Ab sofort können sich Interessierte für das Amt als Schöffin oder Schöffe sowie als Jugendschöffin oder -schöffe bewerben. (Foto: Hans Blossey)

Schöffinnen und Schöffen gesucht – Bewerbungen bis 15. April möglich

7. Februar 2023 – Bundesweit werden wieder Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und -schöffen für die kommende Amtszeit (1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028) gesucht. In der Stadt Hagen sind es insgesamt 322 Personen (210 „normale“ Schöffinnen und Schöffen sowie 112 Jugendschöffinnen und -schöffen), die am Amtsgericht und Landgericht Hagen als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen sollen.


Der Rat der Stadt Hagen (für die Schöffinnen und Schöffen) sowie der Jugendhilfeausschuss (für die Jugendschöffinnen und -schöffen) schlagen doppelt so viele Personen vor, wie benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.


Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Hagen wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Ebenso sollen hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (zum Beispiel Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener nicht zu Schöffinnen und Schöffen gewählt werden. Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung wie beispielsweise ehrenamtliche Tätigkeiten im Jugendbereich oder in Sportvereinen verfügen. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.


Interessierte bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 15. April 2023 bei der Stadtverwaltung Hagen, Fachbereich des Oberbürgermeisters, Bereich Protokoll, Städtepartnerschaft & Ehrenamt, Rathausstraße 11, 58095 Hagen über den Onlineantrag auf der Internetseite www.hagen.de/schoeffenwahl.


Für das Amt eines Jugendschöffen richten Interessierte die Bewerbung ebenfalls bis zum 15. April 2023 an die Stadt Hagen, Fachbereich Jugend und Soziales, Berliner Platz 22, 58089 Hagen und nutzen dazu den Onlineantrag für die Jugendschöffenwahl auf der Internetseite www.hagen.de/schoeffenwahl. Auf der Internetseite sind außerdem weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten angegeben.