
Das Aktionsbündnis "Für die Würde unserer Städte" äußert sich zu der NRW-Altschuldenregelung. (Foto: Hans Blossey)
Aktionsbündnis "Für die Würde unserer Städte": NRW-Altschuldenregelung hat noch zwei Schwachpunkte
23. Juni 2025 - Die Landesregierung hat das Gesetz weiterentwickelt, mit dem sie den finanzschwachen Kommunen helfen möchte. Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ lobt die Fortschritte, mahnt aber zugleich weitere Nachbesserungen an.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen wird voraussichtlich in Kürze über eine Altschulden-Regelung abstimmen. Zuvor wurden am Montag, 23. Juni, noch einmal Experten gehört, die auf zwei Schwachpunkte hingewiesen haben: Das Gesetz ist nicht mit einem Plan verbunden, wie Neuschulden vermieden werden. Das ist angesichts der dramatisch steigenden Sozialkosten ein Umstand, der nicht ignoriert werden kann. Außerdem drohen die Kommunen Probleme zu bekommen, den Stand ihrer Schulden nachzuweisen, weil alle zur gleichen Zeit einen Wirtschaftsprüfer benötigen.
Diese beiden Punkte bergen das Risiko, die Wirkung des Gesetzes spürbar zu mindern – inhaltlich wie organisatorisch. Darauf hat Sven Wiertz, Stadtdirektor und Stadtkämmerer von Remscheid, im Namen des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“ hingewiesen. Es bedürfe „weiterhin und dringender denn je einer aufgabengerechten und auskömmlichen Finanzierung der Kommunen durch Bund und Land“, heißt es in seiner Stellungnahme für den zuständigen Landtagsausschuss.
Das Land plant, die finanzschwachen Kommunen von der Hälfte der Altschulden zu entlasten. Den bisherigen Entwurf hat das Kommunalministerium in einigen Punkten verbessert, etwa bei den Antragsfristen oder der Höhe der Liquiditätskredite, die NRW übernimmt. Das begrüßt „Für die Würde unserer Städte“ ausdrücklich. Zugleich fordert das Aktionsbündnis, dass der Bund seine Ankündigung wahrmacht und sich zur Hälfte an den Regelungen der Länder beteiligt. So würde aus einer Altschulden-Hilfe eine Altschulden-Lösung. Nur durch gemeinsames Handeln von Bund und Ländern kann ein echter Befreiungsschlag für überschuldete Kommunen gelingen.
Darüber hinaus müsste das Landesgesetz aber mit einem Plan verbunden sein, neue Schulden zu verhindern. Die Strukturen, die die Kommunen weitgehend unverschuldet in ihre schwierige Lage gebracht haben, bestehen fort – und verschärfen sich aktuell sogar noch. Die Kosten für Aufgaben, die die Städte und Gemeinde im Auftrag von Bund und Länder erfüllen, sind in jüngster Vergangenheit regelrecht explodiert. Deshalb betrug das Defizit in den Kern- und Extrahaushalten aller Kommunen allein im vergangenen Jahr 24,8 Milliarden Euro.
Eine reine Altschuldenhilfe greift zu kurz, solange nicht auch die Ursachen für strukturelle Unterfinanzierung bekämpft werden. Der beschriebenen Entwicklung muss auch das Land NRW entgegenwirken, etwa indem es die so genannte Verbundquote erhöht. Damit ist der Anteil der Kommunen am Steueraufkommen des Landes gemeint. Diese Quote betrug einst 28,5 Prozent und wurde auf unzureichende 23 Prozent gesenkt.
Eine Rückkehr zu einem höheren kommunalen Anteil ist dringend notwendig, um die dauerhafte Handlungsfähigkeit der Städte zu sichern. Der zweite Schwachpunkt der NRW-Altschuldenregelung ist die Prüfung der von den Kommunen gemeldeten Schulden. Sie müssen ihre Liquiditätskredite von einer Wirtschaftsprüfung belegen lassen. Alle Betro??enen werden zur gleichen Zeit, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft suchen und aufgrund der Konkurrenz werden nicht alle fristgerecht fündig. Dies gilt umso mehr, als der Kreis der Prüfer mit dem erforderlichen Wissen über Kommunalfinanzen klein ist. Zudem müssen auch die Kreditinstitute die von den Kommunen aufgenommenen Kredite bestätigen. Damit ist ein hoher bürokratischer Aufwand verbunden. Es ist absehbar, dass in der verfügbaren Zeit nicht alle Prüfungen fristgerecht durchgeführt werden können. Es droht eine unnötige Verzögerung oder gar Gefährdung der Teilnahme mancher Kommunen allein aus Kapazitätsgründen.
Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ schlägt deshalb folgende Schritte vor:
- Vergabeverfahren an die Wirtschaftsprüfungen vereinfachen,
- einheitliche Vorgaben für die Testierung machen
- sowie die Gemeindeprüfungsanstalt NRW und die kommunalen Rechnungsprüfungen in den Kreis der Prüfungsberechtigten aufnehmen.
So lässt sich das Verfahren effizienter, rechtssicher und für alle Beteiligten leistbar gestalten.
Hintergrund-Informationen
Im Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ haben sich 74 Kommunen aus acht Bundesländern zusammengeschlossen. In den Städten und Kreisen leben rund zehn Millionen Menschen. Die Kommunen sind besonders vom Strukturwandel betroffen, deshalb haben sie geringe Einnahmen aus Steuern und hohe Ausgaben, insbesondere im Sozialbereich.
Die Mitglieder sind: Bacharach, Bad Schmiedeberg, Bergkamen, Bischofsheim, Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Cottbus, Landkreis Cuxhaven, Cuxhaven, Dietzenbach, Dinslaken, Dorsten, Dortmund, Duisburg, Ennepetal, Ennepe-Ruhr-Kreis, Essen, Frankenthal, Frankfurt am Main, Geestland, Gelsenkirchen, Ginsheim- Gustavsburg, Gladbeck, Kreis Groß-Gerau, Hagen, Hamm, Hamminkeln, Hattingen, Herne, Herten, Kaiserslautern, Koblenz, Krefeld, Lahnstein, Leverkusen, Löhne, Ludwigshafen, Lünen, Mainz, Mayen, Mettmann, Moers, Mönchengladbach, Mörfelden-Walldorf, Mülheim an der Ruhr, Neustadt an der Weinstraße, Neuwied, Oberhausen, Obertshausen, Oer-Erkenschwick, O??enbach, Pirmasens, Recklinghausen, Kreis Recklinghausen, Remscheid, Saarbrücken, Salzgitter, Schwerin, Schwerte, Solingen, Trier, Kreis Unna, Unna, Voerde, Völklingen, Waltrop, Werne, Wesel, Witten, Worms, Wülfrath, Wuppertal und Zweibrücken.
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