Die Behörden führen regelmäßig gemeinsame Kontrollaktionen im Hagener Stadtgebiet durch. (Foto: Stadt Hagen)

Zahlreiche Mängel: Behörden kontrollieren zehn Problemimmobilien

3. Juni 2025 – Diverse Wasserschäden, Schimmelbefall in mehreren Objekten sowie Verletzungsgefahr durch defekte Fenster: Unter der Leitung der Dienststelle Ordnungsbehördliche Aufgaben der Stadt Hagen haben die Wohnungsaufsicht und die Baukontrolle der Stadt Hagen, die Feuerwehr, der Zoll und die Polizei eine gemeinsame Kontrollaktion in zehn Problemimmobilien im Stadtgebiet durchgeführt. Im Rahmen eines laufenden Studienprojekts an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) nahmen zusätzlich einige Studierende an der Begehung teil.


Neben der Überprüfung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie des Zustands der Immobilien stand auch die Kontrolle angemeldeter Gewerbe sowie von Dokumenten durch den Zoll im Fokus des Einsatzes. Adressermittlungen wurden durch die Polizei durchgeführt. Von den 161 gemeldeten Personen konnten die Behörden 129 vor Ort kontrollieren. Drei Personen werden im Nachgang von Amts wegen abgemeldet.


Diverse Mängel in fast allen Immobilien

Bereits im ersten Objekt konnten die Behörden diverse Mängel und Auffälligkeiten wie ein Ladenlokal mit möglicherweise nicht genehmigter Automatennutzung feststellen. Darüber hinaus fanden die Einsatzkräfte Müll im Hinterhof sowie einen massiven Wasserschaden in einer der Wohnungen. Im Nachgang an die Kontrolle wird der Eigentümer im Rahmen einer Anhörung zur freiwilligen Abhilfe dazu aufgefordert, die Ursache des Wasserschadens in der betroffenen Wohnung zu ermitteln und zu beseitigen. Die Bewohnerinnen und Bewohner teilten den Behörden außerdem mit, dass der zentrale Türöffner nicht funktioniert. Diverse Fenster in den Wohnungen sowie im Hausflur waren defekt. Zusätzlich stießen die Behörden auf eine sehr verwahrloste Wohnung. Diese Information wurde umgehend dem Gesundheitsamt der Stadt Hagen gemeldet.


In der Wohnung eines weiteren Objektes trafen die Einsatzkräfte zusätzlich zu den neun gemeldeten Bewohnerinnen und Bewohnern noch sechs weitere Personen an. Sie alle gaben an, zur Familie zu gehören. Dies wird im Nachgang durch die Behörden überprüft. Darüber hinaus entdeckten Einsatzkräfte diverse bauliche Mängel. Unter anderem muss die Standsicherheit der Balkone aufgrund einiger freiliegender Teile überprüft werden. In einer Wohnung fiel dem Team die falsche Nutzung von Mehrfachsteckdosen auf, die so eine akute Brandgefahr darstellen. Außerdem war die Tür zum Badezimmer defekt, eine Küchentür fehlte komplett. Im Hausflur stellten die Einsatzkräfte ein defektes Türglas fest. Dieses hatten die Mieter dem Vermieter bereits gemeldet. Die Tür soll in den kommenden Tagen instandgesetzt werden.


Im dritten Objekt traf das Team unter anderem auf ein noch nicht gemeldetes Ehepaar mit Hund. Auch eine Anmeldung für die Hundesteuer fehlte. Darüber hinaus konnten die Behörden eine Unstimmigkeit bei den Mietzahlungen feststellen. So war eine Wohnung, die vom Jobcenter bezahlt wird, rund doppelt so teuer wie eine weitere Wohnung, bei der die Miete direkt von den Bewohnerinnen und Bewohnern überwiesen wird.


Diverse bauliche Mängel fielen den Einsatzkräften im vierten Objekt auf. Im Treppenraum konnten sie Anzeichen auf einen kürzlichen Brand feststellen, wodurch die Tragfähigkeit der Holzbalkendecke und der Wandpfosten zum Teil beeinträchtigt ist. Im Hausflur lagen Rohre und Installationsschächte frei. Die Fenster im Hausflur zwischen den Geschossen waren beschädigt wodurch die Gefahr besteht, dass Glasscherben in den Hausflur fallen. Des Weiteren stellte das Team in einer Wohnung einen Wasserschaden fest. Dieser ließ sich entweder auf die Heiztherme oder die Wohnung darüber zurückführen. Die Deckenbekleidung war zum Teil stark beschädigt und drohte sich zu lösen. Die Hausverwaltung hat unmittelbar nach der Kontrolle Kontakt mit der Wohnungsaufsicht aufgenommen. Die Hausverwaltung wird aufgefordert, den Wasserschaden zu beseitigen, die Fenster im Hausflur auszutauschen und die Sanierungsarbeiten im Hausflur weiterzuführen und zu beenden. Über die baulichen Mängel hinaus überprüften die Einsatzkräfte ein gemeldetes Gewerbe nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG). Im Rahmen der Abfrage eines angetroffenen Arbeitnehmers stellte sich heraus, dass dieser eine offene Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) besaß. Das Team nahm den Sachverhalt auf und leitete ihn an die zuständige Stelle weiter. Im Nachgang wird nun ebenfalls überprüft, ob der Arbeitgeber seinen Pflichten zur Meldung seiner Arbeitnehmer zur Sozialversicherung und zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen ordnungsgemäß nachkommt.


Einen weiteren Feuchtigkeitsbefall konnten die Einsatzkräfte in einer Wohnung einer anderen Immobilie feststellen. In einer weiteren Wohnung stießen sie zusätzlich auf einen erheblichen alten Wasserschaden, der sich durch mehrere Zimmer zog. Laut Aussage der Mieterinnen und Mieter stammt dieser Schaden von einer defekten Heizungsanlage auf dem Dachboden. Die Heizung wurde repariert, der Schaden jedoch nicht. Zusätzlich stellte das Team ein defektes Dachfenster und Schimmelbildung im Badezimmer fest. Hier soll der Eigentümer im Rahmen einer Anhörung zur freiwilligen Abhilfe aufgefordert werden.


In einem anderen Objekt stellte das Team auf dem Dachboden links und rechts an den Kaminen massive Feuchtigkeitsschäden fest. Die innenliegenden Kaminwände waren stark durchfeuchtet, an der Dachkonstruktion fielen augenscheinlich keine Mängel auf. In einer Wohnung stellten die Behörden jedoch einen Wasserschaden fest, der sich durch die gesamte Wohnung zog. Darüber hinaus waren einige Fenster undicht, sodass sich an einigen Stellen bereits Schimmel bildete. Die Schäden werden regelmäßig von den Mieterinnen und Mietern überstrichen. Der Eigentümer wird auch hier im Rahmen einer Anhörung zur freiwilligen Abhilfe aufgefordert.