Ehemaligen Yachthafen Foto: Umweltamt Stadt Hagen

Umweltamt Hagen

Das Umweltamt arbeitet für eine umweltverträgliche und nachhaltige Stadtentwicklung und versteht sich dabei als Dienstleister, Berater für Antragsteller und als Servicestelle für alle Bürgerinnen und Bürger und ist eine Sonderordnungsbehörde.

Zu den vielfältigen Aufgaben gehören der Natur- und Landschaftsschutz, Artenschutz, Tierschutz einschließlich des Betriebs des Tierheims, Jagd- u. Fischereibehörde, Gewässer- u. Bodenschutz, Abfallwirtschaft, Immissions- und Klimaschutz sowie Klimafolgenanpassung. Im gewerblich-industriellen Bereich ist es durch einen interkommunalen Kooperationsvertrag auch für die Städte Bochum und Dortmund zuständig. Ferner wird der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität sowie der Naturschutzbeirat der Stadt betreut. Weitere Informationen hier auf unseren Internetseiten.


Öffentliche Bekanntmachung

Auslegung der Planunterlagen zur Erweiterung des Steinbruchs Steltenberg in die Tiefe

Hinweis:

Wegen eines formalen Fehlers der Bekanntmachung vom 17.05.2023 bezüglich des Planfeststellungsverfahrens für die Erweiterung des Steinbruchs Steltenberg müssen diese sowie die Auslegung der Unterlagen wiederholt werden. Alle bislang bereits eingegangenen Stellungnahmen werden weiterhin berücksichtigt und müssen nicht wiederholt eingereicht werden.


Erneute öffentliche Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Steinbruchs Steltenberg (Hagen-Hohenlimburg) in die Tiefe

Auslegung der Planunterlagen


Die Hohenlimburger Kalkwerke GmbH hat gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens und die Feststellung des folgenden Planes beantragt:


Vertiefung des Steinbruchs Steltenberg von der bisher genehmigten Endteufe von 123 m NHN auf bis zu 15 m NHN, Gemarkung Hohenlimburg, Flur 8, Flurstücke 159, 189, 192, 194, 197, 198, 199, 204, 205, 207, 209, 210, 211, 213, 214, 250, 251, 252, 256, 258, 259, 261, 262, 265, 266, 268, 272, 273, 274, 276, 277, 278, 279, 280, 281, 282, 283, 284, Gemarkung Hohenlimburg, Flur 19, Flurstücke 263 und 264.


Gemäß § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 2.1.1 und 13.18.1 unterliegt die Errichtung und der Betrieb dieses Steinbruchbetriebes einer UVP-Pflicht.


Für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und den Erlass des beantragten Planfeststellungsbeschlusses ist die Stadt Hagen (Umweltamt), Rathausstraße 11, 58095 Hagen, zuständig. Dort sind innerhalb der nachstehend genannten Fristen weitere relevante Informationen erhältlich und können eventuelle Äußerungen oder Fragen eingereicht werden.


Die vorliegenden Planunterlagen enthalten die entscheidungserheblichen Angaben und Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 19 Abs. 2 UVPG, insbesondere folgende:


• Erläuterungsbericht zum Antrag auf Planfeststellung einschließlich wasserrechtlicher Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser,

• UVP-Bericht,

• Landschaftspflegerischer Begleitplan,

• Übersichtskarte,

• Liste der betroffenen Grundstücke,

• diverse Lagepläne,

• diverse Querprofile,

• hydrogeologisches Fachgutachten nebst Anlagen,

• Gutachterliche Stellungnahme zur Sprengtechnik und den Erschütterungsauswirkungen,

• Stellungnahme zur Böschungsstandsicherheit,

• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,

• Schalltechnischer Bericht,

• Immissionsschutztechnischer Bericht,

• Fachbeitrag zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie,

• Antrag auf Ausnahmegenehmigung/Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes.


Die Planfeststellungsunterlagen nebst UVP-Bericht, aus dem sich Art und Umfang des Vorhabens sowie sein Anlass ergeben, liegen in der Zeit vom


11.09.2023 bis 12.10.2023 (einschließlich)


beim Oberbürgermeister der Stadt Hagen, Verwaltungshochhaus, Rathausstr. 11, 58095 Hagen, Zimmer C.916, und bei der Stadt Iserlohn, Rathaus II, Werner-Jacobi-Platz 12, Zimmer 135 aus. Es ist erforderlich, sich vor der Einsichtnahme telefonisch anzumelden und einen Termin zu vereinbaren. Ansprechpartner sind:


Stadt Hagen: Herr Lambeck, Tel. 02331 / 207-4373, torsten.lambeck@stadt-hagen.de


Stadt Iserlohn: Frau Fichter oder Frau Mäffert, Tel. 02371 / 217-2913 oder 217-2359


Die Planfeststellungsunterlagen stehen ab dem 11.09.2023 auch digital auf der Internetseite der Stadt Hagen unter dem folgenden Link:


https://www.hagen.de/irj/portal/FB-69-12


sowie auf dem zentralen Internetportal der Länder


https://www.uvp-verbund.de/portal/


zur Einsicht zur Verfügung.


Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 2 UVPG binnen eines Monats nach Ablauf der Frist für die Auslegung, d.h. bis zum

13.11.2023 (einschließlich)

beim Oberbürgermeister der Stadt Hagen (Umweltamt) schriftlich (Postfach 4249, 58042 Hagen) oder zur Niederschrift (z.B. Rathausstr. 11, 58095 Hagen) Einwendungen gegen den Plan erheben. Es ist erwünscht, dass die Einwendungen mit Namen, Vornamen und der genauen Anschrift des Einwenders zu versehen sind. Ist das nicht der Fall oder sind die Angaben unleserlich, so können solche Einwendungen unberücksichtigt bleiben, wenn es sich um gleichförmige Eingaben im Sinne von § 17 VwVfG NW handelt. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet erhobene Einwendungen von der Erörterung und Entscheidung ausgeschlossen sind, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.


Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG sind ebenfalls innerhalb der vorgenannten Frist beim Oberbürgermeister der Stadt Hagen (Umweltamt) oder bei der Stadt Iserlohn (Planungsamt) unter den oben genannten Anschriften vorzubringen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen ebenfalls ausgeschlossen.


Weiter wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungsschreiben an den Antragsteller zur Stellungnahme weitergeleitet werden. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Namen und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der beteiligten Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, werden einzeln von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Sind außer der Benachrichtigung der Behörden und des Trägers des Vorhabens mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachungen ersetzt werden. Mindestens 1 Woche vor dem Erörterungstermin wird dieser öffentlich bekannt gemacht. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Es wird darauf hingewiesen, dass beim Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne ihn verhandelt werden kann. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.


Der Text dieser Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite der Stadt Hagen


https://www.hagen.de/irj/portal/010102


und des Märkischen Kreises


https://www.maerkischer-kreis.de/der-kreis/amtliche-bekanntmachungen/index.php


eingesehen werden.


Die Auslegung des Planes wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen gemäß § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG NW.


Hagen, 14.08.2023 Erik O. Schulz (Oberbürgermeister)


Planunterlagen



Rückenwind für Lastenräder

Förderprogramm „Rückenwind für Lastenräder in Hagen“ startete zum 16. Februar 2023.

Das Förderprogramm „Rückenwind für Lastenräder in Hagen“ ist eine Maßnahme der Stadt Hagen, die den Zielen der Stadt zum Klimaschutz, zur Luftreinhaltung und der Mobilitätswende dient.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die ein Lastenrad zum privaten Gebrauch erwerben und ihren Erstwohnsitz in Hagen haben. Über die Förderhöhe und die Voraussetzungen einer Förderung informiert die Förderrichtlinie.

Bitte beachten Sie, dass der Kauf eines Lastenrades, erst nach erteilter Förderzusage (Bewilligungsbescheid) erfolgen darf, wenn Sie Fördermittel der Stadt Hagen erhalten möchten. Das bedeutet konkret: Es erfolgt keine nachträgliche Förderung. Die Förderzusage der Stadt Hagen muss vor dem Kauf eingeholt werden!

Die Förderung für das Jahr 2023 ist auf die Gesamthöhe von 50.000 Euro begrenzt.

Förderanträge können ab dem 16. Februar 2023 gestellt werden.

Wie kann ein Antrag gestellt werden?

Der Antrag ist als PDF verfügbar und kann hier auf dieser Internetseite heruntergeladen werden. Ebenso auch die Förderrichtlinie.

Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt werden und mit einer Unterschrift versehen werden. Der unterschriebene Antrag kann beim Umweltamt der Stadt Hagen per Post eingereicht werden. Unvollständig eingereichte Unterlagen können nicht bearbeitet werden.

Eine Zusendung des Antragsformulars kann beim Team „Generelle Umweltplanung“ telefonisch unter den Ruf-Nrn.: 0 23 31 – 207 4786 / -207 2392 angefragt werden.

Antragsformular Lastenrad-Förderprogramm

Datenschutzblatt

Förderrichtlinie 'Rückenwind für Lastenräder

Pressemitteilung 'Rückenwind für Lastenräder'

FAQ-Liste

Kontakt:

Herr Andreas Winterkemper, Manager für nachhaltige Mobilität, Telefon: -4786 oder E-Mail: Andreas.Winterkemper@stadt-hagen.de

Herr Michael Aust, Telefon: -2392 oder E-Mail: Michael.Aust@stadt-hagen.de

Nachhaltige Erfrischung –
so bewahren Sie einen kühlen Kopf an heißen Tagen

Tipps und weiterführende Informationen zum Thema Hitze

Der Klimawandel macht sich auch in Hagen bemerkbar. Die Folge sind immer häufigere Hitzeperioden mit Temperaturen von mehr als 30 Grad Celsius, aufgeheizte Stadtquartiere und kaum nächtliche Abkühlung. Dies macht vielen Menschen zu schaffen – insbesondere pflegebedürftige Menschen wie z.B. Senioren und Kleinkindern. Das Umweltamt empfiehlt vor diesem Hintergrund einen Blick in den Flyer des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), der vielfältige Möglichkeiten aufzeigt, wie Sie sich effektiv gegen Hitze schützen können. Der Flyer ist in den Bürgerämtern erhältlich oder kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden: Bürgerinformation "Hitze"

Eine nachhaltige Erfrischung gibt es darüber hinaus auch an sogenannten Refill-Stationen. Diese bieten Verbrauchern die Möglichkeit, ihre eigenen Wasserflaschen kostenlos mit erfrischendem Trinkwasser aufzufüllen und gleichzeitig den Verbrauch von Einwegplastik zu reduzieren. Refill-Stationen finden Sie in Geschäften, Restaurants und anderen öffentlichen Einrichtungen. Etwa 25 Stationen gibt es bereits in Hagen. Mitmachen kann jeder Laden und Betrieb mit einem Wasserhahn und klaren Öffnungszeiten - egal, ob Apotheke, Arztpraxis, Steuerberater, Krankenkasse, Café oder Schuhladen. Wer teilnehmen möchte, muss seinen Betrieb lediglich auf der Homepage der Refill-Initiative eintragen, den dort hinterlegten Aufkleber ausdrucken und diesen gut sichtbar an der Eingangstür anbringen.

Eine Übersichtskarte mit allen Refill-Standorten in Hagen und weitere Informationen zum Mitmachen gibt es hier: http://refill-deutschland.de

Umwelttag 2023

Umwelttag in Hagen, Plakat: Druckerei Stadt Hagen

Unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Erik O. Schulz fand der Umwelttag in Hagen am 19. August 2023 statt. Viele Unternehmen, Institutionen und Initiativen informierten u.a. zu Hochwasser, Klimaanpassung und Klimaschutz, Energie und Mobilität. Weitere Informationen hier.

Ratsbeschluss zur Charta Faire Metropole Ruhr 2030

Der Rat der Stadt Hagen hat sich den Zielen der „Agenda 2030“ verpflichtet und am 31.03.2022 die Charta Faire Metropole Ruhr 2030 beschlossen (Ratsbeschluss). Die Ratsvorlage und die Charta können hier werden.

Einführung einer Klimarelevanzprüfung für Verwaltungsvorlagen

Der Rat der Stadt Hagen hat mit der Ausrufung des Klimanotstands bzw. dem Climate Emergency (DS 0610-1/2019) beschlossen, dass Entscheidungen und Maßnahmen der Stadt hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung zu prüfen sind. Bei der Erstellung von Beschluss-, Berichts-, Mitteilungs- und Ergänzungsvorlagen der Stadt Hagen wurden die entsprechenden Formatvorlagen im Allris daher analog zu den Rubriken „Inklusion“ und „Finanzielle Auswirkungen“ um einen Prüfungsvermerk zur Klimarelevanz ergänzt.

Das Verfahren hierzu sowie einige Beispiele zur Umsetzung werden in einem ausführlichen Leitfaden beschrieben (hier) . Bei Fragen: Frau Nicole Schulte, Klimaschutzmanagerin, Telefon: -3490 oder E-Mail: Nicole.Schulte@stadt-hagen.de

Rat der Stadt Hagen beschloss 2019 den Klimanotstand

Die Dialogveranstaltung von Politik und Verwaltung mit Vertreterinnen und Vertretern der „Fridays-for-Future-Bewegung“ am 10. September 2019 im Ratssaal hatte gezeigt, dass die Ziele, die mit der Ausrufung des sogenannten „Klimanotstandes“ noch intensiver verfolgt werden sollten. Am 26. September 2019 hatte der Rat der Stadt Hagen dann folgenden Beschluss gefasst, um stärker als bisher auch mit weitergehenden Maßnahmen in Hagen dem Klimawandel zu begegnen. Beschluss

Treibhausgas-Bilanz Hagen

Eine Aktualisierung der kommunalen Treibhausgasbilanz erfolgte durch den Regionalverband Ruhr (RVR) und wird demnächst veröffentlicht.

Ladesäule der Stadt Hagen, Foto: Linda Kolms

Elektrisches Laden in Hagen

Die Batterien elektrisch betriebener Fahrzeuge können in Hagen zurzeit an 89 Ladepunkten im öffentlichen Raum aufgeladen werden.

Die Internetseite der Mark-E AG informiert über Lademöglichkeiten für E-Autos u.a. im Versorgungsgebiet der Enervie. Die auf der folgenden Karte abgebildeten aktuellen Ladestationen sind öffentlich zugänglich. Link auf der Internetseite der Mark AG: hier

Die Bundesnetzagentur bietet eine Karte mit allen bei ihr gemeldeten öffentlichen Ladesäulen an, deren Betreiber einer Veröffentlichung im Internet zugestimmt haben: Übersichtskarte der Bundesnetzagentur

Foto: Marcel Fuchs

Das Projekt "Masterplan Nachhaltige Mobilität" läuft

Die Stadt Hagen hat einen durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVi) geförderten Masterplan Nachhaltige Mobilität erarbeitet. Ziel ist es, die Lebensqualität für die Menschen in der Stadt zu verbessern und eine Verkehrswende in Hagen einzuleiten. Die Schwerpunkte für die Umsetzung von fast 60 emissionsreduzierenden Maßnahmen liegen auf einer Stärkung des Radverkehrs und dem Ausbau der Elektromobilität und des ÖPNV.

Als Ansprechpartner steht Herr Andreas Winterkemper - Manager für Nachhaltige Mobilität - beim Umweltamt der Stadt Hagen unter der Telefonnummer 02331-207 4786 zur Verfügung.

Zur weiteren Information steht der aktuelle Masterplan hier zum Download zur Verfügung.

Die Erstellung des Masterplans "Nachhaltige Mobilität für die Stadt Hagen" wurde mit Mitteln aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020" der Bundesregierung gefördert. Die Fördermittel stammen aus dem Programm "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVi).

Titel des Fördervorhabens: "Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt Hagen" (NaMobilHA)

Förderkennzeichen: 16DKV10001

Bewilligungszeitraum: 1. März 2018 bis 30. September 2018

Ehemaligen Yachthafen Foto: Umweltamt Stadt Hagen

33 Jahre Umweltamt

Am 1.9.2020 hatte das Umweltamt mittlerweile den 33. Geburtstag. Im Jahr 2017 hatte das Umweltamt der Stadt Hagen das 30jährige Bestehen. Der Gesamtbericht verschaft einen guten Überblick über die Arbeit der letzten drei Jahrzehnte seit dem 1.9.1987: Download hier:Bericht 30 Jahre Umweltamt Hagen

Die bio-faire Hagener Schokolade


Genuss und Verantwortung lassen sich ideal verbinden mit bio-fairer Hagener Schokolade, die im Weltladen des AllerWeltHauses, Potthofstr. 22 und bei der Touristinformation Hagen im M12, Mittelstr. 12, 58095 Hagen, erhältlich ist.

Für den Vertrieb werden weitere Kooperationspartner, wie z.B. Kultureinrichtungen oder Einzelhandelsgeschäfte gesucht. Ein Teil des Verkaufserlöses der Schokolade wird an den Hagener Kinderhospizdienst Sternentreppe gespendet.

Fotos: ©AllerWeltHaus Hagen

Das Projekt bio-faire Hagener Schokolade wurde gefördert von Engagement Global mit ihrer Servicestelle Kommunen in der Einen Welt. Mit finanzieller Unterstützung des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Standort & Erreichbarkeit

Umweltamt

Rathausstraße 11, 58095 Hagen



Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Themenbereich.

Hier finden Sie die Internetseiten des Hagener Tierheims:

Tierheim

Hier finden Sie das Organigramm des Umweltamtes:

Organigramm Umweltamt Hagen

Umweltlinks


Vereine - Verbände in Hagen


Öffentliche Einrichtungen, Vereine und Verbände in NRW



Öffentliche Einrichtungen im Bund



Vereine, Verbände Deutschland



Sonstige Umweltlinks Deutschland



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