Pflegekinderdienst


Warum wird ein Kind zum Pflegekind?

Die Unterbringung eines Kindes in Pflege wird notwendig, wenn seine Eltern die Erziehung und Versorgung nicht mehr selbst sicherstellen können.


Hierfür kann es die unterschiedlichsten Gründe geben:

  • die Eltern trennen sich
  • der oder die Erziehungsverantwortlichen sind langfristig erkrankt
  • die Kinder werden vernachlässigt
  • die Eltern mißbrauchen ihre Elternrolle, z.B. durch körperliche, sexuelle oder seelische Mißhandlungen

In diesen Not- und Krisensituationen bietet der „Fachbereich Jugend und Soziales“ Eltern Hilfe und Unterstützung.


Oft ist die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie eine geeignete Lösung, um die Erziehung des Kindes sicherzustellen.



Wie wird man Pflegefamilie?

Haben Sie Freude am Zusammenleben mit Kindern und Jugendlichen und deren Entwicklung?

Haben Sie Mut, starke Nerven und die Offenheit, sich auf schwierige Erziehungssituationen einzustellen?


Können Sie diesen Kindern und Jugendlichen mit Einfühlungsvermögen aufgeschlossen und flexibel begegnen – vielleicht sogar mit der nötigen Portion Humor und der Fähigkeit zur Selbstkritik?


Grundsätzlich können sich Familien mit Kindern, Paare oder Einzelpersonen um die Aufnahme eines Pflegekindes bewerben.

In einem Erstgespräch werden die Rahmenbedingungen des Bewerberverfahrens einschließlich der formalen Voraussetzungen besprochen.


Es folgen Angebote für Einzelgespräche und themenorientierte Gruppenarbeit.


Dieser Prozeß hat das Ziel, herauszufinden, ob die zukünftige Pflegefamilie geeignet ist, und sich der Aufgabe gewachsen fühlt.


Nach Abschluß des Bewerberverfahrens kann eine Vermittlung erfolgen.


Pflegeeltern gesucht

Formen der Vollzeitpflege

Krisensituationen im Elternhaus sind die Ursache warum Kinder in einer Pflegefamilie untergebracht werden müssen. Im Vorfeld kann oft nicht abgeschätzt werden, ob es sich um kurzfristige Schwierigkeiten der Eltern oder gar um unabwendbare Defizite in ihrer Erziehungsfähigkeit handelt. Vorrangig sollen leibliche Eltern die Erziehung der Kinder sicherstellen, deshalb müssen zunächst die Rückkehroptionen geprüft werden. Folgende Pflegeformen werden unterschieden:


  • Kurzzeitpflege
    Kurzzeitpflege kommt dann in Betracht, wenn klar ist, dass das Kind in einem überschaubaren Zeitraum in den elterlichen Haushalt zurückkehren kann. Die Herkunftsfamilie ist in diesem Fall, z. B. wegen Krankheit oder Haftzeit, nicht in der Lage das Kind selbst zu erziehen und zu versorgen. Die Eltern-Kind-Beziehung ist grundsätzlich intakt und soll auch während der Zeit der Inpflegegabe intensiv aufrecht erhalten werden.

  • Bereitschaftspflege
    Bereitschaftspflege bedeutet, dass Kinder aufgenommen werden, für die in akuten Familienkrisen unmittelbar eine Versorgungssituation gefunden werden muss. Die Zukunftsperspektive für das Kind ist in diesen Fällen nicht klar. Sowohl die Rückkehr zu den Eltern als auch eine längere Fremdunterbringung kann bevorstehen. Während des Aufenthaltes in der Bereitschaftspflegefamilie soll es zu einer Abklärung der Situation des Kindes (Entwicklungsstand, Verhalten, Hilfen) kommen, aber auch die Zukunftsperspektiven müssen geklärt werden (Rückkehr ins Elternhaus, gerichtliche Abklärungen, zukünftige Lebensformen). So können in der Zeit der Aufnahme des Kindes viele Termine anfallen, wie z. B. diagnostische Abklärungen bei Arzt, Psychologe oder Heilpädagoge, Kontakte zu den Eltern und Verwandten oder zu zukünftigen Bezugspersonen. Je nach Alter des Kindes soll der Aufenthalt in der Bereitschaftspflegefamilie so angemesen und kurz wie möglich gehalten werden. Die Pflegeeltern müssen jederzeit zur Aufnahme eines Kindes bereit sein, wofür sie eine finanzielle Ausgleichzahlung erhalten.

  • Dauerpflege
    Dauerpflege wird dann gewählt, wenn Kinder relativ wenige Belastungen in ihrer Lebensgeschichte haben und damit in ihrem Verhalten normal geblieben sind. Hier ist die zeitliche Perspektive längerfristig bis dauerhaft gefaßt. Im Regelfall lebt das Kind dann in der Pflegefamilie bis zu seiner Verselbständigung. Die Pflegeeltern werden die Hauptbezugspersonen. Trotzdem besteht auch in solchen Fällen häufig weiterhin regelmässiger Kontakt zu den leiblichen Eltern.

  • Sonderpflege
    Sonderpflege ist auch eine Dauerpflegeform mit zeitlich langfristiger Perspektive. Sie kommt dann in Frage, wenn das Kind eine sehr belastete Lebensgeschichte hat und dies in seinem Verhalten zum Ausdruck bringt. Die Kinder haben besondere Bedürfnisse, so dass hier Pflegeletern besonderen pädagogischen Fähigkeiten gesucht werden. Das heißt, die Pflegeeltern haben eine langjährige Erziehungserfahrung oder gar eine pädagogische Ausbildung. Um für die Kinder die geeigneten Hilfen zu finden und die Pflegeeltern optimal zu unterstützen erhalten diese Pflegeeltern intensivste Begleitung und Beratung und auch erhöhte finanzielle Leistungen vom Pflegekinderdienst.

Leistungen

Welche Unterstützung können Pflegeeltern erwarten? Für Pflegepersonen bedeutet die Aufnahme eines Kindes immer auch Veränderung und Entwicklung im eigenen Umfeld.


Der Fachbereich Jugend und Soziales bietet:

  • Beratung und Schulung vor Aufnahme eines Pflegekindes
  • die Sicherstellung des Kindesunterhalt durch Pflegegeldpauschalen
  • die Übernahme der Kosten zur Erstausstattung der Pflegestelle
  • einmalige Beihilfen bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen
  • Begleitung und Beratung der Pflegeeltern
  • Vermittlung von Kontakten zu anderen Pflegeeltern
  • begleitete Pflegeeltern-Gesprächskreise
  • Unterstützung und Begleitung in der Zusammenarbeit zwischen leiblichen Eltern und Pflegeeltern
  • Unterstützung im Kontakt zu Kindertagesstätten, Schulen, Beratungsstellen etc.
  • Fortbildungen für Pflegeeltern

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Jugend und Soziales
Pflegekinderdienst
Berliner Platz 22, 58089 Hagen

Telefax: 02331 207-2069


Ansprechpartner*innen

  • Frau Schliepkorte, Zimmer: A.222
    Telefon: 02331 207-2880
  • Frau Sonnenberg, Zimmer: D.223
    Telefon: 02331 207-3421
  • Frau Stenert, Zimmer: A.221
    Telefon: 02331 207-3491
  • Frau Wengeler Zimmer: A.219
    Telefon: 02331 207-2330
  • Frau Neumann, Zimmer: A.220
    Telefon: 02331 207-4223
  • Frau Schalkowski, Zimmer: A.218
    Telefon: 02331 207-5545
  • Frau Schildwächter, Zimmer: A.221
    Telefon: 02331 207-3733
  • Frau Pockardt, Zimmer: A.218
    Telefon: 02331 207-4758
  • N.N., Zimmer: A.220
    Telefon: 02331 207-4286
  • N.N., Zimmer A.223
    Telefon: 02331 207-4234
  • N.N, Zimmer A.219
    Telefon: 02331 207-2903
  • Frau Kerkhoff, Zimmer D.228
    Telefon: 02331 207-3674
  • Frau Kollbach, Zimmer A.223
    Telefon: 02331 207-3424

Öffnungszeiten

Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung.

Am Günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr.

Außerhalb dieser Zeit können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Wir rufen Sie gerne zurück!

Aktuelles

Durch Schwangerschaften, Umzüge und berufliche Neuorientierung einiger Kolleg*innen waren für unseren Fachdienst Stellen ausgeschrieben. Wir freuen uns sehr darauf, im April und im Juni jeweils eine neue Kollegin begrüßen zu dürfen.

Im Juni planen wir wieder ein großes Sommerfest für unsere Familien. Hoffentlich haben wir in diesem Jahr mehr Glück mit dem Wetter. Im September beteiligen wir uns wieder mit einem Stand am Weltkindertag.

In Anlehnung an die gesetztlichen Neuerungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes beschäftigt sich unser Dienst aktuell intensiv mit dem Thema Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe. Dabei stehen Beratung, Beschwerdemöglichkeiten und Beteiligung im Vordergrund.

Pflegeelternschulung

Im Herbst findet die nächste Adoptiv- und Pflegeelternschulung statt. Für diese und weitere Schulungen suchen wir Pflegeelternpaare oder auch Einzelpersonen, die sich ein Leben mit einem Pflegekind vorstellen können. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail!

Die Bewerberschulung richtet sich an alle Pflegeelternbewerber.

Zur Teilnahme ist ein vorheriges Beratungsgespräch und die Einreichung des Bewerberfragebogens, eines tabellarischen Lebenslaufes und eines Fotos Voraussetzung. Sie findet an 3 Abenden von 18:00- 21:00 Uhr und zwei Samstagen von 10.00 - 14.00 Uhr statt.


Fortbildungen für Pflegeeltern

Bezüglich des Fortbildungsangebotes für unsere Pflegeeltern für 2024 befinden wir uns aktuell in der Planung.

Für aktive Pflegeeltern finden mehrmals im Jahr Stammtische, Weiterbildungen oder themenspezifische Abende (z.B. FASD) statt. Zusätzlich planen wir Angebote für die Pflegekinder zum Thema Grundrechte von Kindern.