Auszahlung der Soforthilfe an Betroffene des Hochwassers

23. Juli 2021 – Innerhalb weniger Tage hat sich der Betrag auf dem Spendenkonto der Stadt Hagen beinahe verdreifacht – der Gesamtspendenstand liegt damit aktuell bei rund 850.000 Euro. Ab Dienstag beginnt die Stadt mit der unbürokratischen und schnellen Auszahlung der Soforthilfe an betroffene Hagenerinnen und Hagener.


Stadt kontaktiert betroffene Haushalte

Die Soforthilfe durch die Stadt Hagen und das Land NRW soll Bürgerinnen und Bürger, die von existentieller Not betroffen sind, unmittelbar unterstützen. Sie dient als finanzielle Überbrückung zur Bewältigung der akuten Notlage und der Anschaffung von Haushaltsgegenständen. Anhand einer Straßenübersicht hat die Stadt die vom Jahrhunderthochwasser betroffenen Häuser und Haushalte festgehalten. Diese erhalten durch Verteilung in den Stadtteilen am Montag, 26. Juli, ein Informationsblatt der Stadt Hagen, in dem alle wichtigen Informationen zur Auszahlung der Soforthilfe zusammengefasst sind.


Der entsprechende Antrag ist auf der Internetseite der Stadt Hagen (Soforthilfe Stadt Hagen und Soforthilfe Land NRW) sowie in der Bezirksverwaltungsstelle Hohenlimburg, Freiheitstraße 3, und im Rathaus II, Berliner Platz 22, erhältlich. Ab Dienstag, 27. Juli, können betroffene Personen die Soforthilfe beantragen. Die Beantragung der Soforthilfe der Stadt Hagen erfolgt vor Ort bei den zwei genannten Einrichtungen montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr. Nach Prüfung wird im Anschluss direkt der Barscheck ausgegeben. Die Anträge zur Landeshilfe können ebenfalls vor Ort bearbeitet und per Barscheck ausgezahlt werden. Wenn der Antrag zur Landeshilfe per E-Mail an soforthilfe@stadt-hagen.de eingeht, erfolgt die Auszahlung auf das angegebene Konto.


Beantragung bis 31. August möglich

Die Stadt betont ausdrücklich, dass die Anträge sowohl für die Landeshilfe als auch die Soforthilfe der Stadt Hagen auch in den kommenden Tagen bis einschließlich Freitag, 6. August, von montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr vor dem Rathaus II oder der Bezirksverwaltungsstelle Hohenlimburg, Freiheitstraße 3, abgegeben werden können. In der Zeit danach können weitere eingehende Soforthilfeanträge bis Dienstag, 31. August, im Rathaus II bearbeitet werden. Sowohl Finanzmittel für die Soforthilfe der Stadt Hagen als auch für die Landeshilfe sind ausreichend vorhanden, sodass jeder Berechtigte auch die finanzielle Unterstützung erhält.


Auszahlung in Form von Barschecks

Die Auszahlung des Spendengeldes der Stadt Hagen findet ausschließlich in Form von Barschecks statt. Diese können direkt in den oben genannten Rathäusern abgeholt und bei der Sparkasse HagenHerdecke eingelöst werden. Als Soforthilfe der Stadt Hagen werden auf Antrag für den Haushaltsvorstand 200 Euro und pro weiterem Haushaltsmitglied 100 Euro ausgezahlt. Als Landeshilfe wird pro Privathaushalt ein Sockelbetrag von 1500 Euro ausgezahlt, für jede weitere Person des Haushalts stehen zusätzlich 500 Euro bereit. Insgesamt können an einen Haushalt maximal 3500 Euro ausgezahlt werden. Voraussetzung hierzu ist, dass der verursachte Versicherungsschaden, nach Abzug der Versicherungsleistung, höher als 5.000 Euro liegt.


Soforthilfe für Betriebe

Das Soforthilfeverfahren für Unternehmen wird über die Bezirksregierung Arnsberg abgewickelt. Weitere Informationen dazu gibt es hier.


Spendenzahlungen weiterhin möglich

Die Stadt Hagen hat kurzfristig ein spezielles Sonderkonto mit der IBAN DE66 4505 0001 1000 2890 68 – Stadt Hagen (Spendenkonto Hochwasserhilfe) für Geldspenden zur Hilfe der Betroffenen der Flutkatastrophe eingerichtet. Sie bittet dringend darum, Geldspenden nur noch auf dieses Konto zu überweisen.


Alle Buchungen mit dem Betreff „Hochwasser Hagen“, die bis zum 31. Oktober 2021 an dieses Konto gezahlt werden, können unabhängig von der Höhe des Betrages mit einer Buchungsbestätigung (zum Beispiel einem Kontoauszug) im Rahmen der Steuererklärung als Spende geltend gemacht werden. Gleiches gilt für bereits erfolgte Spendenzahlungen für die Flutkatastrophe auf ein anderes städtisches Konto. Die Stadt Hagen muss in diesen Fällen keine Spendenbescheinigung ausstellen.


Sie haben Fragen zur Soforthilfe? Hier haben wir die wichtigsten Informationen in einem FAQ zusammengefasst.