Bebauungsplan Nr. 1/07 (588) „Alter Bahnhof Haspe“
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
vom 18.07.2022 bis einschließlich 31.08.2022
und
Teiländerung Nr. 89 „Alter Bahnhof Haspe“ zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
vom 01.08.2022 bis einschließlich 14.09.2022
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB
vom 18.07.2022 bis einschließlich 31.08.2022
Ziel und Zweck der Planung
Nach Aufgabe des Bahnbetriebs ist die Fläche mit Bescheid vom 28.06.2006 von Bahnbetriebszwecken freigestellt worden und in die Planungshoheit der Kommune zurückgefallen. Wegen der gewerblichen Vorbelastung und dem angrenzenden, stark emittierenden Bahnbetrieb kommt für das Plangebiet nur eine gewerbliche Nutzung in Frage; sowohl Freiraum- wie auch Wohnnutzungen scheiden wegen der Nachbarschaft zum stark emittierenden Bahnbetrieb aus. Ferner ist für die Fläche im Regionalplan ein Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt. Daher ist es das Ziel der Stadt Hagen, hier eine gewerbliche Nutzung anzusiedeln, welche im Westen an ein bereits bestehendes Gewerbegebiet anknüpft. Vor dem Hintergrund eines Defizits an gewerblicher Baufläche im Stadtgebiet, hat die Reaktivierung solcher brachliegenden und belasteten Flächen einen großen Stellenwert, um dem Verbrauch von ökologisch wertvollen Grünflächen entgegen zu wirken.
Das Plangebiet wird in den derzeit rechtskräftigen Bebauungsplänen überwiegend als Fläche für Bahnanlagen festgesetzt. Auch der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Bahnfläche dar.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Entwicklung in diesem Bereich geschaffen werden.
Durch Anpassung der Planung an die aktuellen Gegebenheiten haben sich geringfügige Änderungen in der Abgrenzung des Plangebietes ergeben.
Die Lage des Plangebietes kann den folgenden Übersichtsplänen entnommen werden::
Die Planungsinhalte können Sie den folgenden PDF-Dateien entnehmen:
- Beschlussvorlage zur Auslegung B-Plan
- Beschlussvorlage zur Auslegung Teiländerung FNP
- Bebauungsplanentwurf Nr. 1/07 (588) „Alter Bahnhof Haspe“
- Begründung zum Bebauungsplan vom 24.06.2022
- Begrünung zur Teiländerung des Flächennutzungsplans vom 06.05.2022
- FNP – zu ersetzende Fassung
- FNP – überarbeitete Fassung
- Legende zum FNP
Gutachten:
- Verkehrsgutachten, Ambrosius Blanke, Nov. 2020
- Fachbeitrag zum Artenschutz Stufe I, Dr. Fritz Ludescher, Feb. 2021
- Schallprognose, ITAB GmbH, Juli 2021
- Altlasten, Altlastenrelevante Wertermittlung, Mull & PartnerIngenieurgesellschaft, Dez 2019
- Altlasten, Sanierungskonzept, Mull & Partner Ingenieurgesellschaft, Okt. 2021
Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf
- Die Freistellung von Bahnbetriebszwecken erfolgte mit dem Bescheid vom 28.06.2006.
- In der Ratssitzung am 22.02.2007 wurde die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/07 sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Hagen Nr. 89 beschlossen.
- Die frühzeitige Beteiligung des Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 01.02.2021 bis einschließlich 01.03.2021 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 22.01.2021 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 02/2021.
- Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, inklusive Scoping, fand parallel statt.
- Der Rat der Stadt Hagen hat am 23.06.2022 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplans beschlossen.
- Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes findet vom 18.07.2022 bis zum 31.08.2022 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 08.07.2022 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 26/2022.
- Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Teiländerung des FNP findet vom 01.08.2022 bis zum 14.09.2022 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 22.07.2022 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 27/2022.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange findet vom 18.07.2022 bis zum 31.08.2021 statt. Die Anschreiben an die TÖBs sind in der 28. KW versandt worden.
Hinweise zur Öffentlichen Auslegung
Die öffentliche Auslegung erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, Rathaus I, Bauteil D (Historisches Rathaus), Flurbereich 1. Obergeschoss, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist zurzeit nur nach vorheriger terminlicher Absprache möglich. Melden Sie sich bitte im Vorfeld bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter folgender Telefonnummer: 02331 207-3382 oder E-Mail-Adresse: jendrik.hoppmann@stadt-hagen.de an. Die Einsichtnahme darf aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge der Bürger*innen nicht in Gruppen erfolgen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang des Rathauses I. Die aktuellen Zugangsbeschränkungen können Sie hier einsehen.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Ansprechpartner
Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an folgenden Ansprechpartner wenden:
- Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Herr Hoppmann
Telefon: (02331) 207-3382
E-Mail: jendrik.hoppmann@stadt-hagen.de
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Abteilung Bauleitplanung
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Telefon: 02331 207-4614
Telefax: 02331 207-2461
Öffnungszeiten
Montag | 15:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | nur nach Vereinbarung |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | nur nach Vereinbarung |
Freitag | nur nach Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Öffentliche Auslegungen
Montag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 17:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | keine Auslegungszeiten |
Sonntag | keine Auslegungszeiten |