Behinderte Menschen im Beruf

Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf ist für Arbeitgeber*innen, für erwerbstätige schwerbehinderte Menschen, für Betriebs- und Personalräte und für Schwerbehindertenvertrauensleute die Anlaufstelle vor Ort.


Schwerbehindert sind Menschen dann, wenn sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
Behinderte Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 festgestellt wurde, können sich unter bestimmten Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit gleichstellen lassen.


Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf bietet folgende Leistungen an:

  • Beratung in Fragen des Sonderkündigungsschutzes sowie insbesondere Bearbeitung von Anträgen auf Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen als örtlicher Träger des LWL-Inklusionsamtes Arbeit.
    Die Anträge auf Zustimmung zur Kündigung sind beim LWL-Inklusionsamt Arbeit zu stellen.
    Weitere Informationen
  • Bewilligung von Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an schwerbehinderte bzw. diesen gleichgestellte Menschen und Arbeitgeber*innen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Berufs- und Arbeitsleben (bspw. notwendige (technische) Hilfen am Arbeitsplatz, Arbeitsplatzausstattung).
    Beratung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Arbeitnehmer*innen sowie Arbeitgeber*innen im Rahmen der begleitenden Hilfen.
    Gewährung dieser finanziellen Hilfen in Form von Zuschüssen oder Darlehen an Arbeitgeber*innen oder an die schwerbehinderten (bzw. diesen gleichgestellten) Arbeitnehmer*innen bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen.
    Die Bewilligung von Leistungen erfolgt nach Maßgabe der §§ 160 Abs. 5 und 185 Abs. 3 Nr. 2 a des Sozialgesetzbuches -Neuntes Buch- (SGB IX) i.V.m. der Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).
    Ziel der begleitenden Hilfen im Berufsleben ist es, behinderungsbedingte Nachteile durch individuelle Ausstattung des Arbeitsplatzes auszugleichen.
    Der Antrag auf begleitende Hilfen steht als PDF-Dokument zur Verfügung.
  • Beteiligung bei Maßnahmen der Prävention und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
  • Beratung über weitere Hilfsmöglichkeiten durch die Fachstelle oder ggf. auch andere Rehabilitationsträger.

Wichtig ist, dass Arbeitgeber*innen bzw. Arbeitnehmer*innen sich rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme mit der Fachstelle in Verbindung setzen.

Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Fachstelle werden keine Gebühren erhoben.

Jeder Interessierte kann sich kostenfrei und unverbindlich beraten lassen.

Unsere Räumlichkeiten sind selbstverständlich barrierefrei.


Über für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigte Unterlagen informieren wir Sie gerne vorab bzw. bei Terminvergabe (telefonisch oder schriftlich).


Unser Informationsblatt als pdf-Datei finden Sie hier.


Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Jugend und Soziales
Fachstelle behinderte Menschen im Beruf
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefax: 02331 207-2429


Ansprechpartner:

  • Frau Arens, Zimmer: A.410
    Telefon: 02331 207-3027
  • Frau Slavova, Zimmer: A.411
    Telefon: 02331 207-2899

Öffnungszeiten

Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung persönlich in den Räumlichkeiten der Fachstelle oder telefonisch bzw. schriftlich.

Am günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr.