Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf


Die Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf ist für Arbeitgeber*innen, für erwerbstätige Menschen mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung, für Betriebs- und Personalräte und für Schwerbehindertenvertrauensleute die Anlaufstelle vor Ort.

Eine Schwerbehinderung haben Personen dann, wenn sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.


Menschen mit Behinderung, bei denen ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 festgestellt wurde, können sich unter bestimmten Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit gleichstellen lassen.


Die Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf bietet folgende Leistungen an:


  • Beratung in Fragen des Sonderkündigungsschutzes sowie insbesondere Bearbeitung von Anträgen auf Zustimmung zur Kündigung von Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichstellung als örtlicher Träger des LWL-Inklusionsamtes Arbeit. Die Anträge auf Zustimmung zur Kündigung sind beim LWL-Inklusionsamt Arbeit zu stellen.
    Weitere Informationen finden Sie hier:
    https://www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/de/kuendigung/der-besondere-kuendigungsschutz/
    https://www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/de/formulare-publikationen-videos/formulare/
  • Bewilligung von Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an Menschen mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung und Arbeitgeber*innen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Berufs- und Arbeitsleben (bspw. notwendige (technische) Hilfen am Arbeitsplatz, Arbeitsplatzausstattung).
    Beratung von Arbeitnehmer*innen mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung sowie Arbeitgeber*innen im Rahmen der begleitenden Hilfen.
    Die Bewilligung von Leistungen erfolgt nach Maßgabe der §§ 160 Abs. 5 und 185 Abs. 3 Nr. 2 a des Sozialgesetzbuches -Neuntes Buch- (SGB IX) i.V.m. der Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).
    Ziel der begleitenden Hilfen im Berufsleben ist es, behinderungsbedingte Nachteile durch individuelle Ausstattung des Arbeitsplatzes auszugleichen und Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Der Antrag auf begleitende Hilfen steht als PDF-Dokument zur Verfügung. Eingliederungsmanagements (BEM)
  • Beteiligung bei Maßnahmen der Prävention und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) weitere Informationen finden Sie hier:
    https://www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/de/kuendigung/betriebliches-eingliederungsmanagement-bem/
  • Beratung über weitere Hilfsmöglichkeiten durch die Fachstelle oder ggf. auch andere Rehabilitationsträger.

Wichtig ist, dass Arbeitgeber*innen bzw. Arbeitnehmer*innen sich rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme mit der Fachstelle in Verbindung setzen.
Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Fachstelle werden keine Gebühren erhoben. Jede/r Interessierte kann sich kostenfrei und unverbindlich beraten lassen. Unsere Räumlichkeiten sind selbstverständlich barrierefrei. Über für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigte Unterlagen informieren wir Sie gerne vorab.


Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Jugend und Soziales
Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Beruf
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefax: 02331 207-2429


Ansprechpartner:

  • Frau Arens, Zimmer: A.417
    Telefon: 02331 207-3027
  • Frau Chhan, Zimmer: A.417
    Telefon: 02331 207-2899
  • Frau Uhlig (Gruppenleitung), Zimmer: A.409
    Telefon: 02331 207-3704

Öffnungszeiten

Für ein persönliches Gespräch nehmen wir uns gerne nach vorheriger Terminvereinbarung

für Sie Zeit. Wir beraten Sie weiterhin telefonisch oder schriftlich.