I. Nachtragssatzung zum Bebauungsplan Nr. 3/63 des Geländes zwischen der Schwerter-, Turm- und Kleine Straße - 1. Änderung


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB (inkl. Scopingabfrage)


vom 01.02.2021 bis einschließlich 12.02.2021



Ziel und Zweck der Planung


Zusammengefasst bestehen für die Inhalte dieses Planungsbereichs folgende Ziele:


  • Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB)
  • Erhalt und Sicherung der Gewerbeflächen
  • Teilweise Festsetzung von Mischgebieten
  • Entspannung der gewachsenen Gemengelage
  • Größe des Geltungsbereichs wird im Wesentlichen beibehalten, geringe Anpassung an den bestehenden Bebauungsplan Ortsumgehung Boele

Die vorläufigen Planungsinhalte können Sie den folgenden pdf-Dateien entnehmen:



Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf


  • Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens im vereinfachten Verfahren beschlossen.


  • Im Mai 2019 erfolgte aufgrund aktueller Rechtsprechung die Umstellung auf das Vollverfahren.

  • Die frühzeitige Beteiligung des Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet vom 01.02.2021 bis einschließlich 12.02.2021 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 22.01.2021 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 02/2021.

  • Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, inklusive Scoping, findet parallel statt.


Hinweise zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit


Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus, Bauteil D, Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).


Es besteht die Gelegenheit, Äußerungen und Erörterungen (Stellungnahmen) vorzutragen oder schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter den genannten Kontaktmöglichkeiten abzugeben.


Seit Dienstag, 17. März 2020 ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache möglich ist. Zur Einsichtnahme melden Sie sich bitte im Vorfeld bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter folgender Telefonnummer: 02331 207-3973 oder E-Mail-Adresse: franziska.brinkmann@stadt-hagen.de an. Aufgrund der aktuellen Beschränkung des Publikumsverkehrs im Rathaus ist eine vorherige Anmeldung zur Einsicht der Unterlagen notwendig. Die Einsichtnahme darf aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge der Bürger*innen nicht in Gruppen erfolgen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang des Rathauses I. Fragen können darüber hinaus zeitnah telefonisch oder per E-Mail gestellt und beantwortet werden.

Ansprechpartnerin

Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an die folgende Ansprechpartnerin wenden:

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Abteilung Bauleitplanung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-4614

Telefax: 02331 207-2461

Öffnungszeiten

Montag15:00 - 17:00 Uhr
Dienstagnur nach Vereinbarung
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstagnur nach Vereinbarung
Freitagnur nach Vereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

(hier zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern)

Öffentliche Auslegungen

Montag08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 17:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstagkeine Auslegungszeiten
Sonntagkeine Auslegungszeiten