I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße - 1. Änderung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB (inkl. Scopingabfrage)
vom 01.02.2021 bis einschließlich 12.02.2021
Ziel und Zweck der Planung
Zusammengefasst bestehen für die Inhalte dieses Planungsbereichs folgende Ziele:
- Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB)
- Erhalt und Sicherung der Gewerbeflächen
- Teilweise Festsetzung von Mischgebieten
- Entspannung der gewachsenen Gemengelage
- Größe des Geltungsbereichs wird im Wesentlichen beibehalten, geringe Anpassung an den bestehenden Bebauungsplan Ortsumgehung Boele
Die vorläufigen Planungsinhalte können Sie den folgenden pdf-Dateien entnehmen:
- Übersichtsplan Bebauungsplan
- Städtebauliches Konzept
- Vorlage zum Einleitungsbeschluss
- Vorlage zum Umstellungsbeschluss
- Kurzbegründung
- Rechtsverbindlicher Bebauungsplan
Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf
- Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens im vereinfachten Verfahren beschlossen.
- Die Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses erfolgte am 05.01.2018 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 01/2018.
- Im Mai 2019 erfolgte aufgrund aktueller Rechtsprechung die Umstellung auf das Vollverfahren.
- Die frühzeitige Beteiligung des Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet vom 01.02.2021 bis einschließlich 12.02.2021 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 22.01.2021 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 02/2021.
- Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, inklusive Scoping, findet parallel statt.
Hinweise zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus, Bauteil D, Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).
Es besteht die Gelegenheit, Äußerungen und Erörterungen (Stellungnahmen) vorzutragen oder schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter den genannten Kontaktmöglichkeiten abzugeben.
Seit Dienstag, 17. März 2020 ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache möglich ist. Zur Einsichtnahme melden Sie sich bitte im Vorfeld bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter folgender Telefonnummer: 02331 207-3973 oder E-Mail-Adresse: franziska.brinkmann@stadt-hagen.de an. Aufgrund der aktuellen Beschränkung des Publikumsverkehrs im Rathaus ist eine vorherige Anmeldung zur Einsicht der Unterlagen notwendig. Die Einsichtnahme darf aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge der Bürger*innen nicht in Gruppen erfolgen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang des Rathauses I. Fragen können darüber hinaus zeitnah telefonisch oder per E-Mail gestellt und beantwortet werden.
Ansprechpartnerin
Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an die folgende Ansprechpartnerin wenden:
- Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Frau Brinkmann
Telefon: (02331) 207-3973
E-Mail: franziska.brinkmann@stadt-hagen.de
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Abteilung Bauleitplanung
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Telefon: 02331 207-4614
Telefax: 02331 207-2461
Öffnungszeiten
Montag | 15:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | nur nach Vereinbarung |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | nur nach Vereinbarung |
Freitag | nur nach Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Öffentliche Auslegungen
Montag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 17:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | keine Auslegungszeiten |
Sonntag | keine Auslegungszeiten |