Bebauungsplan Nr. 2/22 (710) Wohnbebauung Lessingstraße
Verfahren nach § 13b BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB
vom 27.02.2023 bis einschließlich 10.03.2023
Ziel und Zweck der Planung
Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung von acht Einfamilienhäusern im Plangebiet. Ziel des Bebauungsplans Nr. 2/22 (710) Wohnbebauung Lessingstraße ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohngebäude im Außenbereich. Hiermit soll die Nachfrage nach Bauflächen für Einfamilienhäuser in der Stadt Hagen bedient werden. Der Großteil der Flächen im Plangebiet wird gegenwärtig als temporäres Weideland bzw. Grünland genutzt. Der Bebauungsplan soll die bauliche Ausnutzung und Gestaltung der Fläche steuern, da die Genehmigungsfähigkeit eines möglichen Bauvorhabens nach § 34 BauGB nicht gegeben ist. Gemäß § 13b BauGB können für einen begrenzten Zeitraum kleinere Außenbereichsflächen in ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren einbezogen werden, solange hierdurch die Zulässigkeit von Wohnnutzung begründet wird und die Fläche an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließt. Darüber hinaus werden im Bebauungsplanverfahren viele Kriterien der Klima- und Umweltstandards der verbindlichen Bauleitplanung der Stadt Hagen berücksichtigt, um eine klimafreundliche städtebauliche Entwicklung vor Ort zu realisieren.
Das Plangebiet wird über eine Privatstraße von der Lessingstraße im Süden aus erschlossen. Diese endet nach einer Kurve Richtung Osten in einem Wendehammer. An der Straße entstehen zwei gemeinschaftlich nutzbare Parkplatzflächen. Nördlich und südlich dieser Straße sollen jeweils vier Baugrundstücke mit einer Größe von ca. 450 bis 1.200 m² für zweigeschossige Einfamilienhäuser entstehen. Der städtebauliche Entwurf in der Anlage soll eine erste, nicht finale Bebauungsmöglichkeit darstellen, um zu verdeutlichen, wie sich die Gebäudekörper in den Standort einfügen. Im Norden ist eine private Grünfläche mit heimischen Bäumen und Sträuchern als landschaftlich verträgliche Abgrenzung zur neu entstehenden Wohnbebauung vorgesehen. Diese Grünfläche ist über einen Feldweg im Westen des Plangebietes erreichbar.
Die Lage des Plangebietes ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:
Die Planungsinhalte können Sie den folgenden PDF-Dateien entnehmen:
- Sitzungsvorlage und Einleitungsbeschluss
- Städtebaulicher Entwurf
- Vorentwurf des Bebauungsplans
- Vorentwurf der Begründung zum Bebauungsplan
- Geotechnischer Bericht über die Baugrundverhältnisse im Bereich des Bauvorhabens
- Bodengutachten
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I)
Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf
- In der Ratssitzung am 15.12.2022 wurde die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/22 (710) beschlossen.
- Die öffentliche Bekanntmachung des Ratsbeschlusses erfolgte am 23.12.2022 im Amtsblatt Nr. 48/2022 der Stadt Hagen.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet vom 27.02.2023 bis einschließlich 10.03.2023 statt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 17.02.2023 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 07/2023.
- Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB findet parallel statt.
Hinweise zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus, Bauteil D, Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).
Es besteht die Gelegenheit, Äußerungen und Erörterungen (Stellungnahmen) vorzutragen oder schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter den genannten Kontaktmöglichkeiten abzugeben.
Für die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen bitten wir um eine terminliche Absprache. Melden Sie sich bitte im Vorfeld bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter folgender Telefonnummer: 02331 207-3973 oder E-Mail-Adresse: jan.heilmann@stadt-hagen.de an.
Ansprechpartner
Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an folgenden Ansprechpartner wenden:
- Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Herr Heilmann
Telefon: (02331) 207-3973
E-Mail: jan.heilmann@stadt-hagen.de
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Abteilung Bauleitplanung
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Telefon: 02331 207-4614
Telefax: 02331 207-2461
Öffnungszeiten
Montag | 15:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | nur nach Vereinbarung |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | nur nach Vereinbarung |
Freitag | nur nach Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Öffentliche Auslegungen
Montag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 17:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | keine Auslegungszeiten |
Sonntag | keine Auslegungszeiten |