Kinder mit Behinderung

Frühförderung

Viele Behinderungen wären zu vermeiden oder zu mindern, wenn sie rechtzeitig erkannt würden. Aus diesem Grund gibt es Vorsorgemaßnahmen, die dafür sorgen sollen, dass es zu keiner Behinderung kommt, sowie Maßnahmen der Früherkennung und Frühbehandlung, die bereits eingetretene Behinderungen mildern sollen.



Früherkennung

Frühzeitiges Erkennen einer gesundheitlichen Störung verbunden mit dem Einleiten entsprechender Maßnahmen ist vor allem für die kindliche Entwicklung von entscheidender Bedeutung.
So haben Kinder vom Tag der Geburt an bis zu ihrem 13. Lebensjahr einen Anspruch auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen.
Der betreuende Arzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin ist in der Lage, mögliche Einschränkungen der Entwicklung rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Therapien zu veranlassen.



Frühförderung

Unter Frühförderung versteht man alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um eine drohende Behinderung zu vermeiden oder eine bestehende Behinderung durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen auszugleichen oder zu mildern.
Schwerpunktmäßig setzt die Frühförderung im Alter von 0 – 3 Jahren ein, die Förderung kann bis zum Schuleintritt des Kindes erfolgen.


Die Frühförderung umfasst Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und heilpädagogische Leistungen.


Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind zum Beispiel ärztliche Behandlung, Krankengymnastik (Physiotherapie) und Sprachtherapie.


Heilpädagogische Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die die Entwicklung des Kindes und die Entfaltung seiner Persönlichkeit mit pädagogischen Mitteln anregen, einschließlich der jeweils erforderlichen sozial- und sonderpädagogischen, psychologischen und psychosozialen Hilfen sowie die Beratung der Erziehungsberechtigten.


Leistungen der Frühförderung sollen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch möglichst als ganzheitliche Leistung in sogenannten "Interdisziplinären Frühförderzentren" erbracht werden.
Da in Hagen bislang ein solches Förderzentrum noch nicht vorhanden ist, werden die medizinischen Leistungen u. a. von Kinderärzten, Krankengymnasten (Physiotherapeuten) und Sprachtherapeuten erbracht.
Die Kosten für diese medizinischen Leistungen übernehmen die Krankenkassen.


Die Heilpädagogische Förderung findet in Frühförderstellen und Heilpädagogischen Praxen statt, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dieser Stellen führen aber auch Hausbesuche durch oder fördern die Kinder im Kindergarten. Schwerpunkte dieser heilpädagogischen Förderung sind vor allem: Förderung von Wahrnehmung, Bewegung, Sprache, Sozial- und Spielverhalten. Neben der Förderung des Kindes ist die Beratung und Anleitung der Eltern in allen Fragen der Entwicklungsförderung, Erziehung und Betreuung des Kindes ein besonderer Schwerpunkt.

Frühförderstellen

  • Arbeiterwohlfahrt UB Hagen-Märkischer Kreis
    Frankfurter Str. 74, 58095 Hagen
    Telefon: 02331 1275111
    Telefax: 02331 1275119
    Internet: www.awo-ha-mk.de
  • "Wichtelhaus"
    Heilpädagogische Praxis Monika Aust - Hedda Falkenstein - Waltraud Hirschmeier GbR
    Blücherstr. 20, 58095 Hagen
    Telefon: 02331 371757
    Telefax: 02331 371758

Die Kosten für die Frühförderung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern werden im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII von der Stadt Hagen übernommen.
Einkommen und Vermögen des behinderten Kindes und dessen Eltern werden bei der Gewährung der Hilfe nicht angerechnet. Nähere Informationen und Anträge sind bei allen Frühförderstellen erhältlich.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Jugend und Soziales
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefax: 02331 207-2080


Ansprechpartner

  • Herr Brinkmann, Zimmer: A.407
    Telefon: 02331 207-2892

Öffnungszeiten

Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung.

Am Günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr.

Standort & Erreichbarkeit

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefax: 02331 207-2453


Ansprechpartner:
  • Frau Sembach, Zimmer: D.455
    Telefon: 02331 207-3725

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin.