Zu den Hauptaufgaben der Zu den Hauptaufgaben der "allgemeinen Ordnungsbehörde" gehört auch der Stadtordnungsdienst. (Foto: Manuel Kalau/Stadt Hagen)

Sicherheit & Ordnung

Tätigkeitsschwerpunkt dieses Aufgabenbereiches ist die der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Hierunter versteht man den Schutz der Rechtsgüter sowie der Rechtsordnung. Der Schutzzweck soll sowohl durch präventive als auch repressive Maßnahmen erreicht werden.


Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Hagen ist in fünf große Bereiche aufgeteilt. Unter der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind die Bußgeldstelle, die Gewerbestelle, Verkehrsangelegenheiten und der Ordnungsbehördliche Außendienste zu finden. Der zweite große Bereich umfasst Fahrerlaubnisse und Zulassung. Dem dritten Bereich sind das Ausländer-, Einbürgerungs- und Personenstandswesen zugeordnet. Den vierten Bereich stellen die Bürgerämter dar. Der letzte Bereich ist der Bereich Statistik und Wahlen.


Zu den Hauptaufgaben der "allgemeinen Ordnungsbehörde" gehören unter anderem folgende Tätigkeiten:

  • Bußgeldangelegenheiten
  • Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Gewerbeangelegenheiten
  • Bekämpfung der Schwarzarbeit
  • Gaststättenangelegenheiten
  • Aufgaben nach dem Landeshundegesetz
  • Kampfmittelbeseitigung, Sprengungen
  • Erlaubnisse nach dem Sprengstoffrecht
  • Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
  • Ordnungsbehördliche Bestattungen
  • Aufgaben nach der Gebietsordnung der Stadt Hagen
  • Zentraler Außendienst (Vollzugs- und Ermittlungstätigkeiten)
  • Ordnungspartnerschaft
  • Stadtsauberkeit