Beantragung bis 31. August: Soforthilfe für Hagenerinnen und Hagener in existentieller Not

6. August 2021 – Der hohe Andrang für die Beantragung der Soforthilfe der Stadt Hagen und des Landes Nordrhein-Westfalen für durch das Hochwasser betroffene und in Not geratene Hagenerinnen und Hagener nimmt langsam ab. Entsprechend werden die Zeiten für die Annahme der Anträge und Auszahlung der Soforthilfe am Rathaus II am Hagener Hauptbahnhof in der kommenden Woche ab Montag, 9. August, angepasst: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag wird die Soforthilfe zwischen 8 und 12 Uhr ausgegeben, am Dienstag von 13 bis 17 Uhr.


Die Soforthilfen durch die Stadt Hagen und das Land NRW sollen Bürgerinnen und Bürger, die von existentieller Not betroffen sind, unmittelbar unterstützen. Sie dient als finanzielle Überbrückung zur Bewältigung der akuten Notlage und der Anschaffung von Haushaltsgegenständen.


Anforderungen für die Soforthilfe der Stadt Hagen

Personen, die stark vom Hochwasser betroffen sind und sich in einer akuten Notsituation befinden, können die städtische Soforthilfe beantragen. Es gilt keine Mindestschadenhöhe. Ein Nachweis des Schadens ist erforderlich.


Anforderungen für die Landeshilfe

Für die Auszahlung der Soforthilfe des Landes NRW ist es erforderlich, dass sich die Schadenhöhe auf mindestens 5.000 Euro beläuft. Der Schaden muss beispielsweise durch Fotos, auf denen der Raum und die beschädigten Gegenstände zu erkennen sind, belegt werden.


Um die Bearbeitung der Anträge für die Betroffenen so einfach wie möglich zu machen, ist ein Straßenverzeichnis erstellt worden. Hier sind die Straßen und Häuser hinterlegt, bei denen nach amtlichen Feststellungen relevante Überschwemmungsschäden vorliegen. Neben den Antragsformularen und der Dokumentation der Hochwasserschäden ist ein gültiges Ausweisdokument bei der Antragstellung erforderlich. Zur Vermeidung von fehlerhaften Auszahlungen erfolgt ein Abgleich der Adresse des Dokumentes mit dem Melderegister.


Betroffene Adresse nicht erfasst?

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass durch das Hochwasser betroffene Straßen noch nicht im Straßenverzeichnis erfasst sind und Anträge auf Soforthilfe der Stadt Hagen daher abgelehnt werden. In diesem Fall können sich Betroffene per E-Mail mit einer Schilderung des Schadens formlos an geodaten@stadt-hagen.de wenden. Anschließend wird geprüft, ob die Örtlichkeit in die Liste der betroffenen Straßen aufzunehmen ist. Ist dies der Fall, werden die Antragsteller informiert und können den Antrag erneut stellen.


Auszahlung der Soforthilfen

Die Soforthilfe der Stadt Hagen kann nur persönlich oder durch einen Bevollmächtigten beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch einen Barscheck, der nach entsprechender Antragsprüfung am Rathaus II ausgehändigt wird. Die Landeshilfe kann persönlich oder online unter E-Mail soforthilfe@stadt-hagen.de beantragt werden. Die Bearbeitungszeit liegt in diesem Fall aktuell bei zwei bis drei Wochen und das Geld wird nach Prüfung auf das angegebene Konto überwiesen.


Sowohl Finanzmittel für die Soforthilfe der Stadt Hagen als auch für die Landeshilfe sind ausreichend vorhanden, sodass jeder Berechtigte auch die finanzielle Unterstützung erhält.


Anzeige bei Betrugsversuchen

Bislang liegen der Stadt Hagen 31 Fälle vor, in denen Haushalte Leistungen der Soforthilfe doppelt bezogen haben. Diese Fälle werden zur Anzeige gebracht.