Dienstag, 17. März 2020 ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache möglich ist. Zur Einsichtnahme melden Sie sich bitte im Vorfeld bei der zuständigen Sachbearbeiterin unter folgender Telefonnummer: 02331 207-3498 oder E-Mail-Adresse: alexandra.schweda@stadt-hagen.de an. Aufgrund der aktuellen Beschränkung des Publikumsverkehrs im Rathaus ist eine vorherige Anmeldung zur Einsicht der Unterlagen notwendig. Die Einsichtnahme darf aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge der Bürger*innen nicht in Gruppen erfolgen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang des Rathauses I. Fragen können darüber hinaus zeitnah telefonisch oder per E-Mail gestellt und beantwortet werden.
Ansprechpartnerin
Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an die folgende Ansprechpartnerin wenden:
- Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Frau Schweda
Telefon: (02331) 207-3498
E-Mail: alexandra.schweda@stadt-hagen.de
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Abteilung Bauleitplanung
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Telefon: 02331 207-4614
Telefax: 02331 207-2461
Öffnungszeiten
Montag | 15:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | nur nach Vereinbarung |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | nur nach Vereinbarung |
Freitag | nur nach Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Öffentliche Auslegungen
Montag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 17:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | keine Auslegungszeiten |
Sonntag | keine Auslegungszeiten |