Bebauungsplan Nr. 2/20 (697) Teil 1 Freizeitareal Familienbad Hengstey


Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden

und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB


vom 03.01.2022 bis einschließlich 04.02.2022



Ziel und Zweck der Planung


Das Südufer am Hengsteysee stellt sich bereits heute als Ort für Freizeit- und Erholungstätigkeiten dar, der u.a. durch den RuhrtalRadweg eine überregionale Bedeutung hat. Mit Blick auf die weitere Entwicklung des Freizeit- und Tourismusstandortes am Südufer des Hengsteysees hat die Hagener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (HVG) entschieden, dass das Familienbad Hengstey aufgewertet werden soll.


Nach der Erstellung einer Entwicklungsanalyse im Jahr 2018 haben sich die HVG und der Rat der Stadt Hagen für eine der vorgestellten Varianten (siehe Vorlage mit der Drucksachen-Nr. 1233/2018) entschieden. In 2019 hat die HVG auf Grundlage dieses Konzeptes einen Gestaltungswettbewerb ausgeschrieben. Ziel dabei war es, nicht bloß den Bereich rund um das Freibad aufzuwerten, sondern auch einen Impuls für die weitere Entwicklung des gesamten Ufers zu geben.


Aus drei eingereichten Arbeiten wurde ein Konzept ausgewählt und am 23.05.2019 im Rat der Stadt Hagen bestätigt.

Die geplanten Umbauarbeiten im bestehenden Strandhaus werden seit Frühjahr 2021 umgesetzt. Für die Umgestaltung des Bereichs zwischen Strandhaus und Seeufer in eine attraktiv gestaltete Freizeitfläche mit Beachvolleyball, Sandstrandareal, Sitzgelegenheiten und einem Steg mit Aussichtsplattform ist Planungsrecht erforderlich.


Ziel des Bebauungsplanes Nr. 2/20 (697) Freizeitareal Familienbad Hengstey ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung und Attraktivierung des Freibadgeländes an der Seestraße 4, der nördlich und südlich direkt angrenzenden Flächen sowie die Verknüpfung der Aufenthalts- und Wegeflächen rund um den Hengsteysee.


Im Detail sind folgende Ziele zu nennen:


  • Absicherung der Nutzung des Freibades durch Erweiterung der Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeiten im jetzt planerischen Außenbereich
  • Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine ausgebaute Wegeverbindung und Anlagen zur Freizeitnutzung am Gewässer
  • Einbindung in das überregionale Radwegenetz
  • Gewährleistung der Erlebbar- und Zugänglichkeit des Ufers des Hengsteysee im Vorgriff auf die IGA 2027


Die Lage des Plangebietes ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:




Die Planungsinhalte können Sie den folgenden PDF-Dateien entnehmen:



Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf


  • Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 01.10.2020 die Einleitung des Be-bauungsplanverfahrens Nr. 2/20 (697) Freizeitareal Familienbad Hengstey gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

  • Die Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt Nr. 48/2020 hat am 30.10.2020 stattgefunden.

  • Die Scopingabfrage - Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen - hat ab 26.03.2020 stattgefunden. Aufgrund der Corona-Krise konnte kein Scopingtermin im eigentlichen Sinne stattfinden. Die Fachgespräche wurden mit einzelnen Teilnehmern in kleiner Runde oder telefonisch geführt.

  • Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat vom 03.05.2021 bis 21.05.2021 stattgefunden. Ergänzend gab es eine Informationsveranstaltung über Webex.

  • Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Teilung des Plangebiets und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 2/20 (697) Teil 1 Freizeitareal Familienbad Hengstey gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

  • Die öffentliche Auslegung findet vom 03.01.2022 bis zum 04.02.2022 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 23.12.2021 im Amtsblatt Nr. 62/2021.

  • Die Behördenbeteiligung (TöB-Beteiligung) findet ebenfalls vom 03.01.2022 bis zum 04.02.2022 statt.


Hinweise zur öffentlichen Auslegung


Die öffentliche Auslegung erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Rathaus I, Bauteil D, Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).


Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist zurzeit nur nach vorheriger terminlicher Absprache möglich. Melden Sie sich bitte im Vorfeld bei der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter unter folgender Telefonnummer: 02331 207-2585 oder E-Mail-Adresse: sabine.david@stadt-hagen.de an. Die Einsichtnahme darf aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge der Bürger*innen nicht in Gruppen erfolgen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang des Rathauses I. Die aktuellen Zugangsbeschränkungen können Sie hier einsehen.


Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ansprechpartnerin

Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an folgende Ansprechpartnerin wenden:

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Fachgruppe Bebauungsplanung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-4614

Telefax: 02331 207-2461

Öffnungszeiten

Montag15:00 - 17:00 Uhr
Dienstagnur nach Vereinbarung
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstagnur nach Vereinbarung
Freitagnur nach Vereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

(hier zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern)

Öffentliche Auslegungen

Montag08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 17:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstagkeine Auslegungszeiten
Sonntagkeine Auslegungszeiten