Bebauungsplan Nr. 9/19 (695) Wohnbebauung Auf der Gehre

Verfahren nach § 13a BauGB


Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden

und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB


vom 03.05.2021 bis einschließlich 03.06.2021



Ziel und Zweck der Planung


Das Plangebiet soll zu Wohnbaufläche entwickelt werden, da es von Wohnbebauung umgeben ist und weiterhin hoher Bedarf an Baugrundstücken für freistehende Einfamilienhäuser in Hagen besteht. Es werden voraussichtlich 30 Baugrundstücke entstehen. Das leerstehende Gelände an der Eppenhauser Straße soll zudem einer neuen Nutzung zugeführt werden. Durch den hier vorgesehenen Bau eines Mehrfamilienhauses mit integrierter Seniorentagespflege und Pflegestützpunkt kann sowohl der Nachfrage nach attraktivem Wohnen in guter Lage nachgekommen als auch den Anforderungen des demografischen Wandels Rechnung getragen werden. Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Gehrstraße, die verbreitert ausgebaut wird, sowie über den Sperberweg und die Ascherothstraße.


Ziel des Bebauungsplans Nr. 9/19 ist die Förderung der Innenentwicklung sowie die Steuerung der Gestaltung dieses neuen Wohngebiets. Für das Plangebiet ist ein rechtsverbindlicher Fluchtlinienplan vorhanden, auf dessen Grundlage bereits Planungsrecht besteht („einfacher Bebauungsplan“ gemäß § 30 Abs. 3 BauGB). Aus städtebaulichen Gründen wird mit dem Bebauungsplan Nr. 9/19 ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt. Es werden verschiedene Festsetzungen und Gestaltungsvorschriften getroffen, um die bauliche Ausnutzung und Gestaltung des Plangebiets zu steuern. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem Klimaschutz und der Klimafolgenanpassung.


Die Lage des Plangebietes ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:



Die Planungsinhalte können Sie den folgenden PDF-Dateien entnehmen:



Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf


  • Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens beschlossen. Die Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses erfolgte am 20.12.2019 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 49/2019.

  • Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgte vom 13.01.2020 bis 24.01.2020.

  • Im Laufe des Verfahrens wurde entschieden, zusätzlich die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Beteiligungen fanden in der Zeit vom 03.08.2020 bis 28.08.2020 statt. Am 27.08.2020 wurde eine Bürgerinformationsveranstaltung per Videokonferenz durchgeführt.

  • Der Rat der Stadt Hagen hat am 15.04.2021 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.


  • Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange findet vom 03.05.2021 bis zum 03.06.2021 statt. Die Anschreiben an die TÖBs sind in der 17. KW versandt worden.


Hinweise zur öffentlichen Auslegung


Die öffentliche Auslegung erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus, Bauteil D, Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).


Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist zurzeit nur nach vorheriger terminlicher Absprache möglich. Melden Sie sich bitte im Vorfeld bei der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter unter folgender Telefonnummer: 02331 207-3783 oder E-Mail-Adresse: jan.denbrave@stadt-hagen.de an. Die Einsichtnahme darf aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge der Bürger*innen nicht in Gruppen erfolgen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang des Rathauses I. Termine und Vorsprachen in Dienstgebäuden der Stadtverwaltung Hagen können nur in Anspruch genommen werden, wenn für die Besucherinnen und Besucher der Nachweis eines maximal 48 Stunden alten negativen Coronatests nach § 4 Absatz 4 CoronaSchVO vorliegt. Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zum Schuleintritt. Der Nachweis der negativen Testung ist digital oder in Papierform gemeinsam mit einem gültigen Ausweisdokument vorzuweisen. Personen, die einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz (letzte Impfung vor mindestens 14 Tagen), einen Nachweis durch einen positiven PCR-Test in Verbindung mit einer Impfung (Impfung liegt mindestens 14 Tage zurück) oder einen Nachweis durch einen positiven PCR-Test über ihre Genesung haben (Infektion liegt mind. 28 Tage und max. 6 Monate zurück) benötigen keinen negativen Test.


Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ansprechpartner/in

Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an folgende/n Ansprechpartner/in wenden:

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Fachgruppe Bebauungsplanung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-4614

Telefax: 02331 207-2461

Öffnungszeiten

Montag15:00 - 17:00 Uhr
Dienstagnur nach Vereinbarung
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstagnur nach Vereinbarung
Freitagnur nach Vereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

(hier zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern)

Öffentliche Auslegungen

Montag08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 17:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstagkeine Auslegungszeiten
Sonntagkeine Auslegungszeiten