Beratung / Kundenbüro für Menschen mit Behinderung


Kundenbüro


Im Kundenbüro für Menschen mit Behinderung können unter anderem folgende Angelegenheiten erledigt werden:


- Beratung in Schwerbehindertenangelegenheiten

- Unterstützung bei der Antragstellung auf Zuerkennung / Änderung / Verlängerung eines Grades der Behinderung

- Anträge auf Blindengeld und Hilfen für Personen mit Sehbehinderung / Hörbehinderung abholen und abgeben

- Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen: Der blaue Parkausweis kann auch im Kundenbüro und in allen Bürgerämtern beantragt werden. Der orange Parkausweis, auch Parkausweis „light“ genannt, wird nur vom Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgestellt

- Weitere Informationen können Sie der Internetseite des Gemeinsamen Versorgungsamtes der Städte Dortmund, Bochum und Hagen entnehmen:

https://www.dortmund.de/themen/inklusion-und-menschen-mit-behinderung/schwerbehindertenrecht/



Bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss (BAZ)


Durch den bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss werden die gesondert berechenbaren Aufwendungen (Investitionskosten) von Plätzen in Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege gefördert.


Erforderlich ist dabei, dass die Einrichtungen


- eine Bestätigung der gesonderten Berechnung gem. § 15 APG NRW erhalten haben

- einen Versorgungsvertrag nach § 72 Abs. 1 SGB XI und eine Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI abgeschlossen haben und

- die Plätze tatsächlich von Pflegebedürftigen genutzt werden, die einen Anspruch auf Leistungen nach den §§ 39, 41 und 42 SGB XI haben.


Der Zuschuss beläuft sich auf 100 % der nicht geförderten Investitionsaufwendungen. Er wird für tatsächliche Belegungstage durch Personen, die als pflegebedürftig nach dem SGB XI anerkannt sind (ab Pflegegrad 1), gewährt.

Der Antrag ist monatlich bis zum 15. des folgenden Kalendermonats zu stellen. Antragsberechtigt ist die Pflegeeinrichtung, welche Sammelanträge für die von ihr betreuten Bewohner: innen stellt.



Fahrdienst für Menschen mit Behinderung


Leistungen gem. § 113 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX i.V.m. § 83 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX erhalten Menschen mit Behinderung, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zumutbar ist. In erster Linie leistungsberechtigt ist,

- wer in Hagen wohnhaft ist,

- eine außergewöhnliche Gehbehinderung hat,

- über keine Selbsthilfemöglichkeiten verfügt (d.h., auf diejenigen darf kein Kraftfahrzeug zugelassen sein und ebenfalls keine Fahrten im erforderlichen Umfang durch Angehörige oder Nahestehenden durchgeführt werden).


Weiterhin ist die Leistung von Einkommen und Vermögen abhängig.


Bei Bewohner: innen besonderer Wohnformen der Eingliederungshilfe und von Pflegewohnheimen werden bei Antragseingang weitergehende Unterlagen angefordert, um den Anspruch und Bedarf hinsichtlich der Leistungen zur Beförderung prüfen zu können.


Die Leistungen im Rahmen des Fahrdienstes sind explizit für Fahrten im Rahmen der Sozialen Teilhabe bestimmt. D.h., für Fahrten zur Arbeit / Schule oder zum Arzt / ins Krankenhaus kann der Fahrdienst nicht genutzt werden.


Das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:

Antrag Fahrdienst für Menschen mit Behinderung



Verfahrenslotsinnen der Stadt Hagen

Die Verfahrenslotsinnen der Stadt Hagen unterstützen, beraten und begleiten junge Menschen mit Behinderungen und deren Eltern auf der Suche nach passenden Hilfsangeboten. Die Beratung ist freiwillig und kostenlos.


Die Verfahrenslotsin der Stadt Hagen ist erreichbar unter:


Andrea Wilhelm

Telefon: 02331 207-2809

E-Mail: Andrea.Wilhelm@stadt-hagen.de


Weitere Informationen erhalten Interessierte im Flyer der Verfahrenslotsinnen.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Jugend und Soziales
Kundenbüro für Menschen mit Behinderungen
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefax: 02331 207-2080


Ansprechpartner

  • Herr Brinkmann, Zimmer: A.407
    Telefon: 02331 207-2892
  • Frau Uhlig (Gruppenleitung), Zimmer A.409
    Telefon: 02331 207-3704

Öffnungszeiten

Für eine persönliches Gespräch nehmen wir uns gerne nach vorheriger Terminvereinbarung für Sie Zeit. Wir beraten Sie weiterhin telefonisch oder schriftlich.