Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist, haben gemäß § 35 a SGB VIII Anspruch auf Eingliederungshilfe.


Die Hilfe wird nach Bedarf im Einzelfall

  • in ambulanter Form
  • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen
  • durch geeignete Pflegepersonen
  • in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen

geleistet.


Informationen zur Gewährung einer Schulassistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Jugend und Soziales
Fachstelle für Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII
Freiheitstr. 3, 58119 Hagen

Telefax: 02331 207-2069


Ansprechpartner


  • Frau Thiede (Gruppenleitung),
    Zimmer: 127
    Telefon: 02331 207-2339
  • Herr Petri (Verwaltung),
    Zimmer: 133
    Telefon: 02331 207-3161
  • Frau Krensel, Zimmer: 123
    Telefon: 02331 207-2260
  • Frau Walter, Zimmer: 124
    Telefon: 02331 207-5690
  • Frau Maibaum, Zimmer: 125
    Telefon: 02331 207-4289
  • Frau Lecking, Zimmer: 123
    Telefon: 02331 207-2302
  • Frau Goerigk-Luthe, Zimmer: 129
    Telefon: 02331 207-2338