Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/20 (699) Einzelhandel Revelstraße und Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 111 Einzelhandel Revelstraße
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB (inkl. Scopingabfrage)
vom 15.03.2021 bis einschließlich 15.04.2021
Ziel und Zweck der Planung
Das Plangebiet liegt im „Zentralen Versorgungsbereich Vorhalle“, der in der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Hagen (Dezember 2015) definiert ist. Am 17.03.2016 wurde die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes vom Rat der Stadt Hagen beschlossen. Der Standortbereich des derzeitigen ALDI-Standortes wurde gemäß Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2009 bereits aufgrund der geringen Distanz (rd. 200 m) bis zum beginnenden stärker verdichteten Einzelhandelsbereich, als möglicher „Ergänzungsbereich“ eingeordnet. Der Bereich des derzeitigen ALDI-Marktes, mit seiner zentralen Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung in Vorhalle, und seiner fußläufigen Anbindung an den Ortskern stellt eine realistische, langfristig nachhaltige Standortsicherung der Nahversorgung für den Stadtteil Vorhalle dar.
Um die Voraussetzungen im Rahmen der Planungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung für Hagen-Vorhalle unter Berücksichtigung der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Hagen zu schaffen ist die Einleitung eines Bebauungsplans notwendig.
Folgende Nutzungen sollen im Bebauungsplan festgesetzt werden:
- Ein Lebensmittelvollsortimenter mit gem. „Hagener Liste” nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten inkl. kleinflächiger Ladenlokale im Shop-in-Shop System sowie Café mit Backshop und Dienstleistungsbetrieben und einer Verkaufsfläche von max. 1.620 qm
- ein Lebensmitteldiscountmarkt mit gem. „Hagener Liste” nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten und einer Verkaufsfläche von max. 1.220 qm
- ein Drogeriefachmarkt mit gem. „Hagener Liste” nahversorgungsrelevanten Hauptsortimenten und einer Verkaufsfläche von max. 590 qm sowie ein Ladenlokal für Gastronomiebetriebe und Dienstleistungsnutzungen.
Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Zur Realisierung des geplanten Einzelhandelsvorhabens ist die Teiländerung des Flächennutzungsplans von „Gewerbliche Baufläche“ in "Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung großflächige Einzelhandelsbetriebe“ erforderlich.
Die Lage des Plangebietes ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:
Die Planungsinhalte können Sie den folgenden PDF-Dateien entnehmen:
- Verwaltungsvorlage zum Einleitungsbeschluss BPlan Nr. 4/20
- Einleitungsplan BPlan Nr. 4/20
- Städtebauliches Konzept
- Kurzbegründung zum Bebauungsplan
- Verwaltungsvorlage zum Einleitungsbeschluss Teiländerung FNP Nr. 111
- Zu ersetzende Fassung FNP
- Überarbeitete Fassung FNP
- Legende FNP
- Kurzbegründung zum FNP
Die folgenden Gutachten wurden bisher herangezogen:
- Auswirkungsanalyse Nahversorgungszentrum 2020
- Altlastenuntersuchung 2016
- Artschutzrechtliche Prüfung 2016
- Schallprognose 2016
- Verkehrsgutachten 2016
Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf
- Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 die Einleitung der Verfahren beschlossen.
- Die Bekanntmachung der Einleitungsbeschlüsse erfolgte am 24.07.2020 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 29/2020.
- Die frühzeitige Beteiligung des Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet vom 15.03.2021 bis einschließlich 15.04.2021 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 05.03.2021 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 13/2021.
- Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, inklusive Scoping, findet parallel statt.
Hinweise zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus, Bauteil D, Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).
Es besteht die Gelegenheit, Äußerungen und Erörterungen (Stellungnahmen) vorzutragen oder schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter den genannten Kontaktmöglichkeiten abzugeben.
Seit Dienstag, 17. März 2020 ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache möglich ist. Zur Einsichtnahme melden Sie sich bitte im Vorfeld bei der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter unter folgender Telefonnummer: 02331 207-3973 oder E-Mail-Adresse: franziska.brinkmann@stadt-hagen.de an. Aufgrund der aktuellen Beschränkung des Publikumsverkehrs im Rathaus ist eine vorherige Anmeldung zur Einsicht der Unterlagen notwendig. Die Einsichtnahme darf aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge der Bürger*innen nicht in Gruppen erfolgen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang des Rathauses I. Fragen können darüber hinaus zeitnah telefonisch oder per E-Mail gestellt und beantwortet werden.
Ansprechpartnerin
Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an die folgende Ansprechpartnerin wenden:
- Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Frau Brinkmann
Telefon: (02331) 207-3973
E-Mail: franziska.brinkmann@stadt-hagen.de
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Abteilung Bauleitplanung
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Telefon: 02331 207-4614
Telefax: 02331 207-2461
Öffnungszeiten
Montag | 15:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | nur nach Vereinbarung |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | nur nach Vereinbarung |
Freitag | nur nach Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Öffentliche Auslegungen
Montag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 17:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | keine Auslegungszeiten |
Sonntag | keine Auslegungszeiten |