Bebauungsplan Nr. 1/20 (696) Einzelhandel Fleyer Straße – Feithstraße und Teiländerung Nr. 110 Einzelhandel Fleyerstraße zum Flächennutzungsplan


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB (inkl. Scopingabfrage)


vom 08.02.2021 bis einschließlich 05.03.2021



Ziel und Zweck der Planung


Es besteht die Absicht, den vorhandenen Edekamarkt an der Fleyer Straße / Feithstraße mit einer Verkaufsfläche von derzeit ca. 790 qm auf 1350 qm Verkaufsfläche zu erweitern. Weil die vorhandene Tankstelle an der Fleyer Straße in absehbarer Zeit aufgegeben wird, soll diese abgerissen werden. Es ist geplant, durch die Hinzunahme des Tankstellengrundstücks den Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss nach Süden zu erweitern und im Anschluss eine neue Stellplatzanlage anzulegen.


Weil die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 1/92 (461) Fleyer Straße / Feithstraße dem Vorhaben entgegenstehen, sollen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/20 die hierfür erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.


Zusätzlich ist die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Hagen erforderlich. Hierfür wird das FNP-Änderungsverfahren Nr. 110 Einzelhandel Fleyer Straße durchgeführt. Beide Bauleitplanverfahren werden zeitgleich durchgeführt.


Die Lage des Plangebiets für beide Verfahren ist dem Plan und den Schrägluftbildern zu entnehmen:



Die Planungsinhalte können Sie den folgenden PDF-Dateien entnehmen:




Die folgenden Gutachten wurden bisher erstellt:



Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf


  • Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 13.02.2020 die Einleitung der Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/20 und zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes (Nr. 110) beschlossen.


  • Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet vom 08.02.2021 bis einschließlich 05.03.2021 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 29.01.2021 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 05/2021.

  • Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, inklusive Scoping, findet parallel statt.


Hinweise zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit


Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus, Bauteil D, Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).


Es besteht die Gelegenheit, Äußerungen und Erörterungen (Stellungnahmen) vorzutragen oder schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter den genannten Kontaktmöglichkeiten abzugeben.


Seit Dienstag, 17. März 2020 ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen. Der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache möglich ist. Zur Einsichtnahme melden Sie sich bitte im Vorfeld bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter folgender Telefonnummer: 02331 207-3787 oder E-Mail-Adresse: erich.engel@stadt-hagen.de an. Aufgrund der aktuellen Beschränkung des Publikumsverkehrs im Rathaus ist eine vorherige Anmeldung zur Einsicht der Unterlagen notwendig. Die Einsichtnahme darf aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge der Bürger*innen nicht in Gruppen erfolgen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang des Rathauses I. Fragen können darüber hinaus zeitnah telefonisch oder per E-Mail gestellt und beantwortet werden.

Ansprechpartner

Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an den folgenden Ansprechpartner wenden:

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Fachgruppe Bebauungsplanung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-4614

Telefax: 02331 207-2461

Öffnungszeiten

Montag15:00 - 17:00 Uhr
Dienstagnur nach Vereinbarung
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstagnur nach Vereinbarung
Freitagnur nach Vereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

(hier zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern)

Öffentliche Auslegungen

Montag08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 17:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstagkeine Auslegungszeiten
Sonntagkeine Auslegungszeiten