Bebauungsplan Nr. 5/10 (620) Gewerbegebiet Wehringhauser Straße

Einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch (BauGB)

in Verbindung mit § 13 BauGB

Aufhebungsverfahren nach § 13 BauGB


Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden

und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB


vom 14.06.2021 bis einschließlich 15.07.2021



Ziel und Zweck der Planung


Der Bebauungsplan Nr. 5/10 (620) Gewerbegebiet Wehringhauser Straße wurde als einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB aufgestellt.

Voraussetzung für die Anwendung des § 9 Abs. 2a ist, dass mit dem Bebauungsplan in erster Linie das Ziel der Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche verfolgt wird, weitere Ziele dürfen nicht im Vordergrund stehen.

Mit dem Ausschluss auch nicht zentrenrelevanten Einzelhandels werden durch den Bebauungsplan Nr. 5/10 (620) Gewerbegebiet Wehringhauser Straße jedoch zweckfremde Ziele verfolgt, zu denen § 9 Absatz 2a BauGB keine Handhabe bietet. So wird in der Begründung zum Bebauungsplan betont, dass der Ausschluss von Einzelhandel der Freihaltung von Gewerbeflächen für sonstiges Gewerbe dient und dass dem Gewerbe Vorrang in den gewerblichen Bauflächen eingeräumt werden soll. Dabei handelt es sich um zweckfremde Erwägungen, die nicht durch den § 9 Absatz 2a BauGB gedeckt werden.

Der Bebauungsplan Nr. 5/10 (620) Gewerbegebiet Wehringhauser Straße wurde zeitgleich mit dem inhaltsgleichen Bebauungsplan Nr. 4/10 (619) Gewerbegebiet Berliner Straße aufgestellt. Beide Pläne wurden als einfache Bebauungspläne zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche nach § 9 Abs. 2a aufgestellt. Zwischenzeitlich wurde der Bebauungsplan Nr. 4/10 (619) Gewerbegebiet Berliner Straße durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 07.06.2019 inzident überprüft und aufgrund der festgestellten Mängel für unwirksam erklärt.

Die Stadt Hagen ist wegen des Grundsatzes der Rechtssicherheit verpflichtet, unwirksame Bebauungspläne aufzuheben.

Der Bebauungsplan Nr. 5/10 (620) Gewerbegebiet Wehringhauser Straße ist in dem für die Normsetzung geltenden Verfahren aufzuheben, sofern eine Heilung gem. §§ 214 f. BauGB rechtlich nicht möglich ist. Dies ist bei fehlender Ermächtigungsgrundlage der Fall. Da es sich bei dem Bebauungsplan Nr. 5/10 (620) um einen einfachen Bebauungsplan mit Inhalten gem. § 9 Abs. 2a BauGB handelt, erfolgt die Aufhebung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.


Die Lage des Plangebietes ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:



Die Planungsinhalte können Sie den folgenden PDF-Dateien entnehmen:



Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf


  • Mit Beschluss des Rates vom 10.12.2020 wurde das Aufhebungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 5/10 (620) Gewerbegebiet Wehringhauser Straße - Aufhebungsverfahren nach § 13 BauGB eingeleitet. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde verzichtet. Der Beschluss wurde am 18.12.2020 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 58/2020 bekannt gemacht.
  • Der Rat der Stadt Hagen hat am 20.05.2021 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes (Aufhebungsverfahren) beschlossen.
  • Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange findet vom 14.06.2021 bis zum 15.07.2021 statt.


Hinweise zur öffentlichen Auslegung


Die öffentliche Auslegung erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus, Bauteil D, Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).


Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist zurzeit nur nach vorheriger terminlicher Absprache möglich. Melden Sie sich bitte im Vorfeld bei der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter unter folgender Telefonnummer: 02331 207-3498 oder E-Mail-Adresse: alexandra.schweda@stadt-hagen.de an. Die Einsichtnahme darf aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge der Bürger*innen nicht in Gruppen erfolgen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang des Rathauses I. Die aktuellen Zugangsbeschränkungen können Sie hier einsehen.


Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird in diesem vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Ansprechpartnerin

Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an die folgende Ansprechpartnerin wenden:

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Fachgruppe Bebauungsplanung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-4614

Telefax: 02331 207-2461

Öffnungszeiten

Montag15:00 - 17:00 Uhr
Dienstagnur nach Vereinbarung
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstagnur nach Vereinbarung
Freitagnur nach Vereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

(hier zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern)

Öffentliche Auslegungen

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Dienstag08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 17:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstagkeine Auslegungszeiten
Sonntagkeine Auslegungszeiten