Bebauungsplan Nr. 7/20 (702) Wohnbebauung Buschstraße - Verfahren nach § 13a BauGB


Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB


vom 08.01.2024 bis einschließlich 16.02.2024



Ziel und Zweck der Planung


Im Planbereich soll eine attraktive, aufgelockerte Bebauung in einer integrierten Lage entstehen. Geplant sind ca. 10 Einfamilienhäuser auf Grundstücken mit einer Mindestgröße von 400 m². Im Eingangsbereich, im Süden des Baugebietes ist auf einem ca. 1.000 m² großen Grundstück ein Baufeld für ein Wohnhaus mit ca. 5 Wohneinheiten vorgesehen. Die Erschließung der Wohnbebauung soll über die Buschstraße erfolgen und als Stichstraße mit Wendemöglichkeit ausgeführt werden. Darüber hinaus ist im nördlichen Bereich des Baugebietes an der Pappelstraße die Errichtung von 10 Garagen geplant.


Die Planung trägt dem Ziel der Nachverdichtung der Bodenschutzklausel gemäß § 1a Abs. 2 BauGB Rechnung. Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiraum sollen demnach die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung haben. Darüber hinaus entspricht die Planung den Empfehlungen der Hagener Wohnungsmarktstudie und des 2019 vom Rat der Stadt Hagen beschlossenen Handlungskonzeptes Wohnen. Im aktuellen Handlungskonzept wurde nochmals betont, dass der Hagener Wohnungsmarkt weiterhin einer zukunftsfähigen Neubautätigkeit bedarf und Neubau in integrierten Lagen eine wichtige Rolle in der zielgruppengerechten Deckung der Nachfrage einnimmt.


Unter Teilziel 3: „Neubau von zukunftsfähigen Wohnformen“ heißt es weiter, dass beim Neubau prioritär der Innenentwicklung Vorrang gegeben werden sollte, um den Freiraum zu schonen (vgl. IRI 2019: Handlungskonzept Wohnen, S. 10). Ziel des Bebauungsplans Nr. 7/20 ist die Förderung der Innenentwicklung sowie die Steuerung der Gestaltung dieses neuen Wohngebiets. Aus städtebaulichen Gründen wird mit dem Bebauungsplan Nr. 7/20 ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt. Es werden verschiedene Festsetzungen und Gestaltungsvorschriften getroffen, um die bauliche Ausnutzung und Gestaltung des Plangebiets zu steuern. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem Klimaschutz und der Klimafolgenanpassung.


Die Lage des Plangebietes ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:




Die Planungsinhalte können Sie den folgenden PDF-Dateien entnehmen:




Gutachten:



Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf


  • Mit Beschluss des Rates vom 10.12.2020 wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 7/20 eingeleitet. Der Beschluss wurde am 18.12.2020 im Amtsblatt öffentlich bekanntgemacht.

  • Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB fand in der Zeit vom 11.01.2021 bis einschließlich 22.01.2021 statt.

  • Der Rat der Stadt Hagen hat am 14.12.2023 die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.

  • Die Veröffentlichung im Internet und die öffentliche Auslegung finden vom 08.01.2024 bis einschließlich 16.02.2024 statt.


  • Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange findet zeitgleich vom 08.01.2024 bis einschließlich 16.02.2024 statt.


Hinweise zur Öffentlichen Auslegung


Die öffentliche Auslegung erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus, Bauteil D, Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).


Termine können unter der Telefonnummer: 02331 207-4614 oder per E-Mail an Kontakt vereinbart werden.


Stellungnahmen können während der Veröffentlichungs-/Auslegungsfrist elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden.. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ansprechpartnerin

Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an folgende Ansprechpartnerin wenden:

  • Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
    Frau Schweda
    Telefon: (02331) 207-4614
    E-Mail: Kontakt

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Fachgruppe Bebauungsplanung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-4614

Telefax: 02331 207-2461

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Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

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