Am 15. Mai sind die Landtagswahlen in NRW. (Foto: Pixabay)

Informationen rund um die Landtagswahl 2022

11. Mai 2022 – Bis zur Landtagswahl am Sonntag, 15. Mai, sind es nur noch wenige Tage. Bisher sind im Briefwahlbüro der Stadt Hagen rund 26.500 Briefwahlanträge eingegangen. Zum Vergleich: Bei der Landtagswahl 2017 gab es 18.302 Briefwahlanträge. Insgesamt sind rund 127.000 Hagenerinnen und Hagener wahlberechtigt.


Briefwahlunterlagen nicht mehr per Post versenden

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die den rechtzeitigen Gang mit ihren Briefwahlunterlagen zum Briefkasten verpasst haben, können ihren Wahlbrief noch bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr in einen Briefkasten der Stadt Hagen (Rathaus I in der Innenstadt, Rathaus II am Hauptbahnhof oder bei einer der Bezirksverwaltungsstellen) einwerfen.


Antrag auf Briefwahlunterlagen

Kurzentschlossene können noch bis kommenden Freitag, 13. Mai, 18 Uhr, Briefwahlunterlagen beim Briefwahlbüro beantragen (zum Beispiel über den Webwahlschein der Stadt Hagen unter www.hagen.de). Die Briefwahl vor Ort ist im Rathaus an der Volme, in der Stadtteilbücherei Haspe und der Stadtteilbücherei Hohenlimburg noch bis Freitag, 13. Mai, 18 Uhr möglich.


In Ausnahmefällen können Wahlunterlagen am Wahlsonntag beantragt werden

In bestimmten Ausnahmefällen können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr beantragt werden. Voraussetzung ist, dass jemand wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum am Wahltag nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen aufsuchen kann. Im Bedarfsfall kann eine bevollmächtigte Person die Briefwahlunterlagen beantragen, nach Terminabsprache im Briefwahlbüro abholen und den Wahlbrief bis 18 Uhr in einen Briefkasten der Stadt Hagen einwerfen, nachdem die wahlberechtigte Person die Briefwahl ausgeübt hat.

Einen solchen Antrag kann auch stellen, wer wahlberechtigt ist und unverschuldet nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde.


Wahl im Wahllokal

Für die Wahl im Wahllokal sollten die Bürgerinnen und Bürger die Wahlbenachrichtigung und auch einen Personalausweis oder Reisepass bereithalten. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Wahlberechtigte dürfen ihr Stimmrecht nur persönlich ausüben.


Fragen am Wahltag

Wenn die Hagenerinnen und Hagener am Wahltag organisatorische Fragen rund um die Wahl haben, können sie sich zwischen 8 und 18 Uhr an verschiedene Ansprechpartner im Wahlamt unter Telefon 02331/207-5993, -4515, -2279 oder -4520 wenden.


Ergebnisse der Landtagswahl

Das Hagener Stadtgebiet liegt in zwei Wahlkreisen (Wahlkreis 103 Hagen I und Wahlkreis 104 Hagen II - Ennepe-Ruhr-Kreis III). Alle Ergebnisse aus den Wahlkreisen sind am Wahlabend nach 18 Uhr auf der Internetseite der Stadt Hagen (www.hagen.de) zu finden. Die Ergebnisse können auch unter dem Bürgertelefon 02331/207-3500 zwischen 18 und 21 Uhr erfragt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, sich im Rathaus an der Volme, Rathausstraße 13, zu informieren.