Die Bilder gehören: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013. © Lebenshilfe Bremen e.V./Stefan Albers

Gewerbe


Ein Gewerbe ist eine Arbeit.

Diese Arbeit macht man selbst-ständig.

Das heißt, man trägt alleine die Verantwortung dafür.

Man hat keinen Chef.

Aber manchmal ist man dann Chef von anderen.

Die Bilder gehören: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013. © Lebenshilfe Bremen e.V./Stefan Albers

Zum Beispiel:

  • Man hat einen Kiosk und verkauft Zeitungen.
  • Man hat einen Hausmeister-Service oder einen Schlüssel-Dienst.
  • Man möchte für andere Sachen reparieren.
Die Bilder gehören: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013. © Lebenshilfe Bremen e.V./Stefan Albers

Ein Gewerbe muss man bei der Stadt anmelden.

Dafür geht man zum Ordnungs-Amt.


Für die Anmeldung braucht man verschiedene Dinge.

Das sind bei jedem Gewerbe andere Dinge.

Die Bilder gehören: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013. © Lebenshilfe Bremen e.V./Stefan Albers

Zum Beispiel:

  • Einen Personal-Ausweis
  • Ein Zeugnis vom Arzt, dass man gesund ist.
  • Eine Erlaubnis von einer anderen Verwaltung oder einem anderen Amt.
Die Bilder gehören: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013. © Lebenshilfe Bremen e.V./Stefan Albers

Am Besten ruft man beim Ordnungs-Amt an.

Dann kann man fragen,

welche Dinge man mitbringen muss.

Die Mitarbeiter in der Gewerbe-Abteilung helfen

und beraten gerne.


Erst wenn man das Gewerbe angemeldet hat,

darf man die Arbeit auch tun.


Aber nur die Arbeit, die man angemeldet hat.


Wenn man etwas anderes machen will

oder sich bei der Arbeit Sachen verändern,

muss man das der Abteilung für Gewerbe sagen.


Und wenn man die Arbeit nicht mehr tut,

muss man das Gewerbe beim Ordnungs-Amt

wieder abmelden.