Behinderte Menschen im Beruf

Die Fachstelle behinderte Menschen im Beruf ist für Arbeitgeber, für erwerbstätige schwerbehinderte Menschen für Betriebs- und Personalräte und für Schwerbehindertenvertrauensleute der Ansprechpartner vor Ort.


Schwerbehindert sind Menschen dann, wenn sie einen Grad der Erwerbsminderung von mindestens 50 % haben. Behinderte Menschen, die einen Grad der Erwerbsminderung von 30 oder 40 % haben, können sich durch die Agentur für Arbeit gleichstellen lassen.


Die Fachstelle behinderte Menschen bietet folgende Leistungen an:

  • Begleitende Hilfen im Arbeitsleben zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen mit notwendigen technischen Arbeitshilfen, um die Behinderung auszugleichen oder zu erleichtern.
    Beratung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Arbeitnehmer*innen sowie Arbeitgeber*innen im Rahmen der begleitenden Hilfen.
    Gewährung dieser finanziellen Hilfen in Form von Zuschüssen oder Darlehen an Arbeitgeber*innen oder schwerbehinderte Menschen (bzw. diesen gleichgestellten Arbeitnehmer*innen) bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen.

    Der Antrag auf begleitende Hilfen steht als PDF-Dokument zur Verfügung.
  • Beteiligung bei Maßnahmen der Prävention und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
  • Beratung in Fragen des Sonderkündigungsschutzes sowie insbesondere Bearbeitung von Anträgen auf Zustimmung zur ordentlichen, außerordentlichen und Änderungskündigungen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Jugend und Soziales
Fachstelle behinderte Menschen im Beruf
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefax: 02331 207-2429


Ansprechpartner:

  • Frau Arens, Zimmer: A.410
    Telefon: 02331 207-3027
  • Frau Slavova, Zimmer: A.411
    Telefon: 02331 207-2899

Öffnungszeiten

Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung.

Am Günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr.