Behinderte Menschen im Beruf
Die Fachstelle behinderte Menschen im Beruf ist für Arbeitgeber, für erwerbstätige schwerbehinderte Menschen für Betriebs- und Personalräte und für Schwerbehindertenvertrauensleute der Ansprechpartner vor Ort.
Schwerbehindert sind Menschen dann, wenn sie einen Grad der Erwerbsminderung von mindestens 50 % haben. Behinderte Menschen, die einen Grad der Erwerbsminderung von 30 oder 40 % haben, können sich durch die Agentur für Arbeit gleichstellen lassen.
Die Fachstelle behinderte Menschen bietet folgende Leistungen an:
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen mit notwendigen technischen Arbeitshilfen, um die Behinderung auszugleichen oder zu erleichtern.
Beratung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Arbeitnehmer*innen sowie Arbeitgeber*innen im Rahmen der begleitenden Hilfen.
Gewährung dieser finanziellen Hilfen in Form von Zuschüssen oder Darlehen an Arbeitgeber*innen oder schwerbehinderte Menschen (bzw. diesen gleichgestellten Arbeitnehmer*innen) bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen.
Der Antrag auf begleitende Hilfen steht als PDF-Dokument zur Verfügung. - Beteiligung bei Maßnahmen der Prävention und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Beratung in Fragen des Sonderkündigungsschutzes sowie insbesondere Bearbeitung von Anträgen auf Zustimmung zur ordentlichen, außerordentlichen und Änderungskündigungen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Jugend und Soziales
Fachstelle behinderte Menschen im Beruf
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefax: 02331 207-2429
Ansprechpartner:
- Frau Arens, Zimmer: A.410
Telefon: 02331 207-3027 - Frau Slavova, Zimmer: A.411
Telefon: 02331 207-2899
Öffnungszeiten
Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung.
Am Günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr.