Satzung über Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 2 BBauG für den Bereich "Lessingstraße/Malmkestraße“ - Aufhebungsverfahren nach § 34 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 6 BauGB


Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden

und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB


vom 23.08.2021 bis einschließlich 24.09.2021



Ziel und Zweck der Planung


1984 wurde die Satzung über Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 2 BBauG für den Bereich „Lessingstraße/Malmkestraße“ durch den Rat der Stadt Hagen am 27.06.1984 beschlossen, vom damaligen Regierungspräsidenten genehmigt und im Anschluss durch die Stadt Hagen am 03.09.1984 bekanntgemacht.

So wurden die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils festgelegt.

In einer Abrundungssatzung nach § 34 Abs. 2 BBauG in der Fassung von 1979 konnten einzelne Grundstücke im angrenzenden Außenbereich zur Vereinfachung der Grenzziehung zwischen Außen- und Innenbereich in den Geltungsbereich der Satzung einbezogen werden. Gemäß der aktuellen Fassung des § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB können einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.

Aufgrund der gängigen Rechtsprechung wird die Satzung aus dem Jahr 1984 als fehlerhaft bewertet. Flächen, die erschlossen wurden und im Zusammenhang des Ortsteils liegen, wurden bis auf einzelne frei gebliebene Baulücken bereits bebaut. Dagegen sind für große Flächen im Außenbereich die Voraussetzungen für eine Abrundung des Ortsteils nicht gegeben. Dies gilt insbesondere für die Arrondierung der nördlich gelegenen Abschnitte des Geltungsbereichs.

Der Grenzverlauf stellt keine Abrundung dar. Ein großzügiges Hinausschieben des Innenbereichs in den Außenbereich konnte nicht durch eine Abrundungssatzung ermöglicht werden. Eine Vereinfachung der Grenzziehung zwischen Außen- und Innenbereich ist durch die Festsetzung des Geltungsbereichs nicht erfolgt. Die Grenzziehung ist nicht durch topographische Verhältnisse gerechtfertigt. Die damaligen Flurstücke 637 und 642 hätten nicht vollständig Teil des Geltungsbereichs werden dürfen. In der Satzung wurden die damaligen Flurstücke 400, 251, 19, 637, 642 vollständig in den Geltungsbereich einbezogen. Aus diesem Grund würde die Grenzziehung des Geltungsbereichs einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten.

Maßnahmen der Innenentwicklung und Nachverdichtung durch Lückenschließung im Zusammenhang der bestehenden Bebauung bleiben auch nach Aufhebung der Satzung weiterhin möglich. Jedoch wird durch Aufhebung der Satzung eine weitere Flächeninanspruchnahme an den Rändern des Ortsteils verhindert und die vorhandenen Freiräume werden geschützt. Bezüglich der Abgrenzung des Innenbereichs sowie zum Schutz des Freiraums soll durch Aufhebung dieser Satzung Klarheit geschaffen werden.

Daher ist das Ziel des Verfahrens die Aufhebung der Satzung über Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 2 BBauG für den Bereich „Lessingstraße/Malmkestraße“. Hierzu wird ein Aufhebungsverfahren nach § 34 Abs. 4 durchgeführt.

Dem Klimaanpassungskonzept der Stadt Hagen wird durch Aufhebung der Satzung Rechnung getragen, indem eine Bebauung der zusammenhängenden Freifläche nördlich der Bebauung an der Lessingstraße nicht mehr nach § 34 BauGB erfolgen kann.

Um Bauvorhaben zukünftig im Außenbereich im Norden des derzeitigen Satzungsgebietes realisieren zu können, besteht das Erfordernis und die Möglichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans.

Geplante Bauvorhaben innerhalb des bebauten Ortsteils werden nach Aufhebung der Satzung wieder auf Basis des Fluchtlinienplans „Gelände zwischen Sonntag- u. Malmkestr. Gemarkung Boele Flur 16“ in Verbindung mit § 34 BauGB bewertet. Der Fluchtlinienplan ist allerdings in Teilen nicht mehr anwendbar, da die nördlichen Verkehrsflächen nicht mehr realisiert werden können.


Die Lage des Plangebietes ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:



Die Planungsinhalte können Sie den folgenden PDF-Dateien entnehmen:



Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf


  • 10.12.2020: Einleitung des Aufhebungsverfahrens durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen
  • 11.01.2021 bis 22.01.2021: Unterrichtung der Öffentlichkeit
  • 24.06.2021: Beschluss zur Umstellung des Aufhebungsverfahrens auf das Verfahren nach § 34 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 6 BauGB
  • 24.06.2021: Beschluss zur Öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfs (Aufhebungsverfahren nach § 34 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 6 BauGB)
  • Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange findet vom 23.08.2021 bis zum 24.09.2021 statt. Die Anschreiben an die TÖBs sind in der 34. KW versandt worden


Hinweise zur öffentlichen Auslegung


Die öffentliche Auslegung erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus, Bauteil D, Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).


Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist zurzeit nur nach vorheriger terminlicher Absprache möglich. Melden Sie sich bitte im Vorfeld bei der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter unter folgender Telefonnummer: 02331 207-3897 oder E-Mail-Adresse: nathanael.stolte@stadt-hagen.de an. Die Einsichtnahme darf aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge der Bürger*innen nicht in Gruppen erfolgen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang des Rathauses I. Die aktuellen Zugangsbeschränkungen können Sie hier einsehen.


Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird in diesem vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Ansprechpartner

Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an folgenden Ansprechpartner wenden:

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Abteilung Bauleitplanung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-4614

Telefax: 02331 207-2461

Öffnungszeiten

Montag15:00 - 17:00 Uhr
Dienstagnur nach Vereinbarung
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstagnur nach Vereinbarung
Freitagnur nach Vereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

(hier zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern)

Öffentliche Auslegungen

Montag08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 17:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstagkeine Auslegungszeiten
Sonntagkeine Auslegungszeiten